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Lohnungleichheit: Nur Symbolpolitik?

Lohnungleichheit

Nur Symbolpolitik?

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    Nur Symbolpolitik?
    Nur Symbolpolitik?

    Union und SPD haben sich bei Verhandlungen im Koalitionsausschuss auf ein Lohngleichheitsgesetz geeinigt. Frauen verdienen noch immer für die gleiche Arbeit im Durchschnitt weniger als Männer – das ist unumstritten. Völlig uneins sind sich Gewerkschaften und Arbeitgeber, aber auch Wissenschaftler über die Frage, wie groß die Differenz ist. Die Bandbreite der Zahlen, die verschiedene Studien ergeben haben, ist gewaltig: Sie liegt zwischen gut 20 und sieben Prozent. Die Politik streitet seit vielen Jahren, wie diese Differenz beseitigt oder zumindest vermindert werden kann. Ob das neue Gesetz allerdings tatsächlich als „Durchbruch“ bezeichnet werden kann, wie es Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (

    Der Lohndiskrepanz soll in Zukunft mit Transparenz begegnet werden: In Unternehmen ab 200 Mitarbeitern können sich Frauen künftig darüber informieren, was ihre männlichen Kollegen in vergleichbaren Funktionen verdienen. Die Politikwissenschaftlerin Ulrike Ackermann teilt die Euphorie der Ministerin nicht. Im Deutschlandradio Kultur verwies sie darauf, dass der „Kern dieser Gesetzesinitiative nicht etwa die tatsächliche Lohngleichheit ist (...), sondern die Pflicht, über die vermutete Ungleichbehandlung zu informieren“. Genau von dieser neuen Offenheit versprechen sich die Befürworter eine Eigendynamik, die helfen soll, die Schere zu schließen. Die Expertin Ackermann hat jedoch einen weiteren Einwand. Sie moniert, dass die Vertragsfreiheit zwischen Unternehmern und Beschäftigten tangiert werde, in die das Aushandeln von Löhnen und Gehältern fällt. Unternehmen wiederum kritisieren den bürokratischen Aufwand durch eine Auskunftspflicht.

    Ein weiteres Gesetz, das den Frauen und auch den Familien möglicherweise bessere Dienste erwiesen hätte, wurde von der Union gestoppt. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) muss ihre Pläne für einen gesetzlichen Anspruch von Frauen nach der Geburt eines Kindes auf befristete Teilzeitarbeit und die Rückkehr in Vollzeit vorerst begraben. Knackpunkt war offensichtlich ein Streit über die Größe der Betriebe, für die die Regelung greifen sollte. Nahles ging mit einer Schwelle von 15 Beschäftigten in den Koalitionsausschuss, die Union wollte eine Grenze von 200 Mitarbeitern. Diese Lücke war zu groß. Das Gesetz kommt nicht, obgleich es im Koalitionsvertrag fixiert war.

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