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Live-Blog: Organspende: Bundestag stimmt für kleine Lösung

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Organspende: Bundestag stimmt für kleine Lösung

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    Bundeskanzlerin Angela Merkel gibt bei der Sitzung des Bundestages ihre Stimmkarte bei der namentlichen Abstimmung über neue Organspende-Regeln ab.
    Bundeskanzlerin Angela Merkel gibt bei der Sitzung des Bundestages ihre Stimmkarte bei der namentlichen Abstimmung über neue Organspende-Regeln ab. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    In Deutschland bleiben Organspenden nur mit ausdrücklich erklärter Zustimmung erlaubt. Die Bundesbürger sollen stattdessen künftig stärker zu einer konkreten Entscheidung über Organspenden bewegt werden. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag. Er stimmte damit für einen entsprechenden Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock. Zuvor war ein Vorstoß einer anderen Gruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn im Bundestag gescheitert. Sie hatte eine "doppelte Widerspruchslösung" vorgeschlagen, wonach künftig jeder als Spender gelten sollte - außer man widerspricht.

    Hintergrund der Organspende-Entscheidung war, dass die Zahl der Organspender in Deutschland zu gering ist. Um das zu ändern, lagen am Donnerstag im Bundestag zwei Gesetzentwürfe und ein Antrag vor. Um 11.20 Uhr wurden die Redebeiträge beendet. Danach wurde über die sogenannte doppelte Widerspruchslösung, den Vorschlag von Jens Spahn, abgestimmt. Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt: Von 674 Abgeordneten stimmten 292 dafür, 379 dagegen.

    Danach stand die sogenannte erweiterte Entscheidungslösung zur Abstimmung. Der Bundestag stimmte mit 382 zu 261 Stimmen für diesen Gesetzentwurf. In der Schlussabstimmung wurde der Gesetzentwurf dann mit einer breiten Zustimmung von 432 zu 200 Stimmen angenommen.

    Lesen Sie hier unseren Kommentar zum Thema: Organspende: Die Zustimmungslösung muss sich jetzt beweisen

    Organspende: Diese zwei Gesetzentwürfe standen zur Auswahl

    Abgestimmt wurde zuerst über den Entwurf von unter anderem Gesundheitsminister Jens Spahn, die doppelte Widerspruchslösung. Demnach würde jeder Mensch, der nicht aktiv widerspricht, zum Organspender. Auch die Angehörigen könnten nach seinem Tod einer Organspende widersprechen - deshalb doppelte Widerspruchslösung.

    Nachdem dieser Gesetzentwuf abgelehnt wurde, stand eine alternative Lösung zur Abstimmung, die eine Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock eingebracht hatte. Diese erweiterte Entscheidungslösung sieht vor, dass wie bisher nur diejenigen Organspender werden, die explizit zustimmen. Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, soll aber immer wieder nach einer Entscheidung gefragt werden. Wer ab 16 einen Personalausweis beantragt, ihn verlängert oder sich einen Pass besorgt, soll auf dem Amt Informationsmaterial bekommen. Beim Abholen kann man sich dann auch schon direkt vor Ort in ein neues Online-Register eintragen - mit Ja oder Nein. Auch Hausärzte sollen bei Bedarf alle zwei Jahre über Organspenden informieren.

    Die AfD hatte zudem einen Antrag mit dem Titel "Vertrauenslösung" eingebracht. Daran, wie jemand zum Organspender wird, hätte sich damit nichts geändert. Ziel war, das Vertrauen in Organspenden zu erhöhen, indem die Aufsicht über die Vermittlung von Organen auf eine "unabhängige öffentlich-rechtliche Institution" übertragen wird. Weil der Gesetzesentwurf zur erweiterten Entscheidungslösung angenommen wurde, wurde nicht mehr über den AfD-Antrag abgestimmt.

    Vor der Bundestagsabstimmung befürwortete eine Umfragemehrheit, dass künftig jeder nach dem Tod automatisch Organspender ist, sofern er nicht widerspricht. Dem am Donnerstag veröffentlichten neuenZDF-Politbarometer zufolge sprachen sich 61 Prozent der Befragten für diesen Reformvorschlag aus. Rund 36 Prozent fanden die sogenannte Widerspruchslösung demnach nicht gut.

    Live-Blog zur Debatte: So argumentierten die Redner im Bundestag zur Organspende

    • Erster Redner im Bundestag ist Karl Lauterbach (SPD), der die doppelte Widerspruchslösung unterstützt. Zur Behauptung, dass das eine unethische Lösung sei, sagt er: "Wenn wir so denken, dürften wir die Organe nicht nehmen, die aus den Ländern kommen, wo das so praktiziert wird." Über die Vermittlungsstelle Eurotransplant werden in Deutschland auch Organe aus anderen Ländern der EU eingesetzt, in denen die Widerspruchslösung teilweise gilt. Lauterbach sagt: "Es ist unethisch, ein Organ nehmen zu wollen, aber nicht bereit zu sein, zumindest Nein zu sagen, wenn man nicht bereit ist zu spenden. Das ist eine unethische Haltung."
    Karl Lauterbach plädiert für die Widerspruchslösung.
    Karl Lauterbach plädiert für die Widerspruchslösung. Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa (Archiv)

    Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock beginnt ihre Rede mit der Aussage: "Wir sind heute hier, um Leben zu retten" – das gelte für beide Seiten. "Wir wählen aber ein anderes Mittel." Baerbock unterstützt die erweiterte Entscheidungsregelung. Es gelte, das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen zu akzeptieren. "Wir stimmen hier heute über eine hochethische Frage ab, nämlich: Wie kommen wir zu mehr Transplantationen? Wie retten wir mehr Leben? Wir stimmen aber auch darüber ab: Wem gehört der Mensch? In unseren Augen gehört er nicht dem Staat, nicht der Gesellschaft. Er gehört sich selbst."

    • Detlev Spangenberg von der AfD, die einen eigenen Antrag vorbringt, sagt hingegen: "Niemand ist am Leid der auf ein Organ Wartenden schuld. Und es kann daraus keine Forderung an fremde Dritte abgeleitet werden, bei allem Verständnis für deren Leid." Zudem habe man kein Recht, gegenüber Ängstlichen eine "moralische Keule" zu schwingen.
    • Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock beginnt ihre Rede mit der Aussage: "Wir sind heute hier, um Leben zu retten" – das gelte für beide Seiten. "Wir wählen aber ein anderes Mittel." Baerbock unterstützt die erweiterte Entscheidungsregelung. Es gelte, das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen zu akzeptieren. "Wir stimmen hier heute über eine hochethische Frage ab, nämlich: Wie kommen wir zu mehr Transplantationen? Wie retten wir mehr Leben? Wir stimmen aber auch darüber ab: Wem gehört der Mensch? In unseren Augen gehört er nicht dem Staat, nicht der Gesellschaft. Er gehört sich selbst."
    16.01.2020, Berlin: Annalena Baerbock, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, spricht bei der Sitzung des Bundestages zu den Abgeordneten. Wichtigstes Thema der Sitzung ist die Abstimmung über neue Organspende-Regeln. Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
    16.01.2020, Berlin: Annalena Baerbock, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, spricht bei der Sitzung des Bundestages zu den Abgeordneten. Wichtigstes Thema der Sitzung ist die Abstimmung über neue Organspende-Regeln. Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ Foto: Kay Nietfeld
    • Dass es auch innerhalb der Fraktionen stark unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema gibt, zeigt sich durch zwei aufeinanderfolgende Reden von FDP-Abgeordneten. Zuerst argumentiert Hermann Otto Solms für die Widerspruchslösung. Ihm folgt Christine Aschenberg-Dugnus, die sich für die Entscheidungsregelung ausspricht. Sie sagt: "Hinter jedem benötigten Organ steckt ein individuelles Schicksal." Jeder kenne solche Fälle. "Ich persönlich aus meiner eigenen Familie." Sie selbst trage seit mehr als 20 Jahren einen Organspendeausweis bei sich. "Weil ich mich freiwillig, selbstbestimmt, nach eingehender Befassung mit dem Thema, ganz bewusst dafür entschieden habe."
    • Georg Nüßlein von der CSU argumentiert wieder aus Sicht der Menschen, die auf ein Organ warteten, für die Widerspruchslösung: "Angesichts dessen, was wir hier diskutieren, angesichts dessen, worum es den Betroffenen geht, nämlich um ihr eigenes Leben, wird man doch verlangen könne, dass man sich in diesem Land entscheidet." Die Freiwilligkeit bleibe schließlich weiterhin erhalten. Denn jeder könne weiter widersprechen. "Wäre es nur ein Menschenleben, das wir am heutigen Tage retten können, hätte sich die ganze Angelegenheit rentiert."
    Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Georg Nüßlein setzt sich für die Widerspruchslösung ein.
    Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Georg Nüßlein setzt sich für die Widerspruchslösung ein. Foto: Soeren Stache, dpa (Archiv)
    • Kathrin Vogler von der Linksfraktion geht in ihrer Rede direkt darauf ein. "Wenn ich die Sicherheit hätte, dass wir durch die Widerspruchslösung nur ein einzelnes Menschenleben real retten würden, würden wir eine andere Diskussion führen", sagt die Unterstützerin der Entscheidungsregelung. "Wenn wir von den Menschen erwarten, dass sie der Organspende vertrauen, dann sollten wir doch auch ihnen das Vertrauen entgegenbringen, dass sie als soziale Wesen fähig sind zur Solidarität und zur Uneigennützigkeit. Aber verlangen dürfen wir das doch nicht."
    • Robby Schlund von der AfD nennt die Widerspruchslösung "inakzeptabel und einen Eingriff in die freiheitlichen Grundrechte der Bürger dieses Landes" und fordert die Abgeordneten auf, beide Gesetzesentwürfe abzulehnen und stattdessen für den AfD-Antrag zu stimmen.
    • Laut wird es, als Thomas Oppermann (SPD), Vizepräsident des Bundestages, sagt: "Wer das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, absolut setzt, der verhindert am Ende, dass sich bei uns eine Kultur der Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe entfalten kann." Über die Zwischenrufe geht er hinweg. Er sagt, man müsse das Recht auf Schweigen und das Recht auf Leben abwiegen. "Für mich persönlich hat Letzteres einen höheren Stellenwert."

    Gitte Connemann spricht von ihrem verstorbenen Mitarbeiter

    Ganz ruhig wird es hingegen, als Gitte Connemann, CDU, spricht: "Haben Sie schon einmal auf einen Anruf gewartet, der Ihr Leben verändern wird?" Ihr Mitarbeiter habe das. Bei ihm sei, einen Monat nach der Geburt seines Kindes, eine lebensgefährliche Krankheit festgestellt worden. "Eine Transplantation war die einzige Hoffnung. Aber der Anruf kam nicht." Er starb am 17. Juli. Sie kämpfe deshalb für die Widerspruchslösung. "Appelle reichen nicht!"

    Dieter Janecek von den Grünen erklärt, mehr als 40 Prozent der Organspende-Ablehnungen würden auf dem Willen der Angehörigen beruhen. Diese werden befragt, wenn der Verstorbene keinen Spenderausweis hat. Wenn die Angehörige den Willen nicht kennen, würden sie oft intuitiv ablehnen. "Wir bürden ihnen damit eine enorme Last auf. Diesen Zustand sollten wir beenden." Er erzählt, er habe am 30. August 2019 den kleinen Daniel und seine Mutter in einem Münchner Krankenhaus besucht. "Damals wartete der Einjährige seit 281 Tagen auf ein Spenderherz", sagt er. Inzwischen seien es 420 Tage. "Lassen Sie uns heute eine Entscheidung treffen, die dem ein Ende bereitet: Dass Millionen Menschen Entscheidungen vermeiden, die Leben retten können."

    Paul Viktor Podolay von der AfD argumentiert, ein Schweigen könne nie eine Zustimmung sein. Ohne Zustimmung dürften Ärzte keine Spritzen geben, und Werbende noch nicht einmal Newsletter versenden. Er sagt: "Der Sozialismus macht auch vor dem Totenbett nicht halt. Wer stirbt, soll gefälligst noch für das Kollektiv nützlich sein. Die sozialistische Gängelung habe ich persönlich erlebt, bevor ich aus der sozialistischen Tschechoslowakei 1982 ausgesiedelt bin."

    Während sich Heike Hensel (Die Linke) für die Entscheidungsregelung ausspricht, betritt auch Bundeskanzlerin Angela Merkel den Plenarsaal und unterhält sich unter anderem mit Annalena Baerbock. Hensel sagt derweil: "Ich sehe den Gesetzentwurf von Jens Spahn als nicht zulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen."

    • Ganz ruhig wird es hingegen, als Gitte Connemann, CDU, spricht: "Haben Sie schon einmal auf einen Anruf gewartet, der Ihr Leben verändern wird?" Ihr Mitarbeiter habe das. Bei ihm sei, einen Monat nach der Geburt seines Kindes, eine lebensgefährliche Krankheit festgestellt worden. "Eine Transplantation war die einzige Hoffnung. Aber der Anruf kam nicht." Er starb am 17. Juli. Sie kämpfe deshalb für die Widerspruchslösung. "Appelle reichen nicht!"
    • Dieter Janecek von den Grünen erklärt, mehr als 40 Prozent der Organspende-Ablehnungen würden auf dem Willen der Angehörigen beruhen. Diese werden befragt, wenn der Verstorbene keinen Spenderausweis hat. Wenn die Angehörige den Willen nicht kennen, würden sie oft intuitiv ablehnen. "Wir bürden ihnen damit eine enorme Last auf. Diesen Zustand sollten wir beenden." Er erzählt, er habe am 30. August 2019 den kleinen Daniel und seine Mutter in einem Münchner Krankenhaus besucht. "Damals wartete der Einjährige seit 281 Tagen auf ein Spenderherz", sagt er. Inzwischen seien es 420 Tage. "Lassen Sie uns heute eine Entscheidung treffen, die dem ein Ende bereitet: Dass Millionen Menschen Entscheidungen vermeiden, die Leben retten können."
    • Paul Viktor Podolay von der AfD argumentiert, ein Schweigen könne nie eine Zustimmung sein. Ohne Zustimmung dürften Ärzte keine Spritzen geben, und Werbende noch nicht einmal Newsletter versenden. Er sagt: "Der Sozialismus macht auch vor dem Totenbett nicht halt. Wer stirbt, soll gefälligst noch für das Kollektiv nützlich sein. Die sozialistische Gängelung habe ich persönlich erlebt, bevor ich aus der sozialistischen Tschechoslowakei 1982 ausgesiedelt bin."
    • Während sich Heike Hensel (Die Linke) für die Entscheidungsregelung ausspricht, betritt auch Bundeskanzlerin Angela Merkel den Plenarsaal und unterhält sich unter anderem mit Annalena Baerbock. Hensel sagt derweil: "Ich sehe den Gesetzentwurf von Jens Spahn als nicht zulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen."
    In solchen Kisten werden menschliche Organe transportiert, die für eine Transplantation vorgesehen sind. Heute entscheidet der Bundestag über die Zukunft der Organspende.
    In solchen Kisten werden menschliche Organe transportiert, die für eine Transplantation vorgesehen sind. Heute entscheidet der Bundestag über die Zukunft der Organspende. Foto: Stache/dpa

    Die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) fordert, die Aufklärung zu verbessern, um mehr Entscheidungen zu erreichen. Zudem sei es nicht so, dass in den Ländern, die auf dem Papier eine Widerspruchslösung haben, wirklich danach gehandelt werde. Dort würde man auch keine Organe entnehmen, wenn Angehörigen dagegen sind. "Weil man weiß, wenn man das macht, sinkt das Vertrauen in die Organspende." Ihre Überzeugung sei, dass man mit der Zustimmungsregelung mehr erreiche.

    Der nächste ehemalige Gesundheitsminister, Hermann Gröhe (CDU), setzt sich ebenfalls für die Zustimmungsregelung ein. "Ich wünsche mir, dass sich jeder Mensch mit der Organspende befasst und eine Entscheidung trifft. Aber am Ende geht es um die Frage, ob der, der aus welchen Gründen auch immer die Entscheidung nicht trifft, sein Selbstbestimmungsrecht verliert." Für ihn sei klar: "Jeder Mensch hat ein Selbstbestimmungsrecht." Das gelte auch für das Recht auf körperliche Unversehrtheit. "Das ist keine kleine Frage. Es geht um den Kern des Menschenbildes unserer freiheitlichen Rechtsordnung."

    Als letzter Redner tritt der amtierende Gesundheitsminister, Jens Spahn (CDU), ans Podium. Er lobt die Debatte im Bundestag und in der Gesellschaft: "Was uns gemeinsam gelungen ist, ist, dass in jeder Familie, in jeder Nachbarschaft, auf der Arbeit, an vielen Stellen über das Thema diskutiert worden ist." Auch die Betroffenen würden sehen, dass sie nicht vergessen seien, dass ihr Leid gesehen werde. "Das ist schon ein Wert an sich." Er hat den Gesetzentwurf für die Widerspruchslösung eingebracht. "Jeder von uns ist potentieller Organempfänger", sagt Jens Spahn. Es gebe kaum jemanden, der ein Organ ablehnen würde, wenn es um sein Leben geht. Und es gehe auch um die Selbstbestimmung der Menschen, die auf ein Organ warten. "Ist das eine Zumutung? Ja, es ist eine Zumutung. Aber eine, die Menschenleben rettet."

    • Die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) fordert, die Aufklärung zu verbessern, um mehr Entscheidungen zu erreichen. Zudem sei es nicht so, dass in den Ländern, die auf dem Papier eine Widerspruchslösung haben, wirklich danach gehandelt werde. Dort würde man auch keine Organe entnehmen, wenn Angehörigen dagegen sind. "Weil man weiß, wenn man das macht, sinkt das Vertrauen in die Organspende." Ihre Überzeugung sei, dass man mit der Zustimmungsregelung mehr erreiche.
    • Der nächste ehemalige Gesundheitsminister, Hermann Gröhe (CDU), setzt sich ebenfalls für die Zustimmungsregelung ein. "Ich wünsche mir, dass sich jeder Mensch mit der Organspende befasst und eine Entscheidung trifft. Aber am Ende geht es um die Frage, ob der, der aus welchen Gründen auch immer die Entscheidung nicht trifft, sein Selbstbestimmungsrecht verliert." Für ihn sei klar: "Jeder Mensch hat ein Selbstbestimmungsrecht." Das gelte auch für das Recht auf körperliche Unversehrtheit. "Das ist keine kleine Frage. Es geht um den Kern des Menschenbildes unserer freiheitlichen Rechtsordnung."
    • Als letzter Redner tritt der amtierende Gesundheitsminister, Jens Spahn (CDU), ans Podium. Er lobt die Debatte im Bundestag und in der Gesellschaft: "Was uns gemeinsam gelungen ist, ist, dass in jeder Familie, in jeder Nachbarschaft, auf der Arbeit, an vielen Stellen über das Thema diskutiert worden ist." Auch die Betroffenen würden sehen, dass sie nicht vergessen seien, dass ihr Leid gesehen werde. "Das ist schon ein Wert an sich." Er hat den Gesetzentwurf für die Widerspruchslösung eingebracht. "Jeder von uns ist potentieller Organempfänger", sagt Jens Spahn. Es gebe kaum jemanden, der ein Organ ablehnen würde, wenn es um sein Leben geht. Und es gehe auch um die Selbstbestimmung der Menschen, die auf ein Organ warten. "Ist das eine Zumutung? Ja, es ist eine Zumutung. Aber eine, die Menschenleben rettet."

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