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Lipödem: Vorstoß von Jens Spahn: Bezahlt die Kasse bald das Fettabsaugen?

Lipödem

Vorstoß von Jens Spahn: Bezahlt die Kasse bald das Fettabsaugen?

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    Das Fettabsaugen ist kein Kinderspiel. Für die Patienten ist es mit tagelangen Schmerzen nach dem Eingriff verbunden.
    Das Fettabsaugen ist kein Kinderspiel. Für die Patienten ist es mit tagelangen Schmerzen nach dem Eingriff verbunden. Foto: Daniel Karmann, dpa

    Fettabsaugen soll von der Krankenkasse bezahlt werden – wenn es nach Jens Spahn (CDU) geht. Der Bundesgesundheitsminister will künftig sogar generell selbst entscheiden, welche Behandlungskosten erstattet werden. Damit legt sich Spahn nicht nur mit der Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser und Gesetzlichen Kassen an. Auch in der Großen Koalition sorgen seine Pläne für mächtig Ärger. Gesundheitspolitiker von CSU und SPD kritisieren Spahns Vorstoß scharf.

    Wie der Bundesgesundheitsminister der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte, will er nicht länger auf eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur sogenannten „Liposuktion zur Behandlung des Lipödems“ warten. Im G-BA sitzen Vertreter von Medizin und Krankenkassen, die darüber befinden, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die Gesetzlichen Krankenkassen bezahlen müssen. „Bis zu drei Millionen Frauen leiden täglich darunter, dass die Krankenkassen ihre Therapie nach einem Gerichtsurteil nicht bezahlen“, so Spahn. Den Betroffenen solle nun „schnell und unbürokratisch“ geholfen werden.

    Im Zuge der wegen des geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetzes anstehenden Änderung des Sozialgesetzbuchs will Spahn insgesamt die Möglichkeit schaffen, den G-BA zu umgehen. Dies, so sagte ein Sprecher des Ministers am Freitag, werde nur in Ausnahmefällen geschehen. Es gehe zunächst um die schnelle Hilfe für die Betroffenen von Lipödemen – schmerzhaften Fettablagerungen, die an Armen, Beinen oder Hüften entstehen, wenn der Körper das Fett nicht richtig verteilt. Die Erkrankung gilt nicht als Folge von Übergewicht. Als Ursachen für das Lipödem, umgangssprachlich und fälschlich auch als „Reithosenfettsucht“ bezeichnet, werden unter anderem Hormonstörungen oder genetische Veranlagung vermutet.

    SPD-Ärztin warnt vor Fettabsaugen auf Kassen-Kosten

    Kritik kommt von der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, der Hausärztin Sabine Dittmar: „Ich kenne die Situation der Betroffenen mit Lipödem und verstehe auch den Ärger über die teils langen Entscheidungsprozesse der Selbstverwaltung. Es wäre aber der völlig falsche Weg, künftig per Ministererlass Methoden in die Regelversorgung bringen zu wollen, für die es keine hinreichende medizinische Evidenz gibt.“ Ein Vorgehen, wie es Spahn plane, würde nicht nur Haftungsfragen, sondern auch Fragen zur Patientensicherheit aufwerfen.

    Dittmar weiter: „Wir haben Organe der Selbstverwaltung, die die Wirksamkeit von Behandlungsmethoden prüfen, Schaden und Nutzen abwägen und auf dieser Grundlage entscheiden, ob etwas Kassenleistung wird oder nicht.“ Solche Entscheidungen müssten „zweifelsohne schneller getroffen werden“. Doch es könne nicht ernsthaft gewollt sein, so Dittmar, „dass künftig Parallelstrukturen in einem Regierungsapparat losgelöst von wissenschaftlichen Prozessen und medizinischen Erkenntnissen über Behandlungsmethoden entscheiden.“

    Auch Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU) ist alles andere als begeistert von den Plänen Spahns: „Wir müssen uns erst einmal anschauen, wie sich Kosmetik von medizinischer Notwendigkeit unterscheidet.“ Er warnt davor, „vorschnelle Erwartungen zu wecken, die dann nicht zu erfüllen sind“.

    Patientin musste 11.000 Euro selbst bezahlen

    Erst im vergangenen Jahr hatte das Bundessozialgericht in Kassel entschieden, dass das Absaugen von Fettablagerungen auch weiterhin keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist. Geklagt hatte eine Frau aus Baden-Württemberg, die an schmerzhaften Lipödemen leidet und sich aus beiden Beinen insgesamt fast 16 Liter Fett absaugen ließ. Die Kosten – samt Folgeoperationen waren es gut 11.000 Euro – wollte sie von ihrer Krankenkasse einklagen. Doch sie scheiterte in allen Instanzen. Das Bundessozialgericht berief sich in seinem Urteil auch auf den G-BA, der bereits 2017 festgestellt hatte, der Nutzen der Fettabsaugung sei „noch nicht hinreichend belegt“. Eine eigene Untersuchung des G-BA befindet sich derzeit laut einer Sprecherin noch in der Vorbereitung.

    Lesen Sie hier einen Kommentar zum Thema: Fettabsaugen auf Kassen-Kosten: Spahns Vorschlag ist der falsche Weg

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