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Länderfinanzausgleich: Warum Bayern bald weniger zahlen muss - und was Sie noch wissen müssen

Länderfinanzausgleich

Warum Bayern bald weniger zahlen muss - und was Sie noch wissen müssen

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    Der Ausgleich zwischen "reichen" und "armen" Ländern geschieht künftig mit Milliarden des Bundes. (Symbolfoto)
    Der Ausgleich zwischen "reichen" und "armen" Ländern geschieht künftig mit Milliarden des Bundes. (Symbolfoto) Foto: Sven Hoppe, dpa

    Am Ende waren alle zwar erschöpft, aber auch erleichtert. Zwei Tage lang verhandelten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) mit den 16 Regierungschefs der Länder über eine Neuordnung der Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020. Mehrfach mussten die Gespräche unterbrochen werden. Zeitweise standen sie sogar vor dem Scheitern.

    Doch nach insgesamt 16-stündigem Verhandlungsmarathon gab es am frühen Freitagnachmittag im Kanzleramt und den Vertretungen der Bundesländer im Regierungsviertel nur noch zufriedene Gesichter. Die Gewichte sind jetzt neu verteilt: Bund und Länder einigten sich auf eine Neuordnung, die mindestens bis zum Jahr 2030 Bestand haben wird.

    Wie geht es mit den Bund-Länder-Finanzbeziehungen weiter, wenn Ende 2019 Solidarpakt II und Länderfinanzausgleich auslaufen?

    In den Verhandlungen mit dem Bund, an denen auch die Fraktionschefs der beiden Regierungsfraktionen und die Haushaltsexperten von Union und SPD beteiligt waren, setzten sich die Bundesländer mit ihrem Modell durch. Auf das hatten sie sich bereits im Dezember geeinigt. Finanzminister Schäuble hatte es bislang aber kategorisch abgelehnt. Das neue Modell schafft das bisherige dreistufige Verfahren – Umsatzsteuervorwegabzug, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen – ab und beendet somit den direkten Finanztransfer zwischen den leistungsstarken und strukturschwachen Ländern, wie er bisher bestand.

    Was kommt an seine Stelle?

    Der Ausgleich erfolgt ausschließlich über einen höheren Anteil der Länder an der Umsatzsteuer. Für weitere Angleichungen in der Finanzkraft muss dann ausschließlich der Bund über Zuweisungen sorgen. Die Länder forderten dafür rund 9,7 Milliarden Euro, Schäuble wollte bis zuletzt nur 8,5 Milliarden zahlen. Am Ende gab er nach. Ab 2020 erhalten die Länder jährlich 9,524 Milliarden Euro. Um allerdings zu verhindern, dass der Bund bei steigenden Steuereinnahmen zu stark zur Kasse gebeten wird, hat Schäuble eine Bremse eingebaut. Der Großteil der Zuweisung ist fixiert. Nur ein Rest von etwa 1,4 Milliarden wird jährlich an die Entwicklung der Umsatzsteuereinnahmen angepasst.

    Was bedeutet das für die Geberländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg?

    Sie müssen ab 2020 deutlich weniger zahlen. Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer bezifferte allein die Entlastung Bayerns, das im letzten Jahr 5,4 Milliarden Euro zahlen musste, durch das neue Modell auf rund 1,35 Milliarden Euro pro Jahr. Auch Baden-Württemberg wird deutlich entlastet.

    Welche Folgen hat die Neuregelung für die Empfängerländer?

    Sie stehen durch die Neuregelung im Grundsatz nicht schlechter da, manche sogar besser. So kann beispielsweise Nordrhein-Westfalen künftig nach Angaben von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) etwa 1,4 Milliarden Euro mehr aus seinen eigenen Steuereinnahmen behalten als bisher. Die beiden Haushaltsnotlageländer Bremen und Saarland bekommen weiterhin mehr Geld, um die Zinsen für ihre hohen Altschulden zu bezahlen. Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und

    Wie schaut es für die ostdeutschen Länder aus.

    Für sie war es besonders wichtig, dass sie nach dem Wegfall des Solidarpakts II nicht finanziell schlechter dastehen. Auch dies ist gelungen. Da die neuen Länder ein nur halb so hohes Steueraufkommen wie die alten haben, profitieren sie besonders vom höheren Anteil an der Umsatzsteuer und den Bundeszuweisungen.

    Welchen Preis müssen die Länder für ihren Erfolg bezahlen?

    Finanzminister Schäuble war bereit, das Ländermodell zu übernehmen, wenn die diese im Gegenzug erhebliche Kompetenzen an den Bund abtreten. Verhandlungsgrundlage war eine Liste mit insgesamt 17 Punkten. Am Ende setzte er acht durch. Unter anderem geben die Länder ihre Hoheit für die Planung, den Bau und den Unterhalt der Fernstraßen auf. Stattdessen soll eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes gegründet werden, die dafür zuständig wird. Die Länder hatten dies bislang abgelehnt. Zudem mussten sich die Länder bereit erklären, dass der Bund künftig durch den Bundesrechnungshof überprüft, ob die Länder zweckgebundene Mittel des Bundes, beispielsweise für den sozialen Wohnungsbau oder die Hochschulen, korrekt verwenden. Und auch bei der Steuerverwaltung, bislang reine Ländersache, erhält der Bund mehr Mitwirkungsrechte. Dafür sind eine Reihe von Grundgesetzänderungen notwendig.

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