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Kommentar: Keine Maskenpflicht im Bundestag? Hier wird mit zweierlei Maß gemessen

Kommentar

Keine Maskenpflicht im Bundestag? Hier wird mit zweierlei Maß gemessen

Stefan Lange
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    Keine Maskenpflicht im Bundestag? Hier wird mit zweierlei Maß gemessen
    Keine Maskenpflicht im Bundestag? Hier wird mit zweierlei Maß gemessen Foto: Christoph Soeder, dpa

    Die größtmögliche Maske hatte der Bundestag 1995 auf. Damals verhüllte das Ehepaar Christo und Jeanne-Claude das Reichstagsgebäude und es gab nicht wenige, die sich das Kunstprojekt als Dauerzustand wünschten. Besser nicht mitbekommen, was die Volksvertreter da alles so vermurksen, lautete das Motto. Eine im Grundsatz unfaire Einschätzung, denn das Parlament leistet vernünftige Arbeit. Meistens jedenfalls.

    Wer im Bundestag keine Maske tragen möchte, muss das auch nicht tun

    Aktuelles Negativbeispiel ist die Maskenpflicht. Während landauf, landab diesbezüglich immer mehr Vorschriften erlassen werden, hat sich der Bundestag davon ausgenommen. Seit Dienstag gilt dort lediglich "die dringende Empfehlung des Bundestagspräsidenten zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Liegenschaften des Parlaments". Mit anderen Worten: Wer keine Maske tragen will, muss das auch nicht tun. In der Tat ernten maskenlose Besucher allenfalls tadelnde Blicke, gemaßregelt werden sie nicht.

    Dabei ist die neue Regelung sogar noch eine Verschärfung, denn monatelang gab es nicht einmal eine "dringende Empfehlung" zum Maskentragen. Und während drumherum das Land im Zwangsstillstand versank, Gaststätten und Kneipen schließen mussten, speisten die Parlamentarier in Einrichtungen des Parlamentsgebäudes weiter. Ohne Abstandsregeln. Ohne Masken.

    Mit einer Maskenpflicht gäbe es auch Strafen bei Verstößen

    Man könnte jetzt darüber mutmaßen, dass der Bundestag auf höchstmögliche Transparenz bedacht ist und deshalb keine Masken vorschreiben will. Masken behindern auch den Redefluss. Der tatsächliche Grund ist dem Vernehmen nach aber ein anderer: Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hätte gerne eine Maskenpflicht angeordnet. Er hätte dann aber auch Sanktionen für Maskenverweigerer verfügen müssen – was offenbar nicht gewollt war. Grundsätzlich sind Geldbußen gegen Abgeordnete nicht verboten: Der Bundestagspräsident kann in bestimmten Fällen ein Ordnungsgeld verhängen.

    Am Wochenende erst demonstrierten vor dem Parlament jene, die eine Maskenpflicht für komplett überflüssig halten. Sie äußerten ihr Misstrauen gegen die Politik. Sie dürften sich in ihrer Meinung durch diese halbherzige Maskenregelung bestärkt fühlen.

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