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Kommentar: Die Beobachtung der AfD ist ein politischer und juristischer Drahtseilakt

Kommentar

Die Beobachtung der AfD ist ein politischer und juristischer Drahtseilakt

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    Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Beobachtung von Parteien ist aber ein juristischer Drahtseilakt.
    Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Beobachtung von Parteien ist aber ein juristischer Drahtseilakt. Foto: Sina Schuldt, dpa

    Wer sucht, der findet. Das 1000 Seiten dicke Dossier mit Belegen für eine verfassungsfeindliche Gesinnung, das der Verfassungsschutz über die AfD zusammengestellt hat, wird nicht schwer zu füllen gewesen sein. Vor allem Björn Höcke und der formell aufgelöste, in Wirklichkeit aber natürlich noch immer bestens vernetzte „Flügel“  dürften den Beamten dazu  Material satt geliefert haben. Überraschend kommt die Entscheidung, künftig nicht nur radikale Teile der Partei, sondern die ganze AfD zu beobachten, daher nicht. Aus dem diffusen Prüf-Fall ist ein konkreter Verdachtsfall geworden.

    AfD wird Verdachtsfall: Nicht jeder Politiker der Partei ist deswegen ein Extremist

    Nicht jedes Mitglied der AfD allerdings ist deswegen ein Extremist und schon gar nicht jeder ihrer Wähler. Die radikalen Tendenzen in der Partei aber haben sich in den vergangenen Jahren erkennbar verschärft, gemäßigte Kräfte wie Parteichef Jörg Meuthen verlieren zunehmend an Einfluss. Insofern ist es nur konsequent, wenn der Verfassungsschutz die Partei künftig etwas genauer unter die Lupe nimmt.

    Die Abgeordneten in Bund,  Ländern und dem Europaparlament allerdings bleiben für ihn noch tabu, bis das von der AfD angestrengte Verfahren gegen die Einstufung als Verdachtsfall  angeschlossen ist. So lange stehen auch die gewählten Vertreter der AfD unter dem besonderen Schutz des Rechtsstaates.

    Beobachtung von Parteien durch Verfassungsschutz ist juristischer Drahtseilakt

    So oder so ist die Beobachtung der Partei ein politischer und juristischer Drahtseilakt. Mag die Indizienlage auch noch so gut sein: Wie schnell ein solches Vorgehen ins Gegenteil umschlagen kann, zeigt das Beispiel der NPD. Die hatte der Verfassungsschutz am Ende derart mit V-Leuten unterwandert, dass das Bundesverfassungsgericht es 2003 ablehnte, die Partei zu verbieten.

    Entscheidendes Argument: die Spitzel des Staates hätten einen zu großen „steuernden Einfluss“ gehabt und die Partei womöglich mit radikalisiert. Das beste Mittel gegen das Expandieren der Rechtspopulisten ist und bleibt damit eine bessere Politik der etablierten Parteien. Dass die AfD überhaupt so stark  werden konnte, haben sie sich zu weiten Teilen selbst zuzuschreiben.

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