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Organspende: Kann ein neues Organspende-Gesetz die Probleme lösen?

Organspende

Kann ein neues Organspende-Gesetz die Probleme lösen?

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    Gesundheitsminister Jens Spahn plant ein neues Gesetz zur Organspende. Dabei sollen vor allem strukturelle Probleme in den Fokus gerückt werden.
    Gesundheitsminister Jens Spahn plant ein neues Gesetz zur Organspende. Dabei sollen vor allem strukturelle Probleme in den Fokus gerückt werden. Foto: David-Wolfgang Ebener, dpa (Symbolbild)

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will einem Medienbericht zufolge mit einer verbesserten Organisationsstruktur und einer höheren Vergütung für die Kliniken die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Das berichtete die Rheinische Post am Freitag unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Mit der Neuregelung würden "die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den Entnahmekrankenhäusern geschaffen, um die Organspendezahlen nachhaltig zu erhöhen", heißt es darin.

    Identifikation von Spendern: Kliniken fehlt Zeit und Geld

    Die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken sollen demnach mehr Zeit für ihre Arbeit und intern eine stärkere Stellung erhalten. Die betroffenen Krankenhäuser sollen für die Organspenden und für das Vorhalten der Infrastruktur besser bezahlt werden. Zudem solle ein flächendeckendes Berichtssystem offenlegen, ob die Kliniken tatsächlich die Chancen für Organspenden auch wahrnehmen.

    Das Hauptproblem sei nicht die Spendenbereitschaft. "Ein entscheidender Schlüssel liegt vielmehr bei den Kliniken. Ihnen fehlen häufig Zeit und Geld, um mögliche Organspender zu identifizieren",  heißt es demnach aus dem Ministerium. Zunehmende Arbeitsverdichtung im klinischen Alltag auf den Intensivstationen und die fehlende Routine führten dazu, "dass die Gemeinschaftsaufgabe Organspende nicht wahrgenommen wird", beschreibt der Gesetzentwurf die Problemlage.

    Organspende: Neurologischer Bereitschaftsdienst soll beraten

    Geplant ist ferner, dass auch kleine Krankenhäuser Organe bei Verstorbenen entnehmen können sollen. Damit eine Organspende überhaupt möglich ist, muss der "nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms festgestellt werden". Damit dieser Befund auch in kleineren Kliniken festgestellt werden kann, sieht Spahns Gesetzentwurf einen bundesweiten beratenden neurologischen Bereitschaftsdienst vor. (afp)

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