Hat die FDP mit dem neuen Meldegesetz „Klientelpolitik“ für Adresshändler und Werbefirmen betrieben?
Leutheusser-Schnarrenberger: Mit diesem Vorwurf ist die Opposition schnell bei der Hand, deshalb möchte ich klarstellen: Erstens: Das Bundesinnenministerium ist federführend für dieses Gesetz. Zweitens: Es ist in jedem Fall eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Lage, die ja unterschiedliche Meldegesetze in den einzelnen Bundesländern vorsieht. Aber ich sage auch ganz klar: Es gab einen besseren Regierungsentwurf mit Einwilligungslösung.
Der Bundestag hat aber einen Gesetzentwurf mit einer Widerspruchslösung beschlossen. Der Bürger muss also nicht mehr gefragt werden, wenn seine Daten weitergegeben werden - er muss selbst aktiv die Weitergabe seiner Daten unterbinden.
Leutheusser-Schnarrenberger: Die bayerische Staatsregierung strebt an, im Bundesrat zum Ursprungsentwurf zurückzukehren. Wir wollen zurück zur Einwilligungslösung - auch als Regierungskoalition in Bayern.
Union und FDP haben im Innenausschuss des Bundestags den Gesetzentwurf der eigenen Regierung verschärft - mit der Widerspruchslösung. Ist das ein Beispiel für das schlechte Regierungshandwerk von Schwarz-Gelb?
Leutheusser-Schnarrenberger: Der Bundestag entscheidet in eigener Verantwortung.
Über den Gesetzentwurf wurde im Bundestag binnen Sekunden abgestimmt, während des Halbfinalspiels der Fußball-EM.
Leutheusser-Schnarrenberger: Die Opposition sollte nicht so tun, als sei sie in der Vergangenheit immer als Kämpfer für den Datenschutz hervorgetreten. Wenn das neue Meldegesetz im Bundesrat verworfen würde, würden wir zur geltenden Rechtslage zurückkehren. In vielen Bundesländern bedeutet das, keine Einschränkungen für die Herausgabe bei gewerblichen Zwecken. Deshalb sollte auch die Opposition jetzt zum ursprünglichen Regierungsentwurf zurückkehren.
Die Kritik der Opposition ist wohlfeil?
Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, die Kritik der Opposition ist schon ein Stück wohlfeil. Ich kenne von der SPD keine Verbesserungsvorschlag aus der letzten Legislaturperiode.
Sie könnten Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) loben. Die ist noch am Sonntag von der Neuregelung abgerückt.
Leutheusser-Schnarrenberger: Wenn wir für die Bürger etwas tun können, bin ich in vielen Punkten mit Frau Aigner einer Meinung.
Am Donnerstag diskutieren Sie mit Gymnasiasten in Geretsried über die EU. Wie erklären Sie denen die gegenwärtigen Diskussionen um Europa, ESM und Fiskalpakt?
Leutheusser-Schnarrenberger: Ich werde ihnen sagen, dass es um die grundlegende Frage geht, in welche Richtung sich die EU weiterentwickeln soll. Man hat ja manchmal das Gefühl, als möchten manche mit der Abrissbirne an die EU herangehen. Wir müssen jetzt nachholen, was mit der Einführung des Euro nicht passiert ist, zum Beispiel eine stärkere Zusammenarbeit im Wirtschaftsbereich. Aber es gibt auch Grenzen dessen, was für uns noch tragbar ist. Es kann nicht sein, dass manche nicht sparen oder keine Reformen umsetzen wollen - und andere sollen diese Politik dann auch noch finanzieren. Eine gesamtschuldnerische Haftung, also Eurobonds, ist mit uns nicht zu machen.
Bankenaufsicht ja, Bankenunion nein?
Leutheusser-Schnarrenberger: Bankenaufsicht ja, aber man muss sie sich ganz genau ansehen. Sie muss sich auf systemrelevante Banken konzentrieren, die Mitverursacher krisenhafter Finanzsituationen sein können. Man kann eine systemrelevante Bank nicht einfach pleite gehen lassen. Wir werden auch diskutieren müssen, ob es richtig ist, die Bankenaufsicht bei der EZB anzusiedeln, denn die EZB hat eigentlich andere Aufgaben, nicht die der Aufsicht. Man könnte die Bankenaufsicht ja auch woanders ansiedeln. Das müssen wir beraten.
Kritiker sagen, die politische Union Europas wird jetzt durch die Hintertür eingeführt - vorbei am Volk.
Leutheusser-Schnarrenberger: Vorbei am Volk wird gar nichts gemacht, denn ohne das Parlament, die Vertretung des Volkes, geht gar nichts. Und das Parlament wurde in europapolitischen Fragen vom Bundesverfassungsgericht ja auch gestärkt. Wir debattieren doch seit Jahren über den Euro und die Europäische Union. Hier wird nichts hinterrücks und alternativlos durchgezogen.
Was passiert denn, wenn das Bundesverfassungsgericht die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat zu ESM und Fiskalpakt kassiert?
Leutheusser-Schnarrenberger: Das Bundesverfassungsgericht wird ohne Ratschläge, gerade auch ohne Ratschläge der Bundesjustizministerin, seiner Verantwortung gerecht werden. Die Richter wissen auch um die Bedeutung, die ihre Entscheidung auf die Wirtschaft hat. Ich habe überhaupt keine Sorge, dass die Entscheidung zu Irritationen führen wird.
Sie sind zuversichtlich.
Leutheusser-Schnarrenberger: Ich denke, es ist die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts über die Eilanträge zu entscheiden - ohne Zurufe aus der Politik.
Der FDP-Politiker Alexander Graf Lambsdorff zweifelt daran, ob das Bundesverfassungsgericht die Schuldenkrise richtig beurteilen kann. Er unterstellt ihm „Unkenntnis“.
Leutheusser-Schnarrenberger: Regierung und Politik sollten sich hier absolut heraushalten. Das Bundesverfassungsgericht braucht keine Hinweise. Es befasst sich intensiv mit dieser schwierigen Materie, um eine Abwägungsentscheidung treffen zu können.
Sind Sie für Volksentscheide zu europapolitischen Fragen?
Leutheusser-Schnarrenberger: Wir haben in unserem Grundgesetz keine Regelungen zu Volksentscheiden. Wir brauchen also zunächst einmal eine Grundgesetzänderung und dazu hat die FDP bereits 2006 Vorschläge gemacht. Wenn die CDU/CSU sagt, sie will eine stärkere Beteiligung der Bürger im Grundgesetz verankern, können wir sofort darüber verhandeln. Bisher hat die Union das immer abgeblockt. Erst danach können wir über Volksentscheide auch zu europapolitischen Fragen reden.
Genau das fordert Horst Seehofer. Sind seine Forderungen populistisch?
Leutheusser-Schnarrenberger: Horst Seehofer sieht, wie sehr sich die Bürger einbringen wollen.
Muss das Grundgesetz hinsichtlich der Übertragung von Rechten auf die EU geändert werden?
Leutheusser-Schnarrenberger: Wir kommen langsam in eine Entwicklung, in der der Spielraum des Gesetzgebers im Hinblick auf Hoheitsübertragungen deutlich eingeschränkt ist. Wenn wir unser Budgetrecht entscheidend abgeben müssten, wenn es also einen europäischen Finanzminister mit Kontroll- und Entscheidungsfunktion gegenüber nationalen Haushalten gäbe, dann geht das bestimmt nicht mehr mit unserem Grundgesetz.
Teilen Sie die Kritik des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne), der Kanzlerin Merkel vorwirft, sie habe keine Vision zu Europa?
Leutheusser-Schnarrenberger: Nein. Angela Merkel hat eine klare Vision von der Europäischen Union, nämlich die einer politischen Union - allerdings ohne gesamtschuldnerische Haftung. Sie verhandelt hart und erklärt ihre Politik in Regierungserklärungen auch.
Anderes Thema: Wird das Beschneidungsurteil des Kölner Landgerichts Bestand haben?
Leutheusser-Schnarrenberger: Ein klärendes Wort eines obersten Gerichtes, des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts, wäre hier das allerbeste. Auch ein Gesetz würde - gleich wie es ausfällt - mit Sicherheit in Karlsruhe vorgelegt werden. Bisher wurde die Beschneidung nicht infrage gestellt. Es geht um grundsätzliche Fragen und verschiedene Grundwerte, die Frage was Bestandteil der Religionsausübung ist aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Und wie geht es mit dem Verfassungsschutz weiter?
Leutheusser-Schnarrenberger: Der Verfassungsschutz muss grundlegend reformiert werden. Alles gehört auf den Prüfstand. Wir brauchen mehr parlamentarische Kontrolle, auch mehr Kontrolle durch Richter, und eine Neuregelung bei den V-Leuten. Als ich das im November vergangenen Jahres vorgeschlagen habe - damals wurde die Mordserie des NSU bekannt - sind die Innenminister über mich hergefallen. Auch der Militärische Abschirmdienst muss auf den Prüfstand. Auch er war mit der rechtsextremen Thüringer Szene befasst - ohne Erfolg. Ich bin der Meinung: In dieser Form brauchen wir den Militärischen Abschirmdienst nicht mehr.