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Justiz: Streit über Fahrverbot für Straftäter

Justiz

Streit über Fahrverbot für Straftäter

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    Bisher wird der Führerschein nur im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten entzogen. Künftig soll diese Einschränkung nicht mehr gelten.
    Bisher wird der Führerschein nur im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten entzogen. Künftig soll diese Einschränkung nicht mehr gelten. Foto: Oliver Berg/Symbolbild (dpa)

    Geht es nach Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), sollen Bürger, die keinen Unterhalt für Kinder zahlen, auch mit einem Fahrverbot bestraft werden können. Ihr Parteifreund, Bundesjustizminister Heiko Maas, ist von dieser Sanktionsmöglichkeit überzeugt und will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen. Das Thema hat jetzt auch die Union erreicht. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) befürwortet den Vorstoß von Schwesig und Maas.

    Experten werfen aber die Frage auf, ob ein Fahrverbot überhaupt gerechtfertigt ist, wenn kein Vergehen im Straßenverkehr vorliegt? Der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Ulrich Lange, stellt sich aber auf die Seite des Justizministers: „Strafe für Fehlverhalten muss spürbar sein“, sagte der schwäbische Abgeordnete gestern unserer Zeitung. Ein Fahrverbot könnte einige Tätergruppen abschrecken. Lange ist der Ansicht, dass Richter in der Lage sind, bei Verhängung eines Fahrverbots die Lebensumstände des Täters angemessen zu berücksichtigen.

    63 Prozent glauben nicht an die Wirkung eines Fahrverbots

    Nach einer Umfrage des Forsa-Instituts glauben jedoch 63 Prozent der Deutschen nicht an die Wirkung eines Fahrverbots. Nur 35 Prozent gehen vom Gegenteil aus. 52 Prozent der Befragten lehnen die Idee von Justizminister Maas generell ab. 43 Prozent teilen der Studie zufolge die Ansicht des SPD-Politikers.

    Der Vorstoß von Maas und Schwesig stößt bei Experten auf Ablehnung. Für sie bleibt der Aspekt der Gerechtigkeit bei einem Fahrverbot als Strafe auf der Strecke. Für ADAC-Sprecher Stephan Miller ist eine derartige Sanktion unfair. Nach seiner Meinung wird damit derjenige geringer bestraft, der öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder sich einen Fahrer leisten kann.

    Gesetz würde Strafsystem durcheinanderbringen

    Der Erfurter Fachanwalt für Verkehrsrecht, Michael Burmann, hat für Maas’ Vorschlag ebenfalls „nichts Positives übrig“. In ländlichen Regionen kämen die Menschen ohne Führerschein schwerer zur Arbeit als in der Stadt. Der Jurist geht davon aus, dass ein Gesetz das deutsche Strafsystem durcheinanderbringt. So gebe es zwischen einem Ladendiebstahl und einem Fahrverbot keine direkte Verbindung. „Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun“, kritisierte Burmann. Mit Amerika, wo ein Fahrverbot bei Strafen aller Art verhängt werden kann, dürfe Deutschland nicht verglichen werden. Das

    Bedenken gegen Fahrverbote bei nicht geleisteter Unterhaltszahlung hat auch Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU). Er kritisierte die SPD und warnt vor einem Bruch der Verfassung und Populismus: „Sigmar Gabriel und Manuela Schwesig haben hier kräftig ins Sommerloch gegriffen und bedienen sich populistischer Mittel.“

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