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Kommentar: Spahn muss Psychotherapie-Gesetz nachbessern

Kommentar

Spahn muss Psychotherapie-Gesetz nachbessern

Stefan Lange
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    Jens Spahn ist das jüngste Mitglied im Kabinett der Kanzlerin - und steht nun aufgrund eines Gesetzentwurfes unter Druck.
    Jens Spahn ist das jüngste Mitglied im Kabinett der Kanzlerin - und steht nun aufgrund eines Gesetzentwurfes unter Druck. Foto: Christoph Schmidt, dpa (Archiv)

    Ein kleiner Anlass genügt, um aus einem gesunden einen psychisch kranken Menschen zu machen. Ein paar fehlgesteuerte Rezeptoren, beispielsweise durch Drogenkonsum, reichen aus. Wer dann an einer solchen Krankheit leidet, hat es doppelt schwer.

    Eine psychische Erkrankung ist, anders als ein Beinbruch, von anderen Menschen oft nicht zu erkennen. Die Folge ist mangelndes Verständnis, wenn der Nebenmann nicht der Norm entsprechend funktioniert. Zweitens ist die menschliche Psyche ein riesengroßes Feld. Es ist schwer, die passende Behandlung zu finden.

    Psychotherapie-Gesetz: Spahn sollte auf Rat der Experten hören

    Psychisch Kranke haben es also doppelt schwer. Sie müssen sich ständig erklären, ihre Arztbesuche sind ungleich belastender als die von manch anderem Patienten. Das von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Terminservice- und Versorgungsgesetz macht es den Erkrankten noch schwerer. Unter anderem, weil es die Wartezeiten auf eine Therapie verlängert.

    Spahn hat sich offen für Nachbesserungen gezeigt. Er sollte auf den Rat der Experten hören und dieses Versprechen einlösen.

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