Die EU und die USA haben sich auf die vorläufige Aussetzung von gegeneinander verhängten Strafzöllen geeinigt. Die wegen des Streits um Flugzeugbau-Subventionen eingeführten Sonderabgaben sollten als Symbol für einen Neuanfang in den Beziehungen zwischen den USA und der EU zunächst für einen Zeitraum von vier Monaten nicht angewendet werden, teilte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Freitagabend nach einem Telefonat mit US-Präsident Joe Biden mit.
Die Europäische Union hatte seit dem vergangenen November auf die Einfuhr von zahlreichen Waren aus den USA Strafzölle erhoben. Die von der Welthandelsorganisation WTO genehmigten Sonderabgaben wegen unerlaubter Subventionen für den US-Flugzeugbauer Boeing wurden auf Nahrungs- und Genussmittel wie Tomatenketchup, Nüsse, Rum und Wodka fällig. Zu den betroffene Produkten gehören aber auch Videospiel-Konsolen, Traktoren, Schaufellader und Flugzeuge.
WTO-Schlichter hatten Strafzölle der USA genehmigt
Zuvor hatten WTO-Schlichter den USA wegen unerlaubter Subventionen für den europäischen Flugzeugbauer Airbus bereits Strafzölle auf Produkte aus der EU im Umfang von 7,5 Milliarden Dollar genehmigt. Die USA führten danach Sonderabgaben auf Produkte aus der EU ein. Betroffen waren bis jetzt neben Flugzeugen zum Beispiel Wein aus Deutschland und Frankreich, Parmesan aus Italien und Olivenöl aus Spanien.
EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis sprach nach der Ankündigung auf Twitter von einem "entscheidenden Durchbruch, der EU-Exporteuren willkommenen Rückenwind verleiht und beiden Seiten Zeit und Raum gibt, diesen langwierigen Konflikt zu lösen." Die EU hatte in den vergangenen Monaten stark gehofft, dass sich der neue US-Präsident Biden zu ernsthaften Gesprächen über eine Beilegung des seit Jahren anhaltenden Streits um Subventionen für die Luftfahrtindustrie bereiterklärt. Unter Bidens Vorgänger Donald Trump hatte es keine Annäherung gegeben.
Ex-Präsident Donald Trump hatte die US-Sonderzölle eingeführt
Trump hatte auch US-Sonderzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte einführen lassen, auf die die EU mit Vergeltungszöllen auf US-Produkte wie Jeans, Bourbon-Whiskey, Motorräder und Erdnussbutter reagierte. Von deren Aussetzung war zunächst nicht die Rede. Für Verbraucher ist der Handelsstreit ärgerlich, da Sonderzölle zu Preiserhöhungen für die jeweils betroffene Produkte führen können. (dpa)
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