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Gehalt: Bundestag beschließt Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern

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Bundestag beschließt Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern

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    Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit beschlossen.
    Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit beschlossen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Frauen in Deutschland verdienen im Schnitt ein Fünftel weniger als Männer - damit soll es vorbei sein. Das ist zumindest das Ziel eines Gesetzes von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD), das der Bundestag am Donnerstag beschloss. Beschäftigte in Firmen ab 200 Mitarbeitern können künftig Informationen darüber verlangen können, was vergleichbare Kollegen verdienen. Kritikern zufolge bringt die Neuregelung den meisten Frauen aber "gar nichts".

    Außer dem festgeschriebenen Auskunftsanspruch sieht das mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedete Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit vor, dass Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zusätzlich ihre "Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit" überprüfen und regelmäßig einen öffentlich einsehbaren Bericht zum Thema Lohngleichheit vorlegen müssen.

    "Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer", erklärte Schwesig. Durch die Neuregelung müssten sich die Unternehmen mit ihren Entgeltstrukturen beschäftigen. Die SPD-Ministerin hofft auf einen "Kulturwandel" in Firmen und Gesellschaft, damit das Tabu gebrochen wird, über Geld nicht zu sprechen.

    Grüne glauben nicht an Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

    Die Grünen glauben nicht, dass Schwesig ihr Ziel durch das Gesetz erreicht. Das darin enthaltene Auskunftsrecht bringe mehr als 90 Prozent der berechtigten Frauen "gar nichts", kritisierte die Grünen-Politikerin Beate Müller-Gemmeke. "Sie könnten einfach bei der Gewerkschaft nach ihrem Tarifvertrag fragen." Mehr Auskunft würden sie von ihrem Arbeitgeber auch nicht bekommen.

    "Nur fünf Prozent der Unternehmen sind zu einer betrieblichen Prüfung ihrer Entgeltstruktur aufgefordert", kritisierte Müller-Gemmeke. Eine "Verpflichtung" dazu gebe es nicht. Prüfverfahren müssten aber verpflichtend seien, "sonst täuscht dieses Gesetz nur politisches Handeln vor".

    Frauen in Deutschland verdienen im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Selbst wenn herausgerechnet wird, dass sie häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener Führungsposten übernehmen und eher in schlechter bezahlten Berufen tätig sind, verbleibt noch immer ein Lücke. afp

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