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Flüchtlinge: Wie die SPD gegen das Asylpaket II Sturm läuft

Flüchtlinge

Wie die SPD gegen das Asylpaket II Sturm läuft

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    Sigmar Gabriel äußerte Kritik an Veränderungen im Asylpaket II - und steht nun dumm da.
    Sigmar Gabriel äußerte Kritik an Veränderungen im Asylpaket II - und steht nun dumm da. Foto: Julian Stratenschulte, dpa

    Ihren Mutterschutz hat Manuela Schwesig sich vermutlich etwas ruhiger vorgestellt. Kaum zieht die Familienministerin sich ins heimische Schwerin zurück, wo sie im März ihr zweites Kind erwartet, stürzen ihre Beamten die Koalition auch schon in eine mittelprächtige Krise. Dass die Sozialdemokraten sich von der Union im Streit um das Asylpaket II und den Familiennachzug überrumpelt fühlen, ist offenbar auch auf einen Betriebsunfall im Ressort der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Schwesig zurückzuführen, dessen Sprecherin Verena Herb am Montag kleinlaut einräumen musste, ihr Ministerium habe die Folgen der vom Kabinett am Mittwoch beschlossenen Veränderungen „anders eingeschätzt.“ Anders heißt dabei: unterschätzt.

    Seit Freitag läuft die SPD Sturm gegen eine Regelung, nach der auch minderjährige Flüchtlinge, die alleine nach Deutschland gekommen sind und nur ein eingeschränktes Aufenthaltsrecht haben (subsidiären Schutz), für zwei Jahre keine Angehörigen nachkommen lassen dürfen. Im Rahmen der routinemäßigen Ressortabstimmung, bei der jedes betroffene Ministerium einen Gesetzentwurf zur Überprüfung vorgelegt bekommt, hätten Manuela Schwesigs Mitarbeiter allerdings erkennen müssen, dass sich die entsprechende Passage im Gesetzestext nicht mit den politischen Zielen ihrer Ministerin verträgt. Wer genau für die Panne verantwortlich ist, ist noch unklar – in jedem Fall kann sich die Spitze des Hauses nicht damit herausreden, sie habe davon nichts gewusst. Staatssekretär Ralf Kleindiek, gibt Ministeriumssprecherin Herb auf Nachfragen hin zu, „war informiert“. Eine Veränderung im Gesetzentwurf sei den Beamten im Haus zwar aufgefallen, nicht aber deren Tragweite.

    Asylpaket II: Union reagiert hart auf Gabriels Kritik

    Dass ein Koalitionspartner einen Gesetzentwurf wieder infrage stellt, den seine Minister im Kabinett schon abgenickt haben, ist äußerst ungewöhnlich. Entsprechend hart reagiert die Union auf die Kritik von SPD-Chef Sigmar Gabriel, die Regelung für Jugendliche sei nicht mit ihm abgesprochen: „Während Tausende jeden Tag die Grenze überqueren, übt sich die SPD in der Karnevalszeit in schlechten Scherzen“, schimpft der CSU-Innenexperte Michael Frieser. „Minderjährige dürfen nicht von der Aussetzung des Familiennachzugs ausgenommen werden, sonst treiben wir sie in die Arme von Schleppern, die sie mit dem Versprechen, ihre Familien nachholen zu können, in Lebensgefahr bringen.“

    Nach dem üblichen Verfahren hätte das für den Nachzug zuständige Familienministerium seine Einwände nicht nur dem federführenden Innenministerium mitteilen müssen, sondern natürlich auch Gabriel. So aber musste der SPD-Chef davon ausgehen, dass „seine“ Ministerien nichts mehr an der Kabinettsvorlage auszusetzen haben. Beim vorangegangenen Koalitionsgipfel der drei Parteivorsitzenden waren spezielle Ausnahmen für Minderjährige beim Familiennachzug nach Informationen unserer Zeitung kein Thema. Gabriel hat sie danach auch nicht eingefordert.

    Streit um letztes Detail des Asylpaket II beilegen

    Nun sollen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) den Streit um das letzte Detail des Asylpaketes möglichst rasch und geräuschlos beilegen. Nach Auskunft des Innenministeriums erhielten im Jahr 2014 exakt 214 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge subsidiären Schutz, im vergangenen Jahr waren es nach ersten Zahlen 105 Fälle, allerdings sind noch längst nicht alle Flüchtlinge registriert.

    Wann das Asylpaket II in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden kann, war bis gestern Abend noch unklar. Nach den Vorstellungen von CDU-Vize Thomas Strobl wird die Koalition allerdings schon bald über ein Asylpaket III reden müssen: Er will Zuwanderern nur noch dann ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland einräumen, wenn sie mindestens fünf Jahre hier leben, ein „einigermaßen ordentliches Deutsch“ sprechen, einen Arbeitsplatz und Grundkenntnisse der deutschen Rechtsordnung haben und auch nicht straffällig geworden sind. Die gegenwärtige Regelung, kritisiert Strobl in der Welt, enthalte keine Integrationsanreize: Wer als Flüchtling oder Asylbewerber anerkannt sei und hier drei Jahre lebe, dürfe unabhängig von seinen Sprachkenntnissen oder einem Arbeitsplatz in Deutschland bleiben.

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