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Finanzkrise: Euro-Rettung: Sollen die Bürger entscheiden?

Finanzkrise

Euro-Rettung: Sollen die Bürger entscheiden?

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    Euro-Rettung: Werden bald die Bürger entscheiden?
    Euro-Rettung: Werden bald die Bürger entscheiden? Foto: dpa

    Ist das Grundgesetz am Ende? Müssen die Deutschen schon bald über eine neue Verfassung abstimmen, um Europa zu retten? Was bislang als eher verfassungstheoretische Diskussion erschien, hat mit Äußerungen von Wolfgang Schäuble (CDU) politische Brisanz gewonnen. „Ich gehe davon aus, dass es schneller kommen könnte, als ich es noch vor wenigen Monaten gedacht hätte“, hatte Schäuble dem Magazin Der Spiegel gesagt. Ob es zu einer Volksabstimmung kommt, stellte der Minister gar nicht mehr infrage.

    Merkel will keine schnelle Volksabstimmung

    Bundeskanzlerin Angela Merkel will die wachsende Machtfülle der Europäischen Union hingegen nicht durch eine schnelle Volksabstimmung in Deutschland absichern lassen. Zu der von Schäuble geweckten Erwartung sagte Regierungssprecher Steffen Seibert, das sei eher ein Schritt von „übermorgen“. Merkel strebt bei der Entscheidung über den EU-Rettungsschirm ESM am Freitag im Bundestag überraschend – wie beim europäischen Fiskalpakt – eine Zweidrittelmehrheit an. Damit sollen laut Seibert mögliche verfassungsrechtliche Risiken ausgeschlossen werden.

    Das Grundgesetz erlaubt, dass Deutschland Kompetenzen an die Europäische Union abgibt. Allerdings gibt es Grenzen. Im Urteil über den EU-Vertrag von Lissabon 2009 entschied das Bundesverfassungsgericht: Ein Mindestmaß an Kompetenzen muss in Deutschland bleiben. Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre eine neue Verfassung nötig. Das klang für die meisten, als wolle Karlsruhe der EU ein für alle Mal Grenzen setzen. Eine neue Verfassung schien kaum vorstellbar. Im Urteil zu den Griechenland-Hilfen 2011 ergänzte das Gericht: Auch die Entscheidung über den nationalen Haushalt sei eine „wesentliche, nicht entäußerbare Kompetenz“ des unmittelbar demokratisch legitimierten Parlaments.

    Für manche ist die "rote Linie" bereits überschritten

    Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sagte im Herbst eher vage: „Wir befinden uns in einem Stadium, in dem es schwieriger werden dürfte, weitere Integrationsschritte mit dem Grundgesetz kompatibel zu gestalten.“ Das Grundgesetz schütze die Bürger davor, „dass sie eines Morgens aufwachen und die Bundesrepublik als souveräner Staat nicht mehr existiert, ohne dass sie vorher gefragt worden wären“. Für manche ist die „rote Linie“ aus dem Lissabon-Urteil bereits mit dem Fiskalpakt und dem Euro-Rettungsschirm ESM überschritten. dpa

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