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Finanzen: Schäuble will "Bufdis" und Wehrsold besteuern

Finanzen

Schäuble will "Bufdis" und Wehrsold besteuern

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    Werden bald die Einkünfte aus Wehrsold und Bundesfreiwilligendienst besteuert?
    Werden bald die Einkünfte aus Wehrsold und Bundesfreiwilligendienst besteuert? Foto: dpa

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) plant Zeitungsberichten zufolge, die Bezüge von Wehrdienstleistenden und Teilnehmern am Bundesfreiwilligendienst künftig zu besteuern. Dagegen regt sich nun heftiger Widerstand: SPD und AWO halten die Idee für unfair.

    Schäuble plant laut Medien Steuer auf Wehrsold

    Die "Berliner Zeitung" und die "Bild" berichten übereinstimmend über Schäubles Pläne, die aus dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 hervorgingen. Darin heiße es, eine Steuerfreiheit beim Freiwilligen Wehrdienst sei angesichts des Gleichheitsgebots und der Steuergerechtigkeit nicht gerechtfertigt. Soldaten müssten Einkommensteuer zahlen, weil sie einer "auf die Einkünfteerzielung ausgerichteten üblichen Berufstätigkeit" nachgingen. Bislang wurde der Sold von Wehrdienstleistenden nicht besteuert.

    Auch Einkommen aus Bundesfreiwilligendienst soll besteuert werden

    Heftige Kritik an den Plänen übte der Bundeswehrverband. Eine Besteuerung führe dazu, dass der Wehrdienst deutlich unattraktiver werde, sagte Verbandschef Ulrich Kirsch der "Berliner Zeitung". Die Folge wären weniger Bewerber. Verteidigungsministerium und Familienressort kündigten dem Bericht zufolge Widerstand gegen die Besteuerungspläne an.

    Die SPD ist gegen Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst künftig zu besteuern. "Das Vorhaben des Ministers entspricht ganz und gar nicht der von uns angestrebten Anerkennungskultur. Im Gegenteil: Freiwilliges Engagement würde dadurch abgewürgt", erklärte der SPD-Bundestagsabgeordnete Sönke Rix am Mittwoch.

    Schäubles Pläne zeugen von "Ahnungslosigkeit"

    Schäubles Pläne zeugten von "Ahnungslosigkeit" über die Realität beim Bundesfreiwilligendienst. Die Höchstgrenze des Taschengelds sei dort auf 336 Euro festgelegt. Zudem handele es sich um freiwillige Dienste an der Gesellschaft - und somit im Kern nicht um ein gewöhnliches Beschäftigungsverhältnis.

    Auch die Arbeiterwohlfahrt AWO kritisierte die Pläne. "Die Bezüge derjenigen besteuern zu wollen, die sich für ein Taschengeld bis zu 40 Stunden die Woche freiwillig sozial engagieren, ist ein echtes Armutszeugnis", sagte der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

    Bundesfreiwilligendienst "Bufdi" ist ein Renner

    Dennoch: Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Renner – Kritiker hatten ihm zum Start am 1. Juli 2011 ein Fiasko vorausgesagt. Der Erfolg kam derart überraschend, dass er unerwartete Probleme mit sich bringt. So gibt es weit mehr Menschen, die sich als „Bufdis“ engagieren wollen, als Plätze vorhanden sind. Nun wird darum gestritten, ob der Staat Geld für weitere Stellen bereitstellen soll. afp/AZ

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