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Finanzausgleich: Gute Nachricht für Bayern: Bund zahlt bald mehr

Finanzausgleich

Gute Nachricht für Bayern: Bund zahlt bald mehr

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    Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) überlässt den Bundesländern künftig deutlich mehr Steuereinnahmen zur Verteilung.
    Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) überlässt den Bundesländern künftig deutlich mehr Steuereinnahmen zur Verteilung. Foto: Wolfgang Kumm, dpa

    Was haben die Sanierung maroder Schulgebäude und der Bau von Autobahnen mit dem Länderfinanzausgleich zu tun? Im Grunde nichts – und doch eine ganze Menge. Mit einem wahren Abstimmungsmarathon beendete der Bundestag am Donnerstag nicht nur das jahrelange erbitterte Ringen um eine Neuordnung der komplizierten Bund-Länder-Finanzbeziehung ab dem Jahr 2020, sondern machte mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit auch den Weg für insgesamt 13 Änderungen des Grundgesetzes frei. Bereits heute will auch der Bundesrat dem Gesetzespaket samt den Verfassungsänderungen zustimmen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu dem komplexen Thema.

    Warum wurde die Neuregelung des Finanzausgleichs notwendig?

    Ende 2019 laufen sowohl der Länderfinanzausgleich in seiner bisherigen Form als auch der Solidarpakt II zur Förderung der ostdeutschen Länder aus. Unabhängig davon klagten Bayern und Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das System, das im vergangenen Jahr ein Rekordvolumen von 10,6 Milliarden Euro erreicht hatte. Davon musste allein Bayern knapp 5,8 Milliarden Euro aufbringen. Mit Abstand größtes Empfängerland war Berlin, das 3,9 Milliarden Euro erhielt.

    Wie erfolgt künftig der Ausgleich zwischen den finanzstarken und den finanzschwachen Ländern?

    In den Verhandlungen mit dem Bund haben sich die Länder nach zähem Ringen auf eine gemeinsame Position verständigt, die den direkten Ausgleich zwischen Gebern und den Nehmern abschafft. Stattdessen wird die unterschiedliche Steuerkraft der Länder ab 2020 ausschließlich über die Länderanteile bei der Umsatzsteuer ausgeglichen, wobei die Finanzkraft der Kommunen stärker als bisher berücksichtigt wird. Das kommt den Geberländern zugute, allein Bayern wird pro Jahr um 1,3 Milliarden Euro entlastet, gleichzeitig profitieren von dieser Regelung die strukturschwächeren Länder. Die beiden Haushalts-Notlageländer Bremen und Saarland erhalten zusätzlich eine Sanierungshilfe von jeweils 400 Millionen Euro pro Jahr.

    Wenn die reichen Länder weniger zahlen, die armen aber nichts verlieren oder zum Teil sogar mehr erhalten, woher kommt dieses Geld?

    Vom Bund. Lange hat sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in den Verhandlungen gegen die Mehrbelastung gesträubt, doch die Länder standen geschlossen hinter ihrem Konzept. Künftig muss der Bund auf bisher ihm zustehende Anteile am Umsatzsteueraufkommen von 4,02 Milliarden Euro verzichten, gleichzeitig steigen die Mittel des Bundes für die armen Länder in den kommenden Jahren kontinuierlich von 9,751 auf weit über zehn Milliarden Euro an.

    Für den Bund wird’s also deutlich teurer. Warum hat sich Wolfgang Schäuble darauf eingelassen?

    Zum einen wollte er nicht, dass ihm bei einem Scheitern die alleinige Schuld zugeschoben wird. Auch die Bundesregierung war an einer Lösung noch in dieser Legislaturperiode interessiert. Zum anderen mussten die Ministerpräsidenten einen Preis für die höheren Leistungen des Bundes bezahlen und erhebliche Bereiche ihrer Kompetenzen an den Bund abtreten.

    Was hat der Bund davon?

    Er hat künftig deutlich mehr Eingriffsrechte und Kontrollmöglichkeiten, unter anderem bei der Steuerverwaltung oder den Investitionen in die Infrastruktur. Zudem darf der Bund, was ihm bislang verboten war, finanzschwachen Kommunen 3,5 Milliarden Euro für die Sanierung von Schulgebäuden zur Verfügung stellen und die Verwendung der Mittel kontrollieren. Damit kann der Bund erstmals unmittelbar in die Kommunen hineinregieren.

    Der Bund ist künftig für den Neubau und den Unterhalt der Fernstraßen zuständig. Wie wird das geschehen?

    Der Bund gründet eine eigene Autobahngesellschaft und ein Fernstraßen-Bundesamt. Die SPD setzte in den Verhandlungen durch, dass die neue Gesellschaft weder Private beteiligen noch Kredite aufnehmen darf, sondern ausschließlich Mittel aus dem Bundeshaushalt erhält. Zudem wird das Privatisierungsverbot sogar im Grundgesetz verankert. Private Investoren dürfen sich lediglich am Bau von kleineren Teilstücken beteiligen. Die Gesellschaft, so hofft der Bund, kann die Milliarden des Verkehrsministers besser und schneller ausgeben als die bisher bestehenden 16 Bauverwaltungen der Länder, die oft gar nicht in der Lage waren, die im Etat bereitgestellten Mittel rechtzeitig abzurufen.

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