Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut eine Regelung im aktuellen polnischen Justizsystem für unzulässig erklärt. Die Richter urteilten am Dienstag, dass es gegen EU-Recht verstoße, dass der Justizminister, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an höhere Strafgerichte abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden könne.
Abgeordnete Richter in Polen nicht unabhängig - politische Kontrolle möglich
Die Regelung führe dazu, dass die abgeordneten Richter während der Dauer der Abordnung nicht über die Garantien und die Unabhängigkeit verfügen, über die ein Richter in einem Rechtsstaat normalerweise verfügen müsse, teilte der EuGH mit. Nach dem Urteil ist es demnach nicht ausgeschlossen, dass die Regelung als Instrument zur politischen Kontrolle des Inhalts justizieller Entscheidungen eingesetzt wird.
Erst im Oktober hatte der EuGH Polen zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro verurteilt, weil es ein früheres Urteil zu umstrittenen Justizreformen nicht umgesetzt hat. Konkret ging es dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.
Polens PiS-Regierung hält an kritisiertem Justizsystem fest
Der Umgang von Polens nationalkonservativer PiS-Regierung mit dem Justizsystem des Landes steht schon seit Jahren heftig in der Kritik. Die Regierung in Warschau und besonders Justizminister Zbigniew Ziobro signalisieren bislang allerdings in den entscheidenden Punkten kein Einlenken.
Ziobro ist auch Architekt der Justizreformen. Innerhalb der nationalkonservativen PiS-Regierung von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hat er sich als antieuropäischer, rechter Hardliner profiliert. Er argumentiert, seine Reformen seien nötig, um das polnische Justizsystem leistungsfähiger zu machen und es zudem von Richtern zu befreien, die noch im Kommunismus geprägt wurden.
Auch Ungarn verstößt mir "Stop-Soros-Gesetz" gegen EU-Recht
Außerdem urteilte der EuGH am Dienstag, dass auch ein ungarisches Gesetz gegen EU-Recht verstößt: Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn rechtswidrig.
Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Das sogenannte "Stop-Soros-Gesetz" der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban verstoße gegen EU-Recht, urteilten die EuGH-Richter am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-821/19).
Hintergrund des Urteils ist eine Klage der EU-Kommission gegen das Gesetz von 2018. Es kriminalisiert Aktivisten und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen, die Migranten dabei helfen, einen Asylantrag zu stellen, obwohl diese nach ungarischen Kriterien wohl nicht schutzberechtigt sind.
Ungarn beschränkt Rechte von Flüchtlings-Unterstützern
Dadurch werde das Recht der Asylbewerber beschnitten, "mit den einschlägigen nationalen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu kommunizieren und von diesen Unterstützung zu erhalten", argumentiert die EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts.
Die EuGH-Richter gaben der EU-Kommission nun Recht. Durch die ungarische Regelung würden die im EU-Recht garantierten Rechte derjenigen beschränkt, die Personen unterstützen, die internationalen Schutz suchen, hieß es am Dienstag.
Die Bezeichnung "Stop Soros" bezieht sich auf den liberalen US-Milliardär George Soros. Der aus Ungarn stammende Holocaust-Überlebende unterstützt mit seiner humanitären Stiftung zahlreiche Zivilorganisationen, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen. Die ungarische Regierung unterstellt Soros, eine große Zahl muslimischer Einwanderer nach Europa zu bringen, und attackiert ihn mit antisemitischen Stereotypen.
Ungarn setzt Urteile der EU-Kommission nicht zufriedenstellend um
Die EU-Kommission verklagte Ungarn in den vergangenen Jahren mehrfach wegen der Asylregeln vor dem EuGH. Dabei stellte der Gerichtshof bereits mehrfach fest, dass grundlegende Teile der ungarischen Asylpolitik gegen EU-Recht verstoßen. Unter anderem entschieden die Richter im vergangenen Jahr, dass die ungarische Regel, wonach ein Asylantrag zurückgewiesen werden kann, wenn der Antragsteller über ein "sicheres Transitland" einreist, rechtswidrig sei.
Ungarn setzte die Urteile allerdings nicht immer zur Zufriedenheit der EU-Kommission um. Gerade erst in der vergangenen Woche beantragte die Behörde finanzielle Sanktionen gegen Budapest beim EuGH, weil Ungarn ein Urteil aus dem Dezember des vergangenen Jahres nicht ausreichend umgesetzt habe. Damals stellte der EuGH fest, dass ungarische Vorschriften über die Regeln und Verfahren in Transitzonen an der serbisch-ungarischen Grenze gegen EU-Recht verstoßen. Insbesondere habe Ungarn noch immer nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um einen effektiven Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten, erklärte die Kommission. (dpa)