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Euro-Rettung: EZB-Präsident Mario Draghi verteidigt Aufkauf von Staatsanleihen

Euro-Rettung

EZB-Präsident Mario Draghi verteidigt Aufkauf von Staatsanleihen

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    Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), verteidigt Aufkauf von Staatsanleihen.
    Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), verteidigt Aufkauf von Staatsanleihen. Foto:  Arne Dedert (dpa)

    Zwar hat die Europäische Zentralbank (EZB) bislang nur den Beschluss getroffen, im Notfall Staatsanleihen krisengeschüttelter Euro-Länder zu kaufen. Aktiv geworden sind die Währungshüter in diesem Rahmen bisher noch nicht. Doch Kritiker geht selbst das zu weit. Am heutigen Dienstag überprüft das Bundesverfassungsgericht den Krisenkurs der EZB. In der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe geht es im Kern darum, ob die Europäische Zentralbank ihre Kompetenzen überschritten hat.

    Draghi: EZB habe viel weniger Anleihen aufgekauft als andere Zentralbanken

    EZB-Präsident Mario Draghi verteidigte bislang das Programm zum Aufkauf von Staatsanleihen. "Die EZB hat in der Vergangenheit viel weniger Anleihen aufgekauft als andere Zentralbanken", sagte er am Montag im "heute-journal" des ZDF. "Von diesem Programm wurde bisher kein einziger Euro ausgegeben", fügte er hinzu.

    Die Europäische Zentralbank

    Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt ist die Notenbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro.

    Sie soll vor allem Preisstabilität im gemeinsamen Währungsgebiet der 17 Eurostaaten wahren.

    Zudem soll sie auch die Wirtschaftspolitik unterstützen, soweit das Ziel der Preisstabilität nicht beeinträchtigt wird.

    Um die Inflation im Zaum zu halten, legt die EZB Leitzinsen fest. Über die Zinsen entscheidet der Zentralbankrat.

    Ihm gehören neben den sechs Direktoriumsmitgliedern der EZB auch die Präsidenten der 17 nationalen Zentralbanken an.

    EZB-Präsident ist seit November 2011 der Italiener Mario Draghi. dpa

    Deutschlands höchstes Gericht nimmt zudem erneut den dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM unter die Lupe. Im September hatte Karlsruhe den Weg für den deutschen ESM-Beitrag vorläufig frei gemacht, wenn auch unter Auflagen: Das deutsche Haftungsrisiko dürfe nicht automatisch über die ausgehandelten 190 Milliarden Euro steigen, bei jeder Änderung müsse der Bundestag gefragt werden. Abgelehnt hatten die Richter damals den Antrag der Kläger, den ESM zu stoppen, bis die EZB ihr Anleihenkaufprogramm zurücknimmt. Sie behielten sich aber vor, im Hauptsacheverfahren zu prüfen, ob die Zentralbank ihre Kompetenzen überschritten hat.

    Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin vetritt eine von sechs Klagen

    Die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hält ein Urteil zu Gunsten der Klagen für gut möglich. "Es könnte durchaus sein, dass Karlsruhe urteilt, dass die EZB ihre Kompetenzen überschreitet", sagte sie der "Rheinischen Post" (Dienstag). "Denkbar ist auch, dass Karlsruhe dies als Rechtsfrage an den dafür zuständigen Europäischen Gerichtshof überweist." Däubler-Gmelin vertritt vor dem Verfassungsgericht eine von sechs Klagen, die sie gemeinsam mit hunderten Bundesbürgern vorgelegt hatte.

    Die stellvertretende Linken-Vorsitzende Sahra Wagenknecht rief die Bundesregierung zu einer Kurskorrektur in Sachen Euro-Rettung auf. "In Karlsruhe wird auch über Merkels Eurokurs verhandelt", sagte sie der "Mitteldeutschen Zeitung" (Dienstag). "Es muss endlich Schluss sein, dass Banken mit Steuergeld gerettet werden. Auch die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank dienen vor allem den Banken", argumentierte sie.

    Wichtige Europa-Urteile des Verfassungsgerichts

    «MAASTRICHT-URTEIL», 1993: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass der EU-Vertrag von Maastricht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Übertragung von Kompetenzen auf die Europäische Union im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion verstoße nicht gegen das Demokratieprinzip. Zugleich legt der Zweite Senat Grenzen fest (Urteil vom 12. Oktober 1993 - 2 BvR 2134/92 u.a.).

    «EURO-VERFASSUNGSBESCHWERDEN», 1998: Der Zweite Senat verwirft zwei Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der geplanten Einführung des Euro als offensichtlich unbegründet (Beschluss vom 31. März 1998 - 2 BvR 1877/97 u.a.).

    «LISSABON-URTEIL», 2009: Die Richter des Zweiten Senats unter dem heutigen Präsidenten Andreas Voßkuhle erklären das Zustimmungsgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon für verfassungsgemäß. Zugleich setzen sie aber der weiteren Integration Grenzen: Ein Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre unter dem Grundgesetz nicht möglich (Urteil vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a.).

    «GRIECHENLAND-HILFEN», 2011: Karlsruhe billigt die ersten Rettungspakete für Griechenland und den vorläufigen Rettungsschirm EFSF. Zugleich setzen die Richter Grenzen für künftige Hilfen: Der Bundestag dürfe keinen Mechanismen zustimmen, die zu nicht überschaubaren Belastungen führen können. Jede Maßnahme größeren Umfangs muss vom Bundestag bewilligt werden. (Az. 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10).

    «NEUNER-GREMIUM», 2012: Das Sondergremium des Bundestags für dringende Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF ist im Wesentlichen verfassungswidrig, entscheiden die Bundesrichter. Die Übertragung von Kompetenzen auf eine Runde aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses verletze die Rechte der anderen Abgeordneten. (Az. 2 BvE 8/11).

    «INFORMATIONSRECHTE DES BUNDESTAGS», 2012: Das Gericht stärkt erneut die Rechte des Bundestages. Nach dem Grundgesetz müssen in Angelegenheiten der Europäischen Union Bundestag und Bundesrat «umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt» unterrichtet werden. Das gelte schon, bevor die Regierung nach außen wirksame Erklärungen abgebe, entscheiden die Richter. (Az. 2 BvE 4/11). (dpa)

    Deutschlands höchstes Gericht nimmt zudem erneut den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM unter die Lupe. (dpa)

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