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Euro-Krise: Bundesverfassungsgericht verhandelt Klagen gegen ESM und Fiskalpakt

Euro-Krise

Bundesverfassungsgericht verhandelt Klagen gegen ESM und Fiskalpakt

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    Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 10. Juli über die Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin.
    Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 10. Juli über die Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin. Foto: dpa (Archiv)

    Für die Bundesregierung wird Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Karlsruhe die Maßnahmen verteidigen. In

    Rettungsschirme, EFSF und ESM

    Griechenland-Pleite, Rettungsschirme, Eurobonds, EFSF, ESM: Beim Thema Euro-Krisen schwirren etliche Fachbegriffe herum. Lesen Sie hier in Kurzform, was Sie zum Thema Rettungsschirme wissen müssen.

    EFSF steht für Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (European Financial Stability Facility) und ist eine Aktiengesellschaft, die notleidenden Euro-Staaten helfen soll. Sollte ein EU-Land in Not geraten, kann die im Juni 2010 gegründete EFSF Anleihen bis zu 440 Milliarden Euro ausgeben. Dafür haften die Euro-Länder.

    Kritik am EFSF: Im Vertrag von Maastricht wurde eine so genannte Nichtbeistands-Klausel (No-bailout-Klausel) vereinbart, die die Haftung der Union oder einzelner Mitgliedstaaten für die Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten untersagt. Auf Druck des Nicht-Eurolandes Großbritannien wurde durchgesetzt, dass bei Krediten für Staaten, die Mitglieder der Eurozone sind, nur die übrigen Eurostaaten haften.

    Der EFSF soll bis Juni 2013 aktiv bleiben und dann abgelöst werden, nämlich vom ESM.

    ESM steht für Europäischer Stabilitäts-Mechanismus und ist der permanente Euro-Rettungsschirm. Seine wichtigsten Instrumente sind Notkredite und Bürgschaften für überschuldete EU-Staaten. Jedes Land, das Hilfe aus dem ESM erhält, muss im Gegenzug bestimmte wirtschaftliche Konsequenzen ziehen.

    Kritiker sagen, dass Rettungsschirme und Bürgschaften es Ländern erleichtern, Schulden zu machen. Wenn es wirklich eng wird, treten schließlich die anderen EU-Länder ein und helfen.

    Eurobonds: Darunter versteht man eine EU-Staatsanleihe. Das bedeutet, die Länder der EU würden gemeinsam Schulden aufnehmen - und auch gemeinsam für sie haften. Hinter der Idee steht die Hoffnung, dass die Kreditwürdigkeit der Eurozone als Ganzes von den Finanzmärkten und den Ratingagenturen höher eingeschätzt wird als die seiner einzelnen Mitgliedstaaten.

    Die Befürworter dagegen erklären, dass notleidenden EU-Staaten geholfen werden muss. sie warnen vor einem Domino-Effekt. Heißt: Wenn ein Land tatsächlich pleite geht, reißt es andere Länder mit sich.

    Auch die Fraktion der Linken im Bundestag und der CSU-Politiker Peter Gauweiler versuchen, die Maßnahmen im Eilverfahren zu stoppen. Die Kläger rügen unter anderem eine Verletzung des Demokratieprinzips. Dem Parlament entgleite die Kontrolle über den Haushalt. Mit einer Entscheidung über die Eilanträge wird bis Ende Juli gerechnet.

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