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ElterngeldPlus: Was sich mit dem ElterngeldPlus ab heute für Eltern ändert

ElterngeldPlus

Was sich mit dem ElterngeldPlus ab heute für Eltern ändert

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    Viele Paare beziehen gleichzeitig Elterngeld.
    Viele Paare beziehen gleichzeitig Elterngeld. Foto: Malte Christians / Symbolbild (dpa)

    Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll mit dem neuen ElterngeldPlus verbessert werden. Junge Väter und Mütter können nun doppelt so lang Unterstützung bekommen, wenn ihr Kind ab diesem Mittwoch zur Welt kommt. Für Arbeitgeber wird das zu einer Herausforderung. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

    Wie war die Elterngeld-Regelung bislang?

    Bislang erhielt ein Elternteil mindestens zwei bis maximal zwölf Monate lang Elterngeld. Wenn der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate lang für das Kind zu Hause bleibt, kann das Paar insgesamt für 14 Monate Unterstützung beziehen. Dieses Konstrukt bleibt weiter bestehen. Das neue ElterngeldPlus kann damit kombiniert werden oder ein Ersatz sein.

    Was ändert sich durch das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus?

    Am 1. Januar trat das Gesetz zum ElterngeldPlus von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) in Kraft. Die Leistungen gelten nun für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli geboren werden. Vätern und Müttern wird die Möglichkeit eröffnet, ein ElterngeldPlus bis zu 28 Monaten zu beziehen, wenn sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Neben ihrem Gehalt erhalten sie weiter Geld vom Staat. Ein Elterngeldmonat wird somit zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. 

    Mit dem Partnerschaftsbonus erhalten Väter und Mütter die Möglichkeit, vier weitere Monate ElterngeldPlus zu beziehen. Voraussetzung: Mutter und Vater müssen in den vier Monaten gleichzeitig 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dies soll ein Anreiz dafür schaffen, dass Männer und Frauen die Kindererziehung ausgewogener gestalten können.

    Wie hoch sind die Leistungen?

    Beim klassischen Elterngeld gibt es 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens aber 300 und höchstens 1800 Euro im Monat. Die Plus-Variante beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde - mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro. 

     Was ist das Ziel des neuen Gesetzes?

    Das Gesetz soll diejenigen Eltern unterstützen, die früher in den Beruf zurückkehren und die Erziehung zwischen beiden Partnern gerechter aufteilen wollen. "Es gibt Familien mehr Spielraum: für Kinder, die beide Elternteile als enge Bezugspersonen erleben. Für Mütter, die ihre gute Ausbildung im Beruf nutzen. Für Väter, die mehr Zeit für ihre Kinder finden", erklärt Schwesig in einer Broschüre.

    Was kritisieren Arbeitgeber und Verbände?

    Das Gesetz stößt bei Verbänden und Experten zwar auf breite Zustimmung, einige Kritikpunkte bleiben aber bestehen. Dem Familienbund der Katholiken erscheinen die Regelungen "sehr kompliziert". Für Familien sei es schwierig, die Rechtsfolgen der Varianten zu überschauen. Auch auf Verwaltungsebene könne es häufiger zu Fehlern kommen. 

    Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände begrüßt zwar, dass Paaren ermöglicht werde, schneller wieder in Teilzeit zu arbeiten. Problematisch sei allerdings, dass Arbeitnehmer in Zukunft drei statt zwei Erziehungspausen einlegen können. "Die neue Elternzeit beeinträchtigt die Planungssicherheit der Unternehmen und wird dazu beitragen, dass Betriebe in stärkerem Maße auf flexible Beschäftigungsformen wie Befristung, Minijobs oder Zeitarbeit zurückgreifen müssen", erklärte ein Sprecher. dpa

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