Die ARD hat nach dem vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Eilantrag zum Rundfunkbeitrag Auswirkungen auf das Programm angekündigt. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: "Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird." Man werde nun gemeinsam beraten.
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Blockade der Rundfunkbeitragserhöhung ab
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Der monatliche Beitrag sollte ursprünglich zum 1. Januar 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. 15 Bundesländer haben zugestimmt, Sachsen-Anhalt blockiert. Der entsprechende Staatsvertrag kann dadurch nicht in Kraft treten.
Buhrow betonte: "Für die Verfassungsbeschwerde hat das Gericht noch keine Vorentscheidung getroffen. Jetzt setzen wir auf eine rasche Entscheidung in der Hauptsache." (dpa)
Das könnte Sie auch interessieren:
- Streit um Rundfunkbeitrag: Die CDU bewegt sich auf dünnem Eis
- Wie die AfD im Gebührenstreit die CDU in die Zwickmühle bringt
- Vier Jahre Funk: Wie das öffentlich-rechtliche Internet Erfolg misst
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.