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Edathy-Affäre: Ausschuss untersucht: Hatte ein Polizist Edathy gewarnt?

Edathy-Affäre

Ausschuss untersucht: Hatte ein Polizist Edathy gewarnt?

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    In der Kinderporno-Affäre um Sebastian Edathy geht es weiterhin um die Frage, wer den früheren SPD-Abgeordneten vor der Durchsuchung seines Büros gewarnt hat.
    In der Kinderporno-Affäre um Sebastian Edathy geht es weiterhin um die Frage, wer den früheren SPD-Abgeordneten vor der Durchsuchung seines Büros gewarnt hat. Foto: Carmen Jaspersen, dpa

    Der Edathy-Untersuchungsausschuss des Bundestages hat bei der Polizei in Niedersachsen kein Leck gefunden. Der Ausschuss, der herausfinden soll, wer den SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy vor den Kinderporno-Ermittlungen gegen ihn gewarnt haben könnte, befragte am Donnerstag drei

    Edathy-Ausschus findet keine Hinweise auf Informationsleck

    Die Ausschussmitglieder fanden es zwar unbefriedigend, dass sich Kruse nicht genau erinnern konnte, wann genau er im Oktober 2013 den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius (SPD) eingeweiht hatte. Anzeichen dafür, dass einer der Polizeibeamten Informationen an Edathy weitergegeben haben könnte, fanden sie aber nicht.

    Pistorius soll im Mai ebenfalls im Bundestag befragt werden. Am 10. Juni soll Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) als Zeuge in den Ausschuss kommen. Er soll vor allem zu einem Gespräch mit dem heutigen SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann zur Edathy-Affäre im Februar 2014 Auskunft geben.

    Edathys Auschluss aus der SPD gestaltet sich schwierig

    Edathy hatte sein Mandat im Februar 2014 niedergelegt. Er behauptet, der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann habe ihn in den Monaten zuvor mit Informationen zu seinem Fall aus dem Bundeskriminalamt versorgt. Das bestreitet Hartmann, der seit dem vergangenen Februar krankgeschrieben ist und sich im Untersuchungsausschuss auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen hatte. 

    Der angestrebte Ausschluss von Edathy aus der SPD gestaltet sich nach einem Stern-Bericht schwierig. Eine dreiköpfige Schiedskommission in Edathys Heimatbezirk Hannover habe die Begründung der Parteispitze bemängelt. Die Parteispitze forderte Edathys Ausschluss mit der Begründung, er habe durch den Besitz von kinderpornografischem Bildmaterial parteischädigend gegen die SPD-Grundwerte verstoßen.

    Das Parteiordnungsverfahren gegen Edathy war auf Antrag der SPD-Spitze am 24. Februar 2014 eingeleitet worden, es wurde aber bis zum Ende seines Strafverfahrens ausgesetzt. Dieses war Anfang März gegen Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro eingestellt worden.

    Versuche der SPD-Spitze, Edathy zum freiwilligen Austritt zu bewegen, blieben erfolglos. Schon ein Ausschluss des wegen seiner kritischen Thesen zu Migranten in die Kritik geratenen Thilo Sarrazin war gescheitert. dpa

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