Seit März wurden mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz in kurzer Zeit mehrere in Deutschland fest verankerte Grundrechte stark eingeschränkt: etwa die Fortbewegungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Religionsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Manche Beschränkungen wurden mittlerweile von den Gerichten wieder gekippt. Sie griffen so weitreichend in die Rechte des Einzelnen ein, dass sie nach Ansicht der Richter nicht mehr vom Infektionsschutzgesetz gedeckt waren. So entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Demonstrationen unter Auflagen erlaubt sein müssen. Kritik an den Einschränkungen kommt auch immer wieder von Journalisten und der Opposition im Bundestag.
In Ungarn wird unter Corona ein Notstandsgesetz eingeführt
Ein Blick ins Ausland zeigt: Die Krise wird andernorts durchaus dazu genutzt, die Rechte der herrschenden Regierung auszubauen. In Ungarn setzte Viktor Orbán ein Notstandsgesetz durch, Regierungsgegner wurden festgenommen. Der Vorwurf: Sie sollen Fehlinformationen über das Coronavirus verbreitet haben. Und auch in den USA reklamierte Präsident Donald Trump im Kampf gegen Covid-19 für sich „allumfassende Macht“.
Fest steht aber auch: In Deutschland sind die Freiheitsrechte aktuell eingeschränkt, abgeschafft sind sie nicht. Ob die Regierung ihren Bürgern im Sinne des Infektionsschutzes zu viel zugemutet hat, werden die Gerichte entscheiden müssen. (schsa)
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