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Corona-Regeln für Ungeimpfte: 2G-Regel verfassungswidrig?

Corona-Pandemie

Wäre die 2G-Regel verfassungswidrig? Das sagen Juristen zu Rechten für Ungeimpfte

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    Die Pfeile und Plakate, die zum Impfen animieren sollen, werden immer größer. Fast parallel dazu scheint allerdings die Bereitschaft in Teilen Bevölkerung, den Ärmel für die Spritze hochzukrempeln, geringer zu werden.
    Die Pfeile und Plakate, die zum Impfen animieren sollen, werden immer größer. Fast parallel dazu scheint allerdings die Bereitschaft in Teilen Bevölkerung, den Ärmel für die Spritze hochzukrempeln, geringer zu werden. Foto: Christian Charisius, dpa

    Es läuft wie nach jeder Runde der Ministerpräsidenten. Während die einen die ausgehandelten Kompromisse preisen, sprechen andere davon, dass die Beschlüsse bestenfalls als Übergangslösung taugen und weitere einschneidende Schritte unvermeidlich sein werden. So wie jetzt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder. Aus 3G könne in absehbarer Zeit auch 2G werden, orakelte der CSU-Politiker.

    Übersetzt heißt das: Söder sieht eine Debatte darüber heraufziehen, ob manche Veranstaltungen schon bald nur noch für 2G, also Geimpfte und Genesene, statt für 3G - sprich Geimpfte, Getestete und Genesene - zugänglich sein dürfen. Genau darüber hatte vor einigen Tagen bereits Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) laut nachgedacht. Die Ablehnung war fast einhellig, in vielen Fällen auch äußerst emotional, ja aggressiv.

    Wahrscheinlich ist, dass alle neuen Regelungen in diese Richtung früher oder später vor Gericht landen. Was sagen Juristen dazu? Der Münchner Medizinrechtler Alexander Ehlers kann sich, wie Söder, Situationen vorstellen, in denen "wir darüber reden müssen", dass nur Geimpfte und Genesene Veranstaltungen, Restaurants oder Fitnessstudios aufsuchen dürfen: "Das wäre verfassungsrechtlich aber nur dann denkbar, wenn eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit besteht", sagte der Jurist und Mediziner im Gespräch mit unserer Redaktion.

    Verfassungsrechtler: Unterscheidung zwischen Geimpften und Getesteten ein "Grenzfall"

    Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis sieht es etwas anders. Für ihn ist eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Getesteten ein "Grenzfall", da auch eine Impfung nicht mit hundertprozentiger Sicherheit vor einer Ansteckung schützen würde. "Deshalb halte ich diese Differenzierung aus verfassungsrechtlicher Sicht für unzulässig", sagte Battis unserer Redaktion.

    Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) geht davon aus, dass in absehbarer Zeit diskutiert wird, ob einige Veranstaltungen nur noch für Geimpfte und Genesene offen sind.
    Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) geht davon aus, dass in absehbarer Zeit diskutiert wird, ob einige Veranstaltungen nur noch für Geimpfte und Genesene offen sind. Foto: Daniel Karmann, dpa

    Der Fußball könnte die Diskussion bereits am kommenden Samstag weiter befeuern: Der 1. FC Köln hat angekündigt, ab Ende August nur noch Geimpfte oder von Covid-19 genesene Menschen ins Stadion zu lassen. Ein negativer Test reicht in Köln dann nicht mehr aus. Borussia Dortmund will die sogenannte 3G-Regel ab einer Inzidenz von 35 ebenso zur 2G-Variante reduzieren.

    So weit ist die Politik jedoch noch nicht. Allerdings hat sich die Ministerpräsidentenrunde darauf verständigt, dass es kostenlose Tests ab dem 11. Oktober nur noch für Menschen geben wird, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, also für Schwangere oder Unter-18-Jährige. Große Teile der Opposition laufen dagegen Sturm, auch viele Experten fürchten, dass dann die Bereitschaft, sich impfen zu lassen, leidet.

    Medizinrechtler Ehlers hingegen setzt darauf, dass die Kostenpflichtigkeit dazu beiträgt, dass die Impfkampagne wieder an Fahrt gewinnt: „Den Beschluss, dass die Tests im Herbst Geld kosten sollen, befürworte ich absolut.“ Von einer Impfpflicht durch die Hintertür könne keine Rede sein. Ehlers: "Es ist die freie Entscheidung eines Jeden. Wer sich trotz des extrem geringen Risikos und der geringen Nebenwirkungen nicht impfen lassen will, muss die Konsequenzen tragen. Schließlich birgt sein Handeln eine erhebliches Risiko für sich selbst und die Gesundheit Dritter.“ Es sei daher angemessen und verfassungskonform, dass für Ungeimpfte ohne frischen Test Kinos, Restaurants oder Großveranstaltungen tabu sind.

    Der Staat hat 3,7 Milliarden Euro für Corona-Tests ausgegeben

    Auch Ulrich Battis hält es "persönlich für zumutbar" für Tests zu bezahlen, allerdings müssten sie dann für einen moderaten Preis angeboten werden. Der Staat hat für die Gratis-Testungen seit März des laufenden Jahres bisher rund 3,7 Milliarden Euro an Steuergeld ausgegeben. Die Anbieter erhalten aktuell eine Vergütung von 11,50 Euro für Sachkosten und die Abnahme der Tests.

    Mit großer Sorge registriert Ehlers eine um sich greifende Impfmüdigkeit. „Es ist tragisch, dass wir gerade einen Wahlkampf haben, sonst wäre die Reaktion der Ministerpräsidentenrunde auf die exponentiell steigende Zahl der Infektionen mit der Delta-Variante entschlossener ausgefallen. Zumal wir mit neuen, gefährlichen Varianten rechnen müssen.“ Kritikern, die die Zuverlässigkeit der Impfungen in Zweifel ziehen, hält er Zahlen des RKI entgegen: „Bei rund 54 Millionen vollständig Geimpften wurden Impfdurchbrüche in nur knapp 9000 Fällen und lediglich 624 Einweisungen von Patienten mit schweren Verläufen registriert.“

    Medizinjurist Ehlers hält weitere Anreize zur Corona-Impfung für nötig

    Der Jurist ist sich sicher, dass weitere Anreize nötig sind, um die Impfquote bis zum Herbst deutlich zu steigern. „Ich kann mir vorstellen, dass Geimpfte vom Staat einen Geldbetrag erhalten, der dann Personen, die sich jetzt impfen lassen, ebenfalls ausgezahlt wird.“ Das koste zwar viel Geld, sei aber finanziell sinnvoll. „Das Wirtschaftsforschungsinstitut Ifo hat berechnet, dass jede Impfung für die Volkswirtschaft 1500 Euro wert ist.“

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