Für Familien gibt es nun mehr Klarheit bei den geplanten zusätzlichen Kinderkrankentagen in diesem Jahr. Die Extra-Tage sollen nicht nur bei geschlossenen Schulen und Kitas genutzt werden können, sondern auch, wenn lediglich die Anwesenheitspflicht ausgesetzt ist oder der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde, teilte das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag mit. Laut einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Formulierungshilfe für einen entsprechenden Gesetzentwurf gilt das auch, wenn Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen.
Das Kinderkrankengeld können demnach auch Eltern beantragen, die theoretisch im Homeoffice arbeiten könnten. "Gleichzeitig die Kinder beschulen und von zu Hause aus arbeiten bringt gerade junge Familien in Pandemiezeiten häufig an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Deswegen wollen wir es diesen Eltern ermöglichen, sich unkompliziert und ohne finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause zu kümmern", sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Dienstag.
Nur gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankentage
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kinderkrankentage sei, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Anspruch darauf sollen nur gesetzlich Versicherte haben. Um ihn geltend zu machen, reicht demnach eine Bescheinigung der Kita oder der Schule, die bei der Krankenkasse eingereicht werden muss.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten vor einer Woche vereinbart, die Kinderkrankentage pro Elternteil in diesem Jahr von 10 auf 20 zu verdoppeln, für Alleinerziehende von 20 auf 40. Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.
In den vergangenen Tagen hatten sich Eltern viele Fragen zu der geplanten Aufstockung gestellt. Nun hat die Bundesregierung nach Angaben von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die entsprechende Gesetzesänderung per sogenanntem Umlaufbeschluss auf den Weg gebracht. Sie muss noch durch den Bundestag, soll aber dann rückwirkend zum 5. Januar gelten.
Alle Kinderkrankentage können für Schul- und Kitaschließungen genutzt werden
Den Plänen zufolge sollen nicht nur die nun zusätzlich gewährten Kinderkrankentage für Schul- und Kitaeinschränkungen genutzt werden können, sondern alle. Es wird mit Mehrkosten für die Krankenkassen in dreistelliger Millionenhöhe gerechnet. Die Kosten sollen durch höhere Zuschüsse vom Bund an die Kassen ausgeglichen werden.
Neben den zusätzlichen Kinderkrankentagen gibt es für Eltern auch die Möglichkeit, eine staatliche Entschädigung zu bekommen, wenn sie wegen pandemiebedingter Einschränkungen an Schulen und Kitas nicht zur Arbeit können. Der Staat zahlt dann über den Arbeitgeber 67 Prozent Lohnersatz, maximal 2016 Euro pro Monat. Beide Leistungen gleichzeitig gibt es aber nicht. Wenn ein Elternteil Kinderkrankengeld beanspruche, ruhe in dieser Zeit für beide Elternteile der Anspruch auf die Entschädigungszahlung, hieß es vom Bundesgesundheitsministerium. (dpa)
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