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Bundeskabinett: Höhere Beiträge, mehr Leistungen: Das bringt die Pflegereform

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Höhere Beiträge, mehr Leistungen: Das bringt die Pflegereform

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    Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch die erste Stufe der angestrebten Pflegereform. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden demnach um 2,7 bis vier Prozent angehoben. Für die seit Einführung der Pflegeversicherung vor 20 Jahren größte Reform wird der Beitrag für alle Versicherten um 0,3 Prozentpunkte angehoben.
    Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch die erste Stufe der angestrebten Pflegereform. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden demnach um 2,7 bis vier Prozent angehoben. Für die seit Einführung der Pflegeversicherung vor 20 Jahren größte Reform wird der Beitrag für alle Versicherten um 0,3 Prozentpunkte angehoben. Foto: Oliver Berg (dpa)

    Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch die erste Stufe der angestrebten Pflegereform. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden demnach um 2,7 bis vier Prozent angehoben. Für die seit Einführung der

    Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte, damit würden bereits im kommenden Jahr Verbesserungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige und Pflegekräfte spürbar. Die Pflegereform bezeichnete er als "Kraftakt". Gröhe betonte dabei, dass die am Mittwoch beschlossenen Verbesserungen ein erster Schritt zur Entwicklung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs seien.

    Bis 2017 sollen zudem die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt werden. Davon sollen insbesondere demenzkranke Menschen profitieren. Derzeit läuft ein Erprobungsverfahren. Gröhe kündigte gesetzgeberische Schritte für das kommende Jahr an.

    Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) versprach, noch in diesem Jahr ein Gesetz auf den Weg zu bringen, um die von der Bundesregierung geplante bezahlte zehntägige Auszeit für Angehörige von Pflegebedürftigen zu ermöglichen. Für Lohnersatzzahlungen plant die

    Nach den aktuell gebilligten Maßnahmen, die der Bundestag noch verabschieden muss, steigen alle Leistungen in der Pflege. So erhalten Pflegebedürftige mit der Stufe eins, die Pflegegeld in Anspruch nehmen, beispielsweise 244 statt bislang 235 Euro, mit Demenz 316 statt bisher 305 Euro. In der Pflegestufe drei mit oder ohne Demenz steigt das Pflegegeld von 700 auf 728 Euro.

    Ebenso steigen die Leistungen für Verhinderungs-, Kurzzeit- sowie Tages- und Nachtpflege. Die Möglichkeiten dazu sollen außerdem künftig besser kombiniert werden können. Demenzkranke werden erstmals auch bei der Tages- und Nachtpflege berücksichtigt.

    Die Leistungssteigerungen kosten Gröhe zufolge rund 2,4 Milliarden Euro. Weitere 1,4 Milliarden Euro sollen in die stärkere Förderung altersgerechter Umbauten fließen. 500 Millionen Euro will Gröhe zudem zur Verfügung stellen, um Pflegebedürftige mit Betreuungskräften zu unterstützen.

    Beitrag zur Pflegeversicherung steigt ab 2015 um 0,3 Prozent

    Um dies zu finanzieren wird der Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem kommenden Jahr um 0,3 Prozentpunkte steigen. Im nächsten Schritt soll er um nochmals 0,2 Prozentpunkte erhöht werden. Der Beitragssatz liegt momentan bei 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen bei 2,3 Prozent. Die Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten sollen künftig nach Gröhes Plänen zudem in einen Vorsorgefonds gehen, um die Pflege der geburtenstarken Jahrgänge ab 2035 finanzieren zu können.

    Die Opposition im Bundestag kritisierte das erste Gesetz zur Pflegereform. Die Hauptlast der Verantwortung müsse weiterhin privat getragen werden, sagte die pflegepolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Pia Zimmermann. Ebenso wie die Pflegeexpertin der Grünen, Elisabeth Scharfenberg, kritisierte sie außerdem, die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werde verschleppt.

    Krankenkassen und Sozialverbände begrüßten die Kabinettsentscheidung, mahnten aber ebenfalls eine zügige Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs an. Sie sei Maßstab für den Erfolg des Reformvorhabens, sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann.

    Die Deutsche Stiftung Patientenschutz mahnte, die Bedürfnisse Sterbender bei der Reform besser in den Blick zu nehmen. Wenn es der Reform nicht gelinge, den Menschen die Angst vor der Pflege zu nehmen, sei das Ziel verfehlt, sagte Vorstand Eugen Brysch. epd

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