In der Fläche gab es schon einige Dutzend Bürgerräte, auf Bundesebene allerdings ist die besondere Form der Beteiligung noch nicht etabliert. Das könnte sich durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages entscheidend ändern. „ Bereits auf kommunaler und Landesebene erprobt, lassen sich mit dem Instrument des Bürgerrats auch Fragen von bundespolitischer Bedeutung in einem diskursiven Format mit Bürgerinnen und Bürgern erörtern und Lösungsvorschläge erarbeiten“, heißt es in dem 23-seitigen Papier, das unserer Redaktion am Dienstag exklusiv vorlag.
Hintergrund des Papiers ist eine Art Testballon, den der Ältestenrat des Bundestages auf Vorschlag von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) Mitte Juni vergangenen Jahres aufsteigen ließ: Ein Bürgerrat aus 160 per Los ausgewählte Menschen sollte ein Gutachten zur Rolle Deutschlands in der Welt vorlegen. Das Vorhaben wurde vom Verein „Mehr Demokratie“ unter Schäubles Schirmherrschaft umgesetzt und wissenschaftlich ausgewertet.
Wissenschaftlicher Dienst: Bürgerräte sind ein taugliches Mittel für mehr direkte Demokratie
Dabei ging es dem Ältestenrat „nicht vorrangig um die Bearbeitung des ausgewählten Themas, sondern darum zu erforschen, ob ein solches Instrument zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit in der repräsentativen Demokratie tauge, und ob ein auf Bundesebene geeignetes Format entwickelt werden könne“, wie es in der Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes heißt.
Das Ergebnis kurz zusammengefasst: Bürgerräte taugen durchaus für diese Aufgabe. Sie können demnach „einer breiteren Legitimation politischer Entscheidungen dienen, indem einzelne Positionen direkt mit Bürgerinnen und Bürgern rückgekoppelt werden können“.
Auch Vertreter der Fraktionen sehen Bürgerräte als Bereicherung
Die im Bundestag vertretenen Fraktionen sehen das offenbar grundsätzlich genauso. Bei der Übergabeveranstaltung am 19. März „werteten die Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen den Bürgerrat als Erfolg und stellten in Aussicht, sich mit den Ergebnissen zu befassen“, schreiben die Gutachter.
Der Wissenschaftliche Dienst mahnt allerdings, bei einer möglichen Einsetzung von Bürgerräten auf Bundesebene – etwa durch Beauftragung des Bundestages – hohe Sorgfalt walten zu lassen sowie „bestimmte Aspekte und Rahmenbedingungen“ zu beachten, damit das „aufwändige Verfahren der Willensbildung“ wirklich zum Erfolg werde. Als Beispiele werden unter anderem die Themenwahl und die nicht unerheblichen Kosten genannt.
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