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Berlin: Der Bundestag platzt aus allen Nähten - neues Wahlrecht soll helfen

Berlin

Der Bundestag platzt aus allen Nähten - neues Wahlrecht soll helfen

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    Der Bundestag: Viele Bürger, aber auch Politiker wollen die Zahl der Abgeordneten verringern. Doch das ist gar nicht einfach.
    Der Bundestag: Viele Bürger, aber auch Politiker wollen die Zahl der Abgeordneten verringern. Doch das ist gar nicht einfach. Foto: Kay Nietfeld, dpa (Archiv)

    Im Reichstagsgebäude ist es eng, rund ums Regierungsviertel wurden zusätzliche Büros für die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter angemietet. Das ist unbequem für die Volksvertreter und teuer fürs Volk. Denn eigentlich sollen im Parlament nur 598 Abgeordnete sitzen. Vor der Bundestagswahl 2017 waren es 630, aktuell müssen 709 Abgeordnete und ihre Ansprüche aus der Staatskasse finanziert werden. Dafür sind rund 974 Millionen Euro veranschlagt, 100 Millionen mehr als 2017. Um die Ausuferung in den Griff zu bekommen und die Handlungsfähigkeit des Parlaments zu erhalten, wollen die Parteien seit Jahren das Wahlrecht reformieren. Aktuell beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe aus allen Fraktionen unter der Leitung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) mit dem Problem.

    Die Kommission wollte eigentlich bis Ende 2018 einen Bericht vorlegen, doch daraus wurde wegen zahlreicher Meinungsverschiedenheiten nichts. Nun soll es bis zur Osterpause einen Bericht und möglichst einen Kompromiss geben. Bis dahin sind es allerdings nur noch wenige Sitzungswochen und eine Einigung liegt noch nicht vor. Die Debatte über eine Geschlechterquote verschärft das Problem.

    Die Union will mehr Bürgernähe durch die Wahlreform

    Bei der Wahlrechtsreform sind sich die Parteien zwar übers Ziel einig, aber nicht über den Weg. Die SPD will die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 120 reduzieren. Die Union lehnt das ab. Die Erststimme sei die direkte Vertretung der Bürger aus einer Region, argumentiert CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Weniger Wahlkreise würden da „schlichtweg mehr Bürgerferne bedeuten“. Die Union wolle aber das Gegenteil, also mehr Bürgernähe erreichen. Pro Erststimme plädiert auch Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann. „Eine Lösung muss nach meinem Dafürhalten das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl in jedem Fall wahren“, sagte sie unserer Redaktion. Ob eine Lösung erzielt werden könne, sei derzeit offen, sagte Haßelmann, die der Schäuble-Kommission angehört. Die Grünen-Abgeordnete wies darauf hin, dass ihre Fraktion bereits in der vergangenen Wahlperiode Lösungsvorschläge unterbreitet habe, diese aber keine Mehrheit gefunden hätten.

    Der Linken-Abgeordnete Friedrich Straetmanns, ebenfalls Mitglied der Wahlrechts-Kommission, hat noch Hoffnung. „Es besteht die Chance auf eine Einigung und wir als Fraktion wollen uns auch einigen“, sagte er, betonte gleichzeitig aber auch, dass eine Einigung „die kleinen Parteien nicht benachteiligen“ dürfe. Straetmanns machte gleichzeitig deutlich, wie schwierig die Arbeit in der Kommission ist. Die Arbeit sei „nicht immer ein reines Vergnügen“, sagte er.

    Als FDP-Vertreter in der Arbeitsgruppe erklärte der Wahlrechtsexperte Stefan Ruppert, er sehe „gute Chancen auf eine Einigung, wenn sich alle Beteiligten kompromissbereit zeigen“. Das Bundesverfassungsgericht habe den Spielraum im bestehenden Zwei-Stimmen-Wahlrecht stark beschränkt. „Deshalb werden wir über eine Veränderung des Verhältnisses von Wahlkreis- zu Listenmandaten sprechen müssen“, sagte Ruppert, der auch hessischer FDP-Landesvorsitzender ist.

    Die Chancen für eine Geschlechterquote stehen schlecht

    Erschwert wird eine Einigung durch Forderungen nach einer paritätischen Besetzung des Parlaments. Zu den Verfechterinnen zählt Justizministerin Katarina Barley (SPD), am Donnerstag gibt es dazu ein interfraktionelles Frauentreffen im Bundestag. Der Wissenschaftliche Dienst des

    Was im Klartext bedeutet, dass für die Parität noch tiefer ins Wahlrecht eingegriffen werden müsste, als es bisher diskutiert wird. Eine Einigung würde damit wohl unerreichbar. Eine finanzielle Entlastung der Steuerzahler bei den Kosten für den Bundestag auch.

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