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Winterreifenpflicht im Ausland: Was gilt in Österreich und der Schweiz?

Winterreifenpflicht

Winterurlaub steht bevor: Wo sind Winterreifen Pflicht?

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    In manchen Ländern gilt eine Winterreifenpflicht.
    In manchen Ländern gilt eine Winterreifenpflicht. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Wer in Deutschland im Winter ohne Winterreifen unterwegs ist, tut nicht immer etwas Verbotenes. Wird man allerdings im Skiurlaub mit Sommerreifen erwischt, kann das teuer werden. Hier finden Sie eine Übersicht, was in anderen Ländern gilt.

    Keine generelle Winterreifenpflicht in Deutschland

    In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht – stattdessen gilt eine situative. Das bedeutet, dass Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis oder Matsch, nur mit Winterreifen fahren dürfen. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld zwischen 60 und 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Winterreifen erkennt man an dem „Alpine“-Symbol, also einer Schneeflocke in einem Dreieck, das einem Berg anmutet. Reifen, die nur „M+S“, also Matsch und Schnee, beschriftet sind, sind nicht mehr zugelassen.

    Winterreifenpflicht in Österreich bei winterlichen Straßenverhältnissen

    In Österreich gilt eine ähnliche Regel wie in Deutschland – allerdings nur zwischen dem 1. November und dem 15. April. In diesem Zeitraum sind Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen Pflicht. Hält man sich nicht daran, droht laut dem ADAC ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro.

    Keine Winterreifenpflicht in der Schweiz

    In der Schweiz gibt es keine solche Regel. Laut dem Touring Club Suisse sind Autofahrer aber verpflichtet, ein betriebssicheres Fahrzeug zu führen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren, ist demnach nicht betriebssicher. Führen die falschen Reifen zu einer Verkehrsbehinderung, kann eine Geldbuße in Höhe von etwa 105 Euro verhängt werden. Zudem droht bei einem Unfall eine Mithaftung.

    Winterreifenpflicht wird in Italien von Provinzen geregelt

    In Italien wird es noch komplizierter. Denn dort entscheiden die Provinzen über die Winterreifenpflicht. Auf der für Winterurlauber beliebten Strecke über die Brennerautobahn A22 sowie in Südtirol gilt beispielsweise eine allgemeine Pflicht vom 15. November bis zum 15. April. In manchen Fällen zeigen Schilder an, wenn eine Winterreifenpflicht gilt. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld zwischen 87 und 345 Euro.

    In Frankreich gilt Winterreifenpflicht

    In Frankreich gilt in 34 Departements eine Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 31. März. Betroffen sind Gebirgsmassive, insbesondere die Alpen, die Pyrenäen, das Zentralmassiv, das französische Jura und die Vogesen. Erlaubt sind dort nur Reifen mit einem „Alpine“-Symbol oder der Kennzeichnung „M+S“. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 135 Euro rechnen. Zudem wird laut dem ADAC die Weiterfahrt untersagt.

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