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Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel: Auch Milchprodukte betroffen

Ernährung

Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel: Diese Produkte könnte es treffen

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    Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) erntet vonseiten der FDP und der Lebensmittel- und Werbeindustrie Kritik für das Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz.
    Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) erntet vonseiten der FDP und der Lebensmittel- und Werbeindustrie Kritik für das Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz. Foto: Fabian Sommer, dpa (Archivbild)

    Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft plant schon länger ein Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel, die sich an Kinder richten. Bundesminister Cem Özdemir (Grüne) präsentierte die Pläne bereits im Februar 2023, um den Kinderschutz in der Werbung zu stärken.

    Das Verbot soll für Lebensmittel gelten, die einen hohen Gehalt an Zucker, Fett oder Salz aufweisen, denn der übermäßige Konsum solcher Lebensmittel kann zu Übergewicht und ernährungsbedingten Krankheiten wie Adipositas und Diabetes führen. Laut dem Gesetzesentwurf soll Werbung für solche Lebensmittel in Kindermedien und in Außenwerbung nicht mehr erlaubt sein. Auch in bestimmten Werbeumfelder, wie in der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten, wäre Werbung für solche Lebensmittel nicht mehr erlaubt.

    Wir haben für Sie zusammengefasst, was das Gesetz beinhaltet und welche Produkte betroffen sein könnten.

    Werbeverbot für Süßigkeiten und Co. - Das ist geplant

    Das "Gesetz zum Schutz von Kindern vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt" beziehungsweise das "Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz" beinhaltet laut des Ministeriums folgende Punkte:

    • Das Verbot soll an Kinder unter 14 Jahren gerichtete Werbung betreffen, die nach Art, Inhalt, Gestaltung oder Kontext an Kinder adressiert ist. Zum Beispiel mit Kindern als Darstellern oder durch eine entsprechende Aufmachung.
    • Werbung für ungesunde Lebensmittel soll in verschiedenen Medienformen wie Hörfunk, gedruckten Veröffentlichungen, Internetseiten, TV, Video-Sharing-Plattformen und Influencermarketing reguliert werden. Im Fernsehen und Radio ist ein Zeitraum von 6 bis 23 Uhr festgelegt.
    • Außenwerbung und Sponsoring für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt sollen ebenfalls betroffen sein. Dazu zählen auch Werbeflächen im Umkreis von 100 Meter von Schulen und Kindergärten.
    • Milch (hinsichtlich des Fettgehalts) und Säfte (ohne zusätzlichen Zucker oder Süßungsmittel) sollen allerdings von den Regelungen ausgenommen werden.
    • Die Beurteilung der Lebensmittel soll sich an dem Nährwertprofilmodell der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren. Dieses wurde explizit für die Regulierung der Lebensmittelwerbung gegenüber Kindern geschaffen. Es teilt Lebensmittel in verschiedene Kategorien samt Höchstwerten für den Gehalt an Gesamtfett, gesättigten Fettsäuren, Gesamtzucker, zugesetztem Zucker, Süßungsmitteln, Salz und/oder Energie pro 100 g Lebensmittel ein.

    Ungesunde Lebensmittel sollen Werbeverbot erhalten - Das bedeutet es für manche Produkte

    Die Pläne stoßen laut t-online.de auf Kritik von Seiten der Lebensmittel- und Werbeindustrie sowie der FDP, die das Werbeverbot als zu weitgehend betrachtet. Es wird argumentiert, dass nicht alle in den Grenzwerten enthaltenen Lebensmittel als ungesund einzustufen seien. Dies gilt vor allem für zahlreiche Milchprodukte und eben nicht nur für Süßigkeiten und fette Snacks wie Chips - die Produkte, deren Konsum bei Kindern eigentlich vermieden werden sollte.

    Beispiel: Der Referentenentwurf zu dem Gesetz, der bild.de und auch t-online.de vorlag, enthält die mit dem Nährwertprofilmodell der WHO korrespondierenden Werte für Butter, Joghurt und Käse. Laut dem neuesten WHO-Profilmodell darf Butter einen Höchstwert an gesättigten Fettsäuren von 21 Gramm bei einer 100 Gramm Portion enthalten. Der Fettgehalt von Joghurt wird auf 3 Gramm bei 100 Gramm des Lebensmittels bemessen.

    Das Problem: Viele Buttersorten, die im Handel erhältlich sind, dürften keine oder nur noch eingeschränkt Werbung schalten. Darunter einige der in Deutschland beliebtesten Marken, wie Kerrygold (alle fünf in Deutschland erhältlichen Produkte liegen deutlich über den vorgesehenen 21 Gramm) und der klassische Butter-Pack von Weihenstephan. Eine Werbung im obigen Teil des Artikels erwähnten Zeitraum von 6 bis 23 Uhr in TV und Radio wäre nach jetzigem Stand nicht mehr möglich.

    Joghurt und Käse: Drohen hier bald Werbeverbote?

    Beim Joghurt sieht es ähnlich aus. Für Fruchtjoghurt gilt eine Obergrenze für gesättigte Fettsäuren von einem Gramm – sie haben aber meist 1,7 bis 2 Gramm. Selbst die Naturjoghurt-Varianten von Marken wie Landliebe, Müller und Ehrmann dürften nur noch beworben werden, wenn sie maximal 3 Gramm Fett enthalten. Dies träfe dann nur noch auf die 1,5%-Fett-Varianten zu und nicht mehr auf den klassischen Naturjoghurt.

    Auch bei Käse wäre der Einschnitt bei der Werbung groß: Käse dürfte nur noch 17 statt 20 Gramm Gesamtfett enthalten. Dies können die meisten Produkte - bis auf ihre Diätvarianten - aber nicht einhalten.

    Die drohenden Werbeverbote sorgen für Unverständnis und Ärger. Bauernpräsident Joachim Rukwied sagte gegenüber der Bild: "Milch, Käse, Joghurt oder Quark gehören zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährung. Es ist schlichtweg grotesk, wenn man solch wertvolle Nahrungsmittel mit Verboten überzieht. So langsam reicht es mit der Ernährungsbevormundung!"

    Auch Eckard Heuser, Hauptgeschäftsführer des Milchindustrie-Verbands ärgert sich im gleichen Artikel: "Leider will das Ministerium viele Produkte verbieten, die zu einem guten Essen dazugehören. Werbung für Erdbeerjoghurt soll verboten werden, obwohl Fruchtjoghurt oft der einzige Weg ist, Kinder zum Joghurtessen zu bewegen. Selbst ganz normale Käsesorten wie Edamer, Voll-Joghurt und Butter fallen unter das Verbot. Das ist nicht hinnehmbar."

    Jedoch gilt auch beim Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz: Bei aller Diskussion handelt es sich aktuell noch um einen Gesetzesentwurf. In den nächsten Wochen dürften in vielen Bereichen noch entsprechende Umformulierungen und Anpassungen erfolgen, bevor das Papier überhaupt im Kabinett verabschiedet wird.

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