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Verkehr: Führerschein-Umtausch: Ablauf-Tabelle zeigt, wer ihn als Nächstes umtauschen muss

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Führerschein-Umtausch: Ablauf-Tabelle zeigt, wer ihn als Nächstes umtauschen muss

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    Haben bald ausgedient: EU-weit werden die aktuellen Führerscheine umgetauscht.
    Haben bald ausgedient: EU-weit werden die aktuellen Führerscheine umgetauscht. Foto: Sina Schuldt, dpa (Symbolbild)

    Für Millionen Deutsche heißt es Abschied nehmen. Vom einst erworbenen Führerschein. Der schon so manche Tour mitgemacht haben dürfte, vielleicht sogar um den ganzen Erdball. Und damit im Portemonnaie heimisch geworden ist. Weil aber künftig neue EU-Führerscheine ausgegeben werden, müssen sich die Bürger aller Staaten des Bündnisses von ihren bisherigen treuen Begleitern trennen. Dies gilt laut der Bundesregierung für alle Pkw- und Motorrad-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.

    Das legt die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 fest. Darin heißt es: "Die Regelungen zum Führerschein sind wesentliche Bestandteile der gemeinsamen Verkehrspolitik, tragen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei und erleichtern die Freizügigkeit der Personen, die sich in einem anderen Mitgliedsstaat als demjenigen, der den Führerschein ausgestellt hat, niederlassen."

    Neben einer Einheitlichkeit steht auch der Schutz vor Fälschungen im Vordergrund. Der große Führerschein-Umtausch soll EU-weit bis 19. Januar 2033 abgeschlossen werden. Hier werden die wichtigsten Fragen beantwortet.

    Führerschein-Umtausch: Welche Fristen gelten in Deutschland?

    Um die Behörden nicht zu überlasten, sollen die Führerscheine in Deutschland gestaffelt nach Geburts- oder Ausstellungsjahr umgetauscht werden müssen. Für alle Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist die Frist abhängig vom Geburtsjahr des Inhabers der Fahrerlaubnis.

    Diese Fristen gibt es in diesen Fällen:

    • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
    • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
    • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
    • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
    • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

    Bei allen Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 ist das Ausstellungsjahr maßgebend. In diesen Fällen gelten folgende Fristen:

    • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
    • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
    • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
    • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
    • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
    • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
    • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
    • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

    Eine Ausnahme bilden Inhaber einer Fahrerlaubnis, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden. Diese müssen den Führerschein unabhängig von dessen Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

    Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, besitzen nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren. Nach dieser Zeitspanne müssen sie erneuert werden.

    Beim ADAC heißt es, dass ein freiwilliger Führerschein-Umtausch jederzeit möglich ist. Demnach kann dies also auch schon deutlich vor der festgesetzten Frist angegangen werden. Das Verkehrsministerium weist darauf hin, dass auch im Ausland lebende Deutsche ihren Führerschein umtauschen müssen, wenn sie in Deutschland ein Fahrzeug führen möchten. Wer nicht im EU-/EWR-Ausland wohnt, sollte sich demnach an die führerscheinausstellende Behörde wenden. Für im EU-/EWR-Ausland wohnende Deutsche ist die jeweils vor Ort ansässige Fahrerlaubnisbehörde zuständig.

    Führerschein-Umtausch: Muss für den Umtausch erneut eine Prüfung abgelegt werden?

    Nein, beim Umtausch handelt es sich laut der Bundesregierung um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit. Weder ärztliche Untersuchungen noch sonstige Prüfungen seien damit verbunden.

    Führerschein-Umtausch: Wie lange ist der EU-Führerschein gültig?

    Wie die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine werden auch die neuen EU-Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Damit müssen sie wie Personalausweis oder Reisepass immer wieder erneuert werden.

    Diese Regelung soll dazu beitragen, Fälschungen zu erschweren, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Auch bei den Neubeantragungen wird keine ärztliche Untersuchung oder Überprüfung der Fahreignung nötig sein.

    Führerschein-Umtausch: Wo findet er statt und welche Dokumente werden benötigt?

    Der Führerschein-Umtausch wird grundsätzlich von der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes vorgenommen. Eine frühzeitige Terminbuchung wird empfohlen. Laut Verkehrsministerium können auch Bürgerämter zuständig sein. Beim Umtausch werden folgende Dokumente benötigt:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • biometrisches Foto
    • aktueller Führerschein
    • Gebühr von rund 25 Euro (gegebenenfalls zusätzliche 5,10 Euro für Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei)

    Außerdem muss eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde vorgelegt werden, wenn der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde. Diese kann per Post, telefonisch oder online beantragt und an die aktuelle Fahrerlaubnisbehörde geschickt werden.

    Führerschein-Umtausch: Welche Strafen drohen, wenn die Frist verpasst wird?

    Wird der Führerschein nicht rechtzeitig erneuert, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro zur Folge haben. Laut Bundesregierung können die Länder aber in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen. Dem ADAC zufolge handelt es sich noch nicht um keine Straftat, was bei Lkw- und Bus-Führerschein anders sei. Es wird jedoch betont, dass es im Ausland zu Problemen kommen könnte, wenn jemand nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem alten Führerschein unterwegs sei.

    Probleme gibt es natürlich auch, wenn jemand ohne Führerschein angehalten wird - etwa, weil das Dokument verloren gegangen ist.

    Führerschein-Umtausch: Kann man den alten Führerschein behalten?

    Ja, das ist möglich. Auf Wunsch kann der alte Führerschein wieder mitgenommen werden, nachdem die Fahrerlaubnisbehörde ihn ungültig gemacht hat. Laut ADAC wird er gestanzt, um ihn zu entwerten.

    Übrigens: Bei schweren Verkehrsvergehen ist künftig ein EU-weiter Führerscheinentzug geplant. In manchen Ländern wird ein internationaler Führerschein benötigt. Wer einen Anhänger zieht, ohne die entsprechende Fahrerlaubnis zu besitzen, begeht eine Straftat. Teure Knöllchen aus der Schweiz können auch in Deutschland vollstreckt werden. In Österreich können Raser ihr Auto verlieren.

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