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Totensonntag 2024: Bedeutung, wann Datum? Stiller Feiertag? Gilt ein Tanzverbot?

Totensonntag

Bedeutung und Datum: Ist der Totensonntag ein stiller Feiertag?

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    Wann ist der Totensonntag? Und welche Bedeutung hat er? Dieser Artikel liefert die Antworten.
    Wann ist der Totensonntag? Und welche Bedeutung hat er? Dieser Artikel liefert die Antworten. Foto: Patrick Seeger, dpa (Archivbild)

    Was macht man am Totensonntag? Dieser Tag ist den meisten Menschen in Deutschland ein Begriff, aber viele kennen die genaue Bedeutung nicht. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen. Erfahren Sie hier, wann der Totensonntag 2023 ist und ob es sich um einen Feiertag handelt.

    Datum: Wann ist Totensonntag 2024?

    Der Totensonntag ist immer der letzte Sonntag vor dem ersten Advent. 2024 ist das der 24. November.

    Bedeutung: Warum gibt es den Totensonntag?

    Der Totensonntag ist für gläubige Menschen ein Tag der Stille. Besonders evangelische Christen erinnern sich dann an Menschen, die gestorben sind. Viele von ihnen gehen auf den Friedhof und zünden dort Kerzen im Gedenken an ihre Verstorbenen an.

    "König Friedrich Wilhelm III. von Preußen ordnete 1816 an, jeweils am letzten Sonntag des Kirchenjahres, dem letzten Sonntag vor dem 1. Advent, der Verstorbenen zu gedenken", erinnert die Evangelische Kirche in Deutschland an die Historie dieses Tages, den viele Menschen auch unter dem Namen Ewigkeitssonntag kennen.

    Totensonntag: Stiller Feiertag mit Tanzverbot in Bayern

    In Bayern und einigen anderen Bundesländern gilt der Totensonntag offiziell als stiller Feiertag. Ein stiller Feiertag bedeutet, dass bestimmte Dinge nicht erlaubt sind. In Bayern etwa gilt ein striktes Tanzverbot von zwei Uhr morgens bis zum Ende des Tages.

    An diesen Tagen ist Tanzverbot in Bayern

    An vielen Feiertagen gilt in Bayern von 2 Uhr morgens bis Mitternacht ein Tanzverbot. Eine Übersicht:

    Tanzverbot gilt in Bayern am Aschermittwoch...

    ...Gründonnerstag...

    ...Karfreitag (ganztägig)...

    ...Karsamstag (ganztägig)...

    ...Allerheiligen...

    ...Volkstrauertag...

    Buß- und Bettag...

    ...Totensonntag...

    ...und an Heiligabend (14 bis 24 Uhr)

    Laute, fröhliche Musik ist untersagt. Der Totensonntag fällt damit unter die gleichen Regelungen wie etwa der Volkstrauertag oder der Buß- und Bettag. Gastwirte müssen damit rechnen, finanziell zur Rechenschaft gebeten zu werden, wenn sie am Totensonntag gegen das Tanzverbot verstoßen. (AZ)

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