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Straßenverkehr: Gips oder Schiene: Darf man mit Gipsarm Auto fahren?

Straßenverkehr

Gips oder Schiene: Darf man mit Gipsarm Auto fahren?

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    Gipsarm wegen Verletzung: Sollte man sich unter diesen Voraussetzungen ans Steuer eines Fahrzeugs setzen?
    Gipsarm wegen Verletzung: Sollte man sich unter diesen Voraussetzungen ans Steuer eines Fahrzeugs setzen? Foto: Maurizio Gambarini, dpa (Symbolbild)

    Wer den Führerschein erwirbt, besitzt damit grundsätzlich eine Fahrerlaubnis bis ans Lebensende. Auch wenn in der Politik hier bereits teilweise umgedacht wird, weil im höheren Alter das Sehvermögen und die Reaktionsschnelligkeit nachlassen.

    Ansonsten müssen schon eklatante oder häufig wiederholte Regelverstöße nachgewiesen werden, damit die Fahrerlaubnis zumindest vorübergehend einkassiert wird. Etwa zu schnelles oder rücksichtsloses Fahren. Auch wer einen Unfall verursacht, kann zeitweise aus dem Verkehr gezogen werden.

    Wie aber sieht die Situation aus, wenn der Fahrer körperlich eingeschränkt ist? Darf man sich auch mit Gipsarm oder Schiene ans Steuer setzen und das Fahrzeug auf öffentliche Straßen lenken?

    Autofahren mit Gips oder Schiene: Ist das erlaubt?

    Wie der ADAC berichtet, spricht nichts grundsätzlich dagegen, dass jemand mit gebrochenem Arm oder Bein ein Auto fährt. Dies hänge jedoch vom Grad der körperlichen Einschränkungen ab. Allerdings gibt es kein Gesetz, was

    Damit muss der Fahrer also selbst entscheiden, ob er sich sicher genug fühlt, am Straßenverkehr teilzunehmen, ohne sich und andere zu gefährden. Betont wird, dass bei einem Bruch des rechtens Beins das Gas- oder Bremspedal nicht mehr gefahrlos bedient werden kann. Dagegen kann bei einem gebrochenen linken Bein oder Fuß durchaus ein Automatikwagen fortbewegt werden.

    Im Fall von Orthesen wie Schienen, Bandagen oder Stützapparaten sollte demnach darauf geachtet werden, dass die Bewegungsfähigkeit des betroffenen Körperbereichs stark eingeschränkt sein könnte. Dadurch könne das Autofahren beeinträchtigt werden. Hier wird empfohlen, sich ärztlichen Rat einzuholen, um die eigene Fahrsicherheit besser einschätzen zu können.

    Der ADAC betont auch, dass eine Einschränkung des linken Arms durch eine Orthese oder einen Gips nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Denn bei einem plötzlichen Ausweichmanöver werden beide Hände am Lenkrad benötigt, um das Hindernis sicher zu umfahren.

    Autofahren mit Gips oder Schiene: Welche Strafen sind möglich?

    Im Strafgesetzbuch (StGB) findet sich unter Paragraf 315c "Gefährdung des Straßenverkehrs" unter Absatz 1 Satz 1b der Hinweis: "Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug zu führen, und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Bei Fahrlässigkeit beträgt die höchstmögliche Strafe zwei Jahre Haft.

    Laut ADAC kommt es dann nicht darauf an, ob die körperlichen Einschränkungen vorübergehend oder dauerhaft sind. Unter diese "körperlichen Mängel" fällt demnach auch eine eingeschränkte Bewegungsfähigkeit durch Gips oder Schiene.

    Autofahren mit Gips oder Schiene: Was ist außerdem zu beachten?

    Der ADAC weist darauf hin, dass Fahrer, die mit Gips oder Schiene am Steuer sitzen und in einen Unfall verwickelt werden, auf ihren Kosten sitzen bleiben könnten. Viele Versicherungen würden in solchen Fällen mit grober Fahrlässigkeit argumentieren und sich dabei auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) berufen.

    Dieses behandelt auch die sogenannte "Gefahrerhöhung". In Paragraf 26 unter "Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung" steht in Absatz 1: "Tritt der Versicherungsfall nach einer Gefahrerhöhung ein, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung (…) vorsätzlich verletzt hat."

    Bei der Kfz-Haftpflicht ist dem ADAC zufolge der Kaskoschutz in Gefahr. Zudem würde es oft zur voreiligen Schlussfolgerung kommen, dass eine etwa mit Gips fahrende Person den Unfall selbstverschuldet hat. Die Folge könnte sein, dass der Schaden am eigenen Fahrzeug höchstens teilweise von der Kfz-Haftpflichtversicherung anderer Unfallbeteiligter ersetzt wird. Zudem müsste in diesem Fall die Gips tragende Person die Kfz-Haftpflichtversicherung für die bei den anderen Unfallbetroffenen verursachten Schäden zahlen.

    Dadurch könnte die Person in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden und höhere Beitragskosten zahlen müssen. Sollte die Vollkaskoversicherung zahlen, bleibt dem mutmaßlichen Unfallverursacher eine hohe Selbstbeteiligung.

    Außerdem gelte, dass einer Person mit Gips, die teilweise oder volle Haftung für die Unfallschäden angelastet werden kann, wenn durch die Verletzung tatsächlich eine Einschränkung der Fahrsicherheit bestand.

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    Erstmals war ein Auto von Tesla der Bestseller in einem Jahr. Die Kfz-Steuer lässt sich für Fahrzeughalter einfach berechnen. Wer sich nackt hinters Steuer setzt, kann zur Kasse gebeten werden.

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