Ein Brief vom Beitragsservice flattert herein und in diesem Festsetzungsbescheid werden Sie aufgefordert, ihre fälligen Rundfunkgebühren zu zahlen? Das muss nicht immer korrekt sein. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen Sie gegen die "GEZ" - wie sie umgangssprachlich heute immer noch genannt wird - Widerspruch einlegen können und wie das funktioniert.
Wann kann ich gegen die Rundfunkgebühr Widerspruch einlegen?
Die Gründe, gegen die Rundfunkgebühr Widerspruch einzulegen, sind vielfältig und können erfolgen, wenn:
- der Beitragspflichtige oder die Beitragspflichtige in dem Zeitraum, der im Festsetzungsbescheid genannt wurde, nicht anmeldepflichtig war
- für den Zeitraum, der im Festsetzungsbescheid steht, durch den Beitragsservice eine Befreiung der Rundfunkgebühren bereits bewilligt wurde
- der Beitragsservice eine Ermäßigung der Rundfunkgebühren bewilligt hat, der im Bescheid aufgeführte Betrag aber nicht korrekt ist
- der Rundfunkbeitrag für die Wohnung oder Betriebsstätte für den im Bescheid erwähnten Zeitraum bereits an den Beitragsservice gezahlt wurde und das mit einem Zahlungsbeleg bestätigt werden kann
Wichtig dabei ist, dass der Widerspruch schriftlich erfolgt und handschriftlich unterschrieben werden muss. Dieser muss dann im Original an den Beitragsservice übersandt werden. Außerdem muss der Absender des Briefes erkennbar sein.
Wie funktioniert der Widerspruch gegen die "GEZ"?
Sobald der Rundfunkbeitrag vier Wochen nach der Fälligkeit nicht bezahlt wird, verschickt der Beitragsservice einen sogenannten Festsetzungsbescheid. Zu einer vorherigen Zahlungserinnerung ist er nicht verpflichtet.
In diesem Festsetzungsbescheid werden die noch offenen Rundfunkbeiträge sowie die Säumniszuschläge vermerkt. Der Säumniszuschlag bemisst sich aus einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens aber acht Euro.
Der Bescheid wird benötigt, wenn es zu einer Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher oder die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde kommt.
Damit es aber gar nicht erst so weit kommt, kann gegen den Festsetzungsbescheid etwas unternommen werden: Dafür muss schriftlich innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beginnt, wenn der Beitragszahler vom Bescheid Kenntnis erlangt. Das ist in der Regel am dritten Tag, nachdem der Brief bei der Post aufgegeben wurde, der Fall.
Sollte nicht rechtzeitig innerhalb der vier Wochen nach Kenntnisnahme Widerspruch eingelegt werden, wird der Bescheid zu einem unanfechtbaren und vollstreckbaren Titel. Das heißt, dass dann kein Widerspruch mehr eingereicht werden kann. Wird der ausstehende Betrag nicht bezahlt, wird durch die zuständige Behörde vollstreckt.
Was ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag beruht auf dem Rundfunkstaatsvertrag und ist gemäß Paragraf 10 ohne Aufforderung zu zahlen. Seit 2013 besteht ein einheitlicher Rundfunkbeitrag. Dieser wird vom Beitragsservice erhoben und finanziert öffentlich-rechtliche Sender, zu denen etwa ARD, ZDF und Deutschlandfunk gehören.
2021 wurde der Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro angehoben. Der Beitrag muss von jedem Haushalt bezahlt werden, unabhängig davon wie viele Personen dort wohnen und ob überhaupt Fernseher oder Radio genutzt werden. Das wurde dadurch begründet, dass nicht der aktive Gebrauch, sondern allein die Möglichkeit der Nutzung entscheidend ist.
Wer muss "GEZ" in Deutschland bezahlen?
Grundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland "GEZ" bezahlen, für manche Personen gibt es allerdings unter bestimmten Umständen Ausnahmen. Dazu zählen zum Beispiel Rentnerinnen und Rentnern.
Warum gibt es den Rundfunkbeitrag?
Durch den Rundfunkbeitrag soll gewährleistet werden, dass Medien in einer Demokratie unabhängig bestehen können, ohne vom Staat oder anderen Institutionen beeinflusst zu werden.