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Foto: Jens Koch, dpa (Archivbild)
Foto: Jens Koch, dpa (Archivbild)

Till Lindemann, Sänger der Band Rammstein, hat vor Gericht gegen die Süddeutsche Zeitung verloren.

Rammstein
12.10.2023

Till Lindemann verliert vor Gericht gegen SZ-Berichterstattung

Von Victoria Schmitz

Trotz Schlagzeilen über die Tour-Ankündigung von Rammstein holt Till Lindemann der Skandal um sexuelle Übergriffe ein. Gegen die SZ verlor er nun vor Gericht.

Zwar hat die Staatsanwaltschaft gegen Till Lindemann im Fall der Vorwürfe von sexuellen Übergriffen im August die Ermittlungen eingestellt, doch vorbei war es mit Justizangelegenheiten für den Rammstein-Sänger damit nicht. Vor wenigen Monaten scheiterte Lindemann mit einer Unterlassungserklärung gegen eine Petition vor Gericht. Nun hat Lindemann einen weiteren Prozess verloren: gegen die Süddeutsche Zeitung (SZ). 

Lindemann wollte sich mit Unterlassungserklärung gegen SZ-Berichterstattung wehren

Die SZ hatte gemeinsam mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) Anfang Juni 2023 berichtet, dass mehrere Frauen Lindemann sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch vorwerfen. In dem Artikel wurde erstmals das System "Row Zero" bei Lindemanns Konzerten beschrieben: Der Sänger soll ausgewählte Frauen für diese "exklusive Zone" bei Konzerten in Gegenleistung und in Erwartung auf sexuelle Handlungen eingeladen haben. 

Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Frage, inwiefern Medien im Allgemeinen, in diesem Fall die SZ, über Vorwürfe berichten dürfen, wenn es "Aussage gegen Aussage" steht.

Fall Rammstein: SZ bekommt recht im Prozess gegen Till Lindemann

Lindemanns Anwälte bestritten den Sachverhalt im Konkreten nicht, argumentierten jedoch, dass es sich um sexuelle Handlungen mit Konsens gehandelt habe. Die Berichterstattung der SZ wiederum habe damit die Intimsphäre Lindemanns verletzt. Die SZ argumentierte dagegen. 

Das Frankfurter Landgericht gab nun der SZ recht: An der Berichterstattung sei nichts auszusetzen. Es bestehe ein "überragendes öffentliches Informationsinteresse, insbesondere unter Präventionsgesichtspunkten", wie die SZ die Urteilsbegründung der 3. Zivilkammer des Landgerichts zitiert. Lindemann selber hat sich zu dem Urteil bisher nicht geäußert. 

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