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Pflege: Gewalt in der Pflege: Wo kann man sich Hilfe holen?

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Gewalt in der Pflege: Wo kann man sich Hilfe holen?

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    Gewalt in der Pflege kann nicht nur von Pflegenden, sondern auch von Pflegebedürftigen ausgehen.
    Gewalt in der Pflege kann nicht nur von Pflegenden, sondern auch von Pflegebedürftigen ausgehen. Foto: Sebastian Gollnow, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Wird eine Person pflegebedürftig, verändert sich vieles und oft auch ganz plötzlich. Zunächst muss ein Pflegegrad beantragt werden, dann geht es um die Frage, ob die Pflege zu Hause von Angehörigen oder in einem Pflegeheim stationär von Pflegekräften übernommen werden soll. Egal, wo die Pflege am Ende durchgeführt wird, kann die neue Situation herausfordernd sein. Dabei kann es auch zu Gewalt und Konflikten in der Pflege kommen - sowohl seitens der Pflegenden als auch der Pflegebedürftigen. Wo es dann Hilfe gibt, lesen Sie hier. 

    Was ist Gewalt in der Pflege?

    Gewalt in der Pflege kann unterschiedliche Formen annehmen und von verschiedenen Seiten ausgehen. Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend definiert die WHO Gewalt in der Pflege als "eine einmalige oder wiederholte Handlung oder das Unterlassen einer angemessenen Reaktion im Rahmen einer Vertrauensbeziehung, wodurch einer [...] Person Schaden oder Leid zugefügt wird". Dabei ist mit Gewalt nicht nur körperliche Gewalt gemeint, auch psychische Gewalt oder Vernachlässigung können als solche gelten. 

    Dem Ministerium zufolge sind besonders ältere pflegebedürftige Menschen gefährdet, Gewalt zu erfahren, da sie auf die Pflegeperson angewiesen sind und sich nur schlecht wehren können. Insbesondere ältere Menschen mit Demenz können schwer betroffen sein. Grundsätzlich gibt es in der Pflege aber nicht nur Gewalt gegen Pflegebedürftige, auch Gewalt zwischen Pflegebedürftigen oder gegen Pflegepersonen sind möglich. 

    Unterschieden wird dabei zwischen vier Formen der Gewalt in der Pflege: 

    Laut dem Pflegeportal pflege.de ist auch die finanzielle Ausnutzung eine Form der Gewalt in der Pflege.

    Wie kann man Gewalt in der Pflege erkennen?

    Um zu erkennen, dass Pflegebedürftige Gewalt in der Pflege erfahren, brauchen Angehörige oder andere Pflegekräfte einen geschulten Blick, denn laut dem Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) können die Folgen zum Teil schwer zu deuten sein. Folgende Anzeichen gibt es:

    Am Körper:

    • Schwellungen, blaue Flecken, Griffspuren an Armen und Handrücken
    • Kratzer, Abschürfungen, Platzwunden, ausgerissene Haare
    • mangelnde Körperhygiene
    • mangelnde medizinische Versorgung
    • Verbrennungen, Verbrühungen
    • Flüssigkeitsmangel, Untergewicht, Mangelernährung
    • Verletzungen im Intimbereich, blutige Unterwäsche, ungeklärte Geschlechtskrankheiten
    • Druckstellen von Seilen, Schnallen oder Gürteln, Fesselspuren an Hand- und Fußgelenken

    Im Verhalten:

    • scheu, verängstigt, schreckhaft
    • sprachlos, teilnahmslos, zurückgezogen, depressiv, benommen
    • verwirrt, aufgewühlt, übererregt, aggressiv, übertrieben respektvoll
    • Schlafprobleme
    • selbstverletzendes Verhalten
    • plötzliche Veränderung des Appetits
    • abwehrendes Verhalten bei der Pflege

    Im Umfeld: 

    • schmutzige oder kaputte Kleidung
    • unsaubere, verwahrloste Wohnung
    • Verschwinden von Geld oder Wertgegenständen wie Schmuck oder Geräte
    • keine Kontrolle über das eigene Geld, plötzliche Änderung des Bankkontos
    • überkontrollierende, überfürsorgliche Angehörige, defensives Auftreten
    • widersprüchliche Erklärungen für Verletzungen
    • medizinische Behandlungen in unterschiedlichen Einrichtungen
    • unverhältnismäßig lange Zeit zwischen Verletzung und Behandlung

    Umgang mit Gewalt in der Pflege: Wo gibt es Hilfe?

    Wer Gewalt in der Pflege erlebt oder diese vermutet, hat mehrere Möglichkeiten zu handeln. Laut dem ZQP kann jede Person im Umfeld der pflegebedürftigen Person dazu beitragen, weil Anzeichen von Gewalt nicht immer eindeutig sind und mögliche Symptome auch andere Ursachen haben können. Einem Verdacht sollte dennoch "immer nachgegangen werden" und bei akuter Gefahr "gilt es, umgehend einzugreifen". 

    Grundsätzlich sollten pflegebedürftige Personen einfühlsam und möglichst in einem Einzelgespräch auf die Beobachtungen angesprochen und Hilfe angeboten werden. Auch sollte bei Verletzungen oder psychischem Schock eine Ärztin oder ein Arzt hinzugeholt werden. Zudem sollte dem ZQP zufolge auch die Person, von der die Gewalt ausgegangen ist, angesprochen und nach den Motiven gefragt werden. Abschließend kann fachlicher Rat beim weiteren Vorgehen helfen. 

    Außerdem rät das ZQP Informationen und Vorfälle möglichst sachlich zu dokumentieren und in der professionellen Pflege an das verantwortliche Personal weiterzugeben. Für akute Krisen können sich Pflegebedürftige, ihre Angehörigen oder Pflegekräfte zudem über ein Krisentelefon an spezialisierte Ansprechpartner wenden. Sie können in schwierigen Situationen unterstützen. Das ZQP stellt online eine Liste aller Krisentelefone zur Verfügung. 

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