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Fahrverbot vom Arzt: Mit diesen Krankheiten sollten Sie Ihr Auto stehen lassen

Fahruntüchtigkeit

Fahrverbot vom Arzt: Mit diesen Krankheiten sollten Sie Ihr Auto stehen lassen

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    Bei gewissen Erkrankungen kann ein Arzt ein Fahrverbot anordnen. Doch welche Konsequenzen hat das?
    Bei gewissen Erkrankungen kann ein Arzt ein Fahrverbot anordnen. Doch welche Konsequenzen hat das? Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Wird ein Verkehrsteilnehmer mit Trunkenheit am Steuer erwischt, geht es ganz schnell ans Eingemachte. Die zuständige Behörde ordnet Bußgeld und Fahrverbot an, die weitere Teilnahme am Straßenverkehr ist ihm nun für einige Zeit untersagt. Doch wie sieht es aus, wenn anstatt eines Gerichts der Arzt die Fahrtauglichkeit abspricht? Welche körperlichen oder auch psychischen Erkrankung müssen vorliegen? Und macht sich ein Patient bei Missachtung der ärztlichen Anordnung überhaupt strafbar? 

    Wann ordnet ein Arzt das Fahrverbot an?

    Zur Orientierung von Ärzten dienen laut dem Fachportal aerzteblatt.de die Anlagen 4, 5 und 6 der sogenannten Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Sie enthalten eine Übersicht von Erkrankungen, die beim Autofahren zu Einschränkungen führen können. 

    Diagnostiziert ein Arzt eine Erkrankung, die eine Fahruntauglichkeit mit sich bringen kann, ist er zunächst angehalten, den Patienten über die Risiken aufzuklären. Hierbei ist es vor allem wichtig, "den Patienten klarzumachen, dass eine Fahruntüchtigkeit absolut besteht und es insoweit keine Ausnahmen für 'kurze Fahrstrecken' oder 'bekannte Wege' gibt", wie aerzteblatt.de schreibt.

    Einen Patienten am Einstieg ins Auto hindern, kann ein Arzt allerdings nicht. Doch bei welchen Erkrankungen und bei welcher Medikamenten-Einnahme ordnet ein Arzt ein Fahrverbot an?

    Bei welchen Erkrankungen Ärzte ein Fahrverbot anordnen

    In bestimmten Fällen können Mediziner ein ärztliches Fahrverbot anordnen. Eine Krankheit oder ein Mangel auf Grundlage der Anlagen 4, 5 und 6 der FeV ist dabei die Entscheidungsgrundlage. Eine Auswahl haben wir hier für Sie aufgelistet:

    • Herzrhythmusstörungen mit Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit
    • Herzleistungsschwäche
    • akute organische Psychosen
    • schwere Demenz-Symptome
    • Diabetes
    • Epilepsie

    Neben der Diagnose einer Erkrankung spielt auch ihre akute Beeinträchtigung und ihr Schweregrad in die Entscheidungsfindung des Arztes hinein. Bei einer Epilepsie etwa hängt es auch davon ab, wie lange der letzte Anfall zurückliegt. 

    Bei welchen Medikamenten Sie das Fahren besser einstellen sollten

    Nicht nur Erkrankungen, sondern auch die Einnahme von Arzneimitteln kann in gewissen Fällen zur Fahrbeeinträchtigung führen. Der ADAC listet eine Reihe von Medikamenten, die eine Auswirkung auf das Fahrverhalten haben können und für den Arzt eine Grundlage darstellen, die Fahrtauglichkeit eines Patienten in Zweifel zu ziehen: 

    • Schlaf- und Beruhigungsmittel
    • Narkose- oder Betäubungsmittel
    • Psychopharmaka
    • Mittel gegen Allergien
    • Schmerzmittel
    • Erkältungsmittel
    • Augenpräparate
    • Mittel gegen hohen Blutdruck oder Diabetes-Erkrankungen

    Auch rezeptfreie Medikamente können laut ADAC die Fahrsicherheit einschränken. Außerdem können diese mit den verschriebenen Medikamenten in Wechselwirkung treten und so für ungeahnte Nebenwirkungen sorgen. Bei Unsicherheiten sollte daher der Beipackzettel studiert und notfalls ein Arzt konsultiert werden. 

    Übrigens: Auch für Cannabis-Patienten gelten am Steuer besondere Regeln. 

    Muss ich mich an das ärztliche Fahrverbot halten?

    Grundsätzlich gilt: Das ärztliche Fahrverbot ist rechtlich nicht bindend. Das heißt, auch wenn ein Patient wider Anordnung eines Arztes in ein Auto steigt, droht ihm kein Ärger von den Behörden. Laut aerzeblatt.de können Ärzte zwar weder eine rechtlich bindende Anordnung aussprechen, noch den Patienten beim Einstieg hindern, allerdings können sie bei Befürchtung einer groben und fahrlässigen Missachtung die Polizei einschalten. Bei extremen "Gefahrenlagen" wie etwa einer hohen Suizid-Gefahr, so das Ärzte-Portal, könnten Behörden dann präventive Maßnahmen einleiten. 

    Fahren trotz ärztlichem Fahrverbot: Welche Konsequenzen drohen?

    Ein Patient, der wider Anordnung seines Arztes hinter dem Steuer eines Autos Platz nimmt, geht zudem auch ein erhöhtes persönliches Risiko ein. Denn, baut er einen Unfall und im Anschluss wird festgestellt, dass dieser durch die Missachtung eines ärztlichen Fahrverbots verursacht wurde, steht laut bußgeldkatalog.de im schlimmsten Fall eine Freiheits- oder Geldstrafe wegen fahrlässigem oder bedingt vorsätzlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie der Verlust des Versicherungsschutzes ins Haus. 

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