Um am Straßenverkehr teilnehmen zu können, muss man immer aufmerksam sein und zu jeder Zeit die Situation überblicken können. Nur so ist die Sicherheit für alle Menschen gewährleistet. Das Sehen ist dazu sehr wichtig. Was ist aber, wenn man unter einer Sehbehinderung leidet und beispielsweise auf einem Auge blind ist? Bedeutet das gleich, dass man nicht mehr Autofahren darf? Und kann einem der Führerschein entzogen werden? Hier haben wir alles Wichtige zu dem Thema zusammengefasst.
Bei welcher Sehstärke darf man nicht mehr Autofahren?
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) legt fest, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um in Deutschland Autofahren zu dürfen. Dazu gehört auch ein ausreichendes Sehvermögen, das in Paragraph 12 FeV näher erläutert wird. Blinde Menschen dürfen grundsätzlich nicht selbst Autofahren.
Möchte man seinen Führerschein machen, muss vorher ein Sehtest gemacht werden. Dieser prüft, ob man die Mindestanforderungen erfüllt. Als bestanden gilt der Test, wenn man mindestens 70 Prozent Sehvermögen nachweisen kann - mit oder ohne Sehhilfe. Liegt das Sehvermögen darunter, benötigt es weitere Untersuchungen, um festzustellen, ob man für eine Fahrerlaubnis infrage kommt. Ab weniger als 30 Prozent Sehvermögen gilt man laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) übrigens als sehbehindert. Als blind wird man eingestuft, wenn man weniger als zwei Prozent Sehvermögen besitzt.
Laut Anlage 6 des Paragraphen 12 FeV muss bei Menschen, die zwei funktionsfähige Augen besitzen, die Sehschärfe beider Augen oder des besseren Auges bei 50 Prozent liegen. Dann darf man Autofahren.
Kann man mit einem Auge noch Autofahren?
Aber wie sieht das Ganze bei Menschen aus, die nur noch ein funktionierendes Auge besitzen? Die Deutschen Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und der Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands (BVA) geben vor, dass einäugige Menschen nur dann Autofahren dürfen, wenn das funktionierende Auge - gegebenenfalls mit Sehhilfe - über eine Sehschärfe von mindestens 60 Prozent verfügt. Außerdem benötigt man ein ärztliches Gutachten, das nachweist, dass die Einäugigkeit schon so lange besteht, dass man sich an sie gewöhnt hat.
Kann mir der Augenarzt das Autofahren verbieten?
Verliert man sein Auge, wird laut DOG und BVA tatsächlich erstmal ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. In dieser Zeit soll sich der Betroffene an die neue Einäugigkeit gewöhnen. Nach diesen drei Monaten muss dann ein Sehtest bestimmen, ob man die nötige Sehschärfe auf dem funktionierenden Auge besitzt, um wieder Autofahren zu dürfen.