In Deutschland gibt es über 400 Verkehrsschilder. Sie alle zu kennen, ist nicht leicht. Und dennoch sollten Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen sich über deren jeweilige Bedeutung im Klaren sein. Andernfalls riskieren sie ein Bußgeld oder können – je nach Lage - in eine heikle Situation kommen oder gar einen Unfall verursachen.
Ein Schild, dessen Bedeutung einige wohl nicht genau kennen, ist jenes mit der Textaufschrift "Anlieger frei". Denn der eine oder andere Autofahrer hat das Schild sicherlich schon einmal ignoriert und die betreffende Straße durchfahren, um keine alternative Route in auf sich nehmen zu müssen.
Die Worte "Anlieger frei" sind eigentlich selbsterklärend, eine gesetzliche Definition für das Verkehrsschild gibt es allerdings nicht. Der Rechtsprechung nach gilt als Anlieger nur, wer tatsächlich an dem anliegenden Grundstück wohnt oder dort etwas erledigen muss.
"Anlieger frei"-Schild: Anwohner und Besucher erlaubt
Anlieger sind dem ADAC zufolge etwa Personen, die einen Anwohner besuchen oder eine Person abholen möchten. Darunter fallen auch unerwünschte Besucher wie ein Gerichtsvollzieher. Aber beispielsweise auch ein Handwerker, der einen Termin bei einem Anwohner hat. Eigentümer oder Pächter eines anliegenden Grundstücks werden ebenso als Anlieger verstanden. Sie alle dürfen die Straße an dem Verkehrsschild also mit ihrem Fahrzeug durchfahren. Gibt es zusätzlich zum "Anlieger frei"-Schild ein "Fahrradstraße"-Schild, dürfen Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen die Straße auch ohne Anliegen nutzen.
Für eine "Anlieger frei"-Straße außerhalb von bebauten Gebieten ist die Durchfahrt zum Beispiel zu einem See nur dann erlaubt, wenn ein Anlieger dafür die Erlaubnis erteilt hat – etwa durch ein Hinweisschild, welches das Baden erlaubt.
Bußgeld bei Verstoß gegen "Anlieger frei"-Schild
Ohne Anliegen ist die Durchfahrt also verboten. Das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) macht darauf aufmerksam, dass man die Straße auch dann nicht durchfahren darf, wenn ein Punkt direkt hinter der Sperrzone erreicht werden soll.
Wer das Verkehrsschild einfach missachtet und die Straße unerlaubt durchfährt, dem droht laut ADAC ein Bußgeld. Für Autofahrer werden hier 50 Euro fällig, für Fahrradfahrer 25 Euro. Auch das Parken wird bestraft. In dem Fall droht sogar ein Verwarnungsgeld von mindestens 55 Euro.
Übrigens: Wer einen roten Punkt auf seinem Auto entdeckt, sollte schnell handeln. Denn sonst kann ein hohes Bußgeld drohen. Einige Autofahrer wissen nicht, dass bestimmte Kennzeichen in Deutschland verboten sind. Bestimmte Zahlencodes können darauf hinweisen, dass ein Diplomaten-Kennzeichen im Straßenverkehr unterwegs ist. Auch ein blauer Aufkleber auf der Heckscheibe hat eine spezielle Bedeutung.