1,2 Millionen Verkehrstote weltweit: Länder müssten schärfere Sanktionen einführen, um diese Zahl zu reduzieren, forderte die UN-Organisation in einem veröffentlichten Report. Denn nur in 28 Staaten gebe es auch Gesetze, um alle Risikofaktoren, wie etwa Alkohol am Steuer oder gurtloses Fahren, zu minimieren. Dazu zählt auch Deutschland.
Einige Gruppen sind auf der Straße besonders gefährdet, wie die WHO warnte. 59 Prozent aller tödlich Verunglückten seien zwischen 15 und 44 Jahre alt. Die große Mehrheit davon sei männlich. Außerdem lebten Fußgänger und Radfahrer riskant: Sie machten etwa ein Viertel aller Getöteten aus. In manchen Ländern sei diese Zahl signifikant höher, weil nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer dort nicht ausreichend geschützt würden.
WHO: Zahl der Verkehrstote mit gesetzlichen Regelungen senken
Nur sieben Prozent der gesamten Bevölkerung sind durch gesetzliche Regelungen im Straßenverkehr nach WHO-Ansicht ausreichend gesichert. Sie forderte die Länder auf, notwendige Gesetzesänderungen so schnell wie möglich einzuführen. "Wenn das nicht sichergestellt werden kann, werden Familien und Gemeinschaften weiterhin um Opfer trauen und das Gesundheitssystem wird die Hauptlast der Verletzungen und der bleibenden Schäden wegen Verkehrsunfällen tragen müssen", sagte WHO-Direktorin Margaret Chan.
Auch regionale Unterschiede seien zu berücksichtigen. Die Gefahr, an einer Verletzung nach einem Unfall im Straßenverkehr zu sterben, sei in Afrika am höchsten. Die besten Überlebenschancen gebe es in Europa.
WHO: Konsens beim Angurten
Die Top-10 der größten Verkehrs-Irrtümer
„Überholen mit Lichthupe ist Nötigung" Nein, das ist es nicht. Grundsätzlich darf man den Überholvorgang außerorts mit der Lichthupe ankündigen. Zu nahes Auffahren und Lichthupen - zum Beispiel auf der Autobahn - kann dann aber als Nötigung gelten.
„Bei Nebel darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden" Nein. Nur wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, dürfen die Nebelschlußleuchten benutzt werden.
„Rechts überholen ist in der Stadt und auf der Autobahn streng verboten" Nicht immer. Auf Autobahnen zum Beispiel ist das Rechtsüberholen in zwei Punkten gestattet: Ist der Verkehr auf beiden Fahrstreifen so dicht, dass sich Fahrzeugschlangen bilden, darf rechts schneller gefahren werden. Geht auf dem linken Fahrstreifen gar nichts voran, darf auf dem rechten Fahrstreifen mit maximal 20 Km/h gefahren werden. Bei langsamem Verkehr links, sind rechts maximal 80 Km/h erlaubt. Eine weitere Ausnahme: Auf dem linken Fahrstreifen stehende Autos dürfen langsam überholt werden. Es darf auch dann vorbeigefahren werden, wenn das Auto links weniger als 60 Km/h schnell fährt.
„Auf dreispurigen Autobahnen muss man rechts fahren" Nicht unbedingt. Bei drei Fahrstreifen darf der mittlere durchgehend befahren werden, wenn – auch nur hin und wieder – rechts langsame Autos fahren. So besagt es § 7 der Straßenverkehrsordnung. Der Grund für die Aufweichung des Rechtsfahrgebots: Man will verhindern, dass es zu gefährlichen Spurwechseln kommt. Wenn rechts freie Bahn ist, sollte man auch rechts fahren.
„An der Ampel darf ich mit dem Handy telefonieren" Nein. Nur wenn der Motor ausgeschaltet ist, darf der Fahrer telefonieren. Hat er aber eine Freisprecheinrichtung, ist es kein Problem.
„Als Mitfahrer darf ich eine Parklücke für den Fahrer freihalten" Nein. In § 12 der Straßenverkehrsordnung ist das genau geregelt: "An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken." Parklücke freihalten ist daher nicht erlaubt.
„Bei einer Einpark-Schramme reicht es, dem Geschädigten einen Zettel hinter den Scheibenwischer zu klemmen" Nein. Wer gegen ein anderes Auto fährt, muss an der Unfallstelle eine ausreichende Zeit warten. Im Zweifel die Polizei zur Unfallaufnahme vor Ort anrufen.
„Nach einem Verkehrsunfall müssen die Beteiligten ihre Autos so stehen lassen" Zuerst ist wichtig, die Unfallstelle zu sichern. Dann sollte aufgeschrieben werden, wie es zum Unfall kam und die beteiligten sollten Fotos machen. Bei kleinen Unfällen sollten die Autos zur Seite fahren.
„Ich darf im Auto Musik so laut hören, wie ich will" Nein. Der Autofahrer muss die Umgebungsgeräusche hören können - zum Beispiel das Hupen anderer oder ein Martinshorn.
„Wenn die Ausfahrt in Sicht ist, darf ich auf dem Standstreifen rechts an einem Stau vorbeifahren" Nein. Der Standstreifen darf nur dann befahren werden, wenn er durch eine Beschilderung ausdrücklich freigegeben ist oder ein Polizeibeamter dazu anweist.
Konsens bestehe fast auf der ganzen Welt beim Angurten: In 111 Ländern müssten alle Insassen angeschnallt sein. Allerdings fehlen diese Gesetze in Teilen Afrikas und in Südostasien, berichtet die WHO. 96 Länder verpflichten laut WHO Fahrer dazu, Kinder im Auto etwa mit einem Kindersitz speziell zu schützen. Motorradfahrer müssten in 90 Staaten einen Helm tragen. 89 Länder hätten Gesetze gegen Trunkenheit am Steuer.
Dafür gebe es nur in 59 Ländern der Welt in Stadtgebieten eine Geschwindigkeitsbeschränkung von maximal 50 Kilometern pro Stunde. Solche Regeln müssen in Südamerika, Afrika, dem Mittleren Osten und Asien noch eingeführt werden, mahnt die UN-Organisation.
Immer weniger Verkehrstote in Deutschland
Das müssen Autofahrer beachten, wenn es kalt wird
Freie Sicht: Wer nur ein kleines Guckloch in seine vereiste Frontscheibe kratzt, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro. Bei einem Unfall kann der Versicherer die Leistung kürzen. Auch Abtauen mit laufendem Motor kann zu einer Geldstrafe führen. Tipp: Scheibe über Nacht mit einer Folie abdecken.
Frostschutz: Unbedingt an der Tankstelle oder in der Werkstatt prüfen lassen, ob der Frostschutz ausreicht. Denn Eis im Kühlsystem führt zu Motorschäden.
Winterreifenpflicht: Mit Sommerreifen bei Eis und Schnee erwischt werden, ist teuer: 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Der ADAC empfiehlt Winterreifen mit einer Profiltiefe von vier Millimetern.
Batterien prüfen: Ältere Autobatterien versagen bei Frost schnell ihren Dienst. Deshalb vorsorglich Batterie prüfen lassen und gegebenenfalls ersetzen.
Diesel: Dieselfahrzeuge laut ADAC möglichst in einer Garage oder zumindest windgeschützt abstellen. Bei "arktischen Temperaturen" unter -20 Grad Celsius springen Dieselmotoren oft nicht mehr an oder geben nach kurzer Zeit den Geist auf.
Vorsichtig fahren: Eigentlich eine Grundregel! Langsam fahren und mehr Abstand halten. Auffahrunfälle sind immer noch die häufigste Unfallursache in der kalten Jahreszeit.
Kinder nicht im Auto lassen: Auch bei nur kleinen Besorgungen nie die Kinder bei Kälte allein im Auto lassen. Kinder kühlen deutlich schneller aus als Erwachsene und können schon nach kurzer Zeit Schäden von der Unterkühlung tragen. Gleiches gilt auch für Tiere.
Längere Fahrten: Möglichst Proviant und eine Decke im Auto aufbewahren für den Fall eines Staus oder eines Unfalls. Hilfreich sind auch kleine Matten als Anfahrhilfe, eine kleine Schaufel und ein Antibeschlagtuch.
In Deutschland geht die Zahl der Verkehrstoten laut Statistischem Bundesamt seit Jahrzehnten zurück. Im Jahr 2012 verunglückten auf Deutschlands Straßen 3606 Menschen tödlich, so wenige wie noch nie seit dem Beginn der Statistik im Jahr 1950. Das sind im Schnitt jedoch immer noch zehn Verkehrstote täglich. Besonders unfallträchtig sind dabei Landstraßen und der innerörtliche Verkehr. dpa