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Verkehrssünder: Von Rasen bis Knöllchen: Wichtige Urteile für Autofahrer 2017

Verkehrssünder

Von Rasen bis Knöllchen: Wichtige Urteile für Autofahrer 2017

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    Der ADAC hat Verkehrsurteil aus dem Jahr 2017 zusammengefasst. Dabei geht es um Raser - aber nicht nur.
    Der ADAC hat Verkehrsurteil aus dem Jahr 2017 zusammengefasst. Dabei geht es um Raser - aber nicht nur. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Neun Urteile, die im Jahr 2017 im Verkehrs-, Versicherungs- und Verbraucherrecht gefällt wurden, hat der ADAC genauer unter die Lupe genommen. Die Entscheidungen der Richter könnten auch in Zukunft für Verkehrssünder und Geschädigte in ähnlichen Fällen von Bedeutung sein - oder haben für Aufmerksamkeit gesorgt, weil sie so ungewöhnliche Fälle betreffen.

    Das Urteil in einem kuriosen Fall dürfte die betroffenen Autofahrer besonders freuen: Der als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordene Frührentner darf keine Autofahrer mehr filmen und deren Verkehrssünden an die Polizei weitergeben. Das Oberlandesgericht Celle sieht darin einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

    Wann beginnt "außerorts"?

    In der Schweiz ist ein Deutscher zu einer Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt worden, von denen er immerhin zwölf ohne Bewährung absitzen muss. Er war mit 200 Stundenkilometern statt der erlaubten 120 auf einer raste so auch durch den Gotthard-Tunnel. Laut ADAC überholte der Mann auch einige Male unerlaubterweise.

    "Außerorts" beginnt erst hinter solchen Schildern.
    "Außerorts" beginnt erst hinter solchen Schildern. Foto: Fritz Settele (Symbolbild)

    Ebenfalls um zu schnelles Fahren ging es vor dem Oberlandesgericht Brandenburg: Ein Autofahrer wollte ein Fahrverbot nicht akzeptieren, weil er dachte, dass er bereits außerorts unterwegs gewesen sei. "Außerorts" beginnt gemäß des Urteils aber erst hinter dem durchgestrichenen Ortsschild - auch wenn davor kaum noch Häuser stehen.

    Schutz auch bei Gebrauchtwagenkauf von Privat

    "Gekauft wie gesehen" gilt nach Angaben des ADAC nicht immer. Der Automobilclub bezieht sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Dort hatte eine Frau geklagt, weil an ihrem Gebrauchtwagen nach einiger Zeit erhebliche Mängel festgestellt wurden. Der Verkäufer wollte den Vertrag nicht rückabwickeln, da im Vertrag "gekauft wie gesehen" stand. Das gilt nach Ansicht der Richter aber nur für Mängel, die ein Laie bei einer Besichtigung erkennen kann (lesen Sie hier, was Sie beim Gebrauchtwagenkauf beachten sollten).

    Mit Ärger bei versäumten Reparaturen beschäftigte sich das Oberlandesgericht Hamm, das eine Fachwerkstatt zu Schadenersatz verurteilte. Die Werkstatt hatte bei einer Inspektion eine Rückrufaktion des Herstellers nicht durchgeführt, obwohl sie damit geworben hatte, eine Fachwerkstatt für die Marke zu sein. Wegen des Versäumnisses kam es zu einem größeren Schaden am Auto, teilte der ADAC mit.

    Erst ab 1,6 Promille zur MPU

    Wer einmal betrunken Auto fährt, muss nicht mehr zwangsläufig zur MPU. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung ist demnach erst ab 1,6 Promille verpflichtend. (AZ)

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