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Ratgeber: Autos, Stau, Regeln: Die Top-10 der größten Verkehrs-Irrtümer

Ratgeber

Autos, Stau, Regeln: Die Top-10 der größten Verkehrs-Irrtümer

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    Was tun bei Stau, wenn die Ausfahrt in Sicht ist? Wir haben aufgeklärt, ob man dann den Seitenstreifen befahren darf.
    Was tun bei Stau, wenn die Ausfahrt in Sicht ist? Wir haben aufgeklärt, ob man dann den Seitenstreifen befahren darf. Foto: Karl-Josef Hildenbrand dpa

    Die Fahrschule ist lange her, viele Verkehrsregeln sind längst vergessen. Wir geben Nachhilfe und haben mit Katrin Müllenbach-Schlimme vom ADAC über die Top-10 der Verkehrs-Irrtümer gesprochen:

    „Überholen mit Lichthupe ist Nötigung"

    Nein, das ist es nicht. Grundsätzlich darf man den Überholvorgang außerorts mit der Lichthupe ankündigen. Zu nahes Auffahren und Lichthupen - zum Beispiel auf der Autobahn - kann dann aber als Nötigung gelten.

    „Bei Nebel darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden"

    Nein. Nur wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, dürfen die Nebelschlußleuchten benutzt werden.

    „Rechts überholen ist in der Stadt und auf der Autobahn streng verboten"

    Nicht immer. Auf Autobahnen zum Beispiel ist das Rechtsüberholen in zwei Punkten gestattet: Ist der Verkehr auf beiden Fahrstreifen so dicht, dass sich Fahrzeugschlangen bilden, darf rechts schneller gefahren werden. Geht auf dem linken

    Eine weitere Ausnahme: Auf dem linken Fahrstreifen stehende Autos dürfen langsam überholt werden. Es darf auch dann vorbeigefahren werden, wenn das Auto links weniger als 60 Km/h schnell fährt.

    „Wenn die Ausfahrt in Sicht ist, darf ich auf dem Standstreifen rechts an einem Stau vorbeifahren"

    Nein. Der Standstreifen darf nur dann befahren werden, wenn er durch eine Beschilderung ausdrücklich freigegeben ist oder ein Polizeibeamter dazu anweist.

    „Auf dreispurigen Autobahnen muss man rechts fahren"

    Nicht unbedingt. Bei drei Fahrstreifen darf der mittlere durchgehend befahren werden, wenn – auch nur hin und wieder – rechts langsame Autos fahren. So besagt es § 7 der Straßenverkehrsordnung. Der Grund für die Aufweichung des Rechtsfahrgebots: Man will verhindern, dass es zu gefährlichen Spurwechseln kommt. Wenn rechts freie Bahn ist, sollte man auch rechts fahren.

    „An der Ampel darf ich mit dem Handy telefonieren"

    Nein. Nur wenn der komplett Motor ausgeschaltet ist, darf der Fahrer telefonieren. Hat er aber eine Freisprecheinrichtung, ist es kein Problem.

    „Als Mitfahrer darf ich eine Parklücke für den Fahrer freihalten"

    Nein. In § 12 der Straßenverkehrsordnung ist das genau geregelt: "An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken." Parklücke freihalten ist daher nicht erlaubt. ADAC entschärft Todesfalle für 100 Euro

    „Bei einer Einpark-Schramme reicht es, dem Geschädigten einen Zettel hinter den Scheibenwischer zu klemmen"

    Nein. Wer gegen ein anderes Auto fährt, muss an der Unfallstelle eine ausreichende Zeit warten. Im Zweifel die Polizei zur Unfallaufnahme vor Ort anrufen.

    „Nach einem Verkehrsunfall müssen die Beteiligten ihre Autos so stehen lassen"

    Zuerst ist wichtig, die Unfallstelle zu sichern. Dann sollte aufgeschrieben werden, wie es zum Unfall kam und die beteiligten sollten Fotos machen. Bei kleinen Unfällen sollten die Autos zur Seite fahren.

    „Ich darf im Auto Musik so laut hören, wie ich will"

    Nein. Der Autofahrer muss die Umgebungsgeräusche hören können - zum Beispiel das Hupen anderer oder ein Martinshorn.

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