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Prostitutionsgesetz: Beim Sex mit Prostituierten gibt es bald Kondompflicht

Prostitutionsgesetz

Beim Sex mit Prostituierten gibt es bald Kondompflicht

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    Kondome sind beim Sex mit Prostituierten künftig Pflicht.
    Kondome sind beim Sex mit Prostituierten künftig Pflicht. Foto: Peter Endig (dpa)

    Nach jahrelangem Hin und Her haben sich Union und SPD auf eine Gesetzesreform geeinigt, die Prostituierte besser vor Ausbeutung schützen soll: Für Freier gilt künftig eine Kondompflicht, menschenunwürdige Betriebskonzepte wie "Flatrate"- oder "Gang-Bang-Partys" werden verboten. Dies verkündeten eine Sprecherin von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (

    Schwesig will den Gesetzentwurf bis Ende März ins Kabinett bringen. "Endlich wird das Prostitutionsgewerbe reguliert und endlich wird etwas für den Schutz der in der Prostitution tätigen Frauen und Männer getan", erklärte Schwesigs Sprecherin.

    Zu der neu eingeführten Erlaubnispflicht für die Bordelle gehört eine Zuverlässigkeitsprüfung für die Betreiber. Damit soll etwa unterbunden werden, dass vorbestrafte Menschenhändler ein Bordell betreiben. Einem Betreiber, der keine Erlaubnis vorweisen kann oder etwa mehr Prostituierte beschäftigt als angemeldet, muss mit einem Bußgeld rechnen.

    Kondompflicht: Bei Verstößen drohen Kunden hohe Bußgelder

    Künftig wird eine Kondompflicht gelten, bei Verstößen drohen den Kunden hohe Bußgelder. Die Prostituierten müssen sich bei einer Kommune anmelden und können ihr Gewerbe auf dieser Grundlage bundesweit ausüben. Die Länder können aber abweichend regeln, dass die Anmeldung in ihrem Bereich nur für eine bestimmte Region gilt.

    Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren müssen sich ab dem 1. Juli 2017 jeweils für ein Jahr verpflichtend anmelden, die künftig vorgeschriebene gesundheitliche Beratung wird jeweils nach sechs Monaten fällig. Bei einem Verstoß gegen die Anmeldepflicht drohen den Prostituierten Bußgelder.

    Prostituierte ab 21 müssen sich ab Juli 2017 bis Ende des Jahres einmalig für drei Jahre anmelden, die gesundheitliche Beratung ist für sie nach zwei Jahren wieder erforderlich. Ab 2018 gilt eine zweijährige Anmeldefrist, die gesundheitliche Beratung ist dann jährlich vorgesehen.   

    SPD und Union zeigten sich mit der Neuregelung zufrieden. "Wir bekämpfen damit die Fremdbestimmung in der Prostitution und erschweren den Zuhältern, Menschenhändlern und Ausbeutern ihr Geschäft", erklärte der frauenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg (CDU). "Wir stärken die Rechte der Prostituierten und mehr noch ihren Schutz."

    Prostitutionsgesetz schreibt künftig Kondompflicht vor

    Demgegenüber übten die Grünen erneut Kritik an der auch von Betroffenen-Organisationen kritisierten Anmeldepflicht für Prostituierte. In der großen Koalition hätten sich "scheinbar die Hardliner in der Union durchgesetzt", erklärte die Grünen-Frauenexperten Ulle Schauws. So sei die zwischenzeitlich geplante Verlängerung der Anmeldefristen wieder vom Tisch. Die SPD sei eingeknickt. "Das ist ein harter Schlag gegen die Rechte von Prostituierten."

    Auf die Einführung eines Prostituiertenschutzgesetzes hatten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag verständigt. Mit der Neuregelung soll das aus Unionssicht zu liberale Prostitutionsgesetz der früheren rot-grünen Koalition korrigiert werden. Über die Details der Neuregelung hatte es aber immer wieder Streit in der Koalition gegeben.

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