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Promillegrenze: Rausch-Radler leben gefährlich

Promillegrenze

Rausch-Radler leben gefährlich

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    Betrunkenen Radfahrern wird der Kampf angesagt.
    Betrunkenen Radfahrern wird der Kampf angesagt. Foto: Symbolfoto/Archiv Steck

    Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sagt besoffenen Radlern den Kampf an. Wie berichtet, macht sich der CSU-Politiker für die Einführung einer gesetzlichen Promille-Grenze stark. Wo diese liegen soll, lässt er bislang offen. Herrmann rennt damit bei seinen Amtskollegen in anderen Bundesländern gewissermaßen offene Türen ein. Der niedersächsische Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Boris Pistorius (SPD), äußert sich angesichts 3725 (deutschlandweit im Jahr 2011) im Rausch verunglückter Radfahrer ähnlich wie Herrmann.

    Bislang gilt für Pedalritter eine Promillegrenze von 1,6. Bis zu diesem Wert kommen Mann oder Frau ungeschoren davon – vorausgesetzt, sie fahren nicht in Schlangenlinien durch die Gegend oder verursachen gar einen Unfall. Allerdings leben Radler auch bei einem Pegel unterhalb der absoluten Fahruntüchtigkeit gefährlich – und sei es nur, dass sie wegen alkoholbedingter Gleichgewichtsstörungen Parterre gehen.

    Christian Owsinski, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, das auch für den Landkreis Neu-Ulm zuständig ist, nennt alarmierende Zahlen (siehe Kasten). Der Hauptkommissar will den Vorstoß seines obersten Dienstherren Herrmann nicht kommentieren, da es sich um eine politische Angelegenheit handele. Grundsätzlich aber, so Owsinski, begrüße die Polizei „sämtliche Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit führen“. Betrunkene Radler gefährdeten nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Owsinski: „Viele Unfälle passieren, weil beispielsweise ein Autofahrer einem Radler, der sich nicht mehr unter Kontrolle hat, ausweichen muss und eventuell gegen einen Baum fährt.“ Auch wer zum Picheln beim Sommerfest mit dem Rad anstatt mit dem

    Oder seine Gesundheit: Immer wieder kommt es vor, dass Fahrradfahrer allein beteiligt zu Sturz kommen. Owsinski kann sich noch an einen Fall erinnern, bei dem zwei betrunkene Pedaleure bei Dunkelheit zusammenstießen. Einer davon wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Nicht umsonst werden Radler von der Polizei als „schwache Verkehrsteilnehmer“ eingestuft – sie haben weder Blech noch Airbags um sich. Im vergangenen Jahr trugen im Präsidiumsbereich über 1050 Radler bei Unfällen Blessuren davon.

    Owsinski nimmt an, dass es eine erhebliche Dunkelziffer bei Rausch-Radunfällen gibt. Der Pressesprecher: „Wenn ein Besoffener vom Fahrrad fällt und er wieder aufstehen kann, wird ja meistens nicht die Polizei geholt.“ Wenn ein Radler ohne Fremdeinwirkung ums Leben kommt, bohrt die Polizei auch nicht nach, ob der Verunglückte betrunken war, eine „Leichenblutprobe“ wird in solchen Fällen nicht genommen, so Christian Owsinski.

    Promillegrenze hin, Promillegrenze her, sicher sei, dass übermäßiger Alkoholkonsum die Fahrtüchtigkeit erheblich einschränke – nicht nur bei Radfahrern.

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