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Corona: Landkreis Neu-Ulm: Ab Dienstag gilt die Maskenpflicht für Grundschüler

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Landkreis Neu-Ulm: Ab Dienstag gilt die Maskenpflicht für Grundschüler

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    Ab Montag müssen Grundschüler in Bayern im Unterricht eine Maske tragen, im Landkreis Neu-Ulm gilt die Regelung erst ab Dienstag. Der Grund ist die Allgemeinverfügung, die bis Montag ausgesetzt ist.
    Ab Montag müssen Grundschüler in Bayern im Unterricht eine Maske tragen, im Landkreis Neu-Ulm gilt die Regelung erst ab Dienstag. Der Grund ist die Allgemeinverfügung, die bis Montag ausgesetzt ist. Foto: Gregor Fischer, dpa

    Die Allgemeinverfügung des Landkreises Neu-Ulm, in der Grundschüler von der Maskenpflicht befreit worden waren, gilt nach Montag, 9. November, nicht mehr. Dann tritt eine neue Regel in Kraft. Grundschüler müssen ab Dienstag auch einen Mund-Nasen-Schutz am Sitzplatz tragen. Das teilt das Landratsamt Neu-Ulm mit. Hintergrund ist die aktuelle Schutzverordnung, die damit die Ausnahmeregelung des Landkreises Neu-Ulm aufhebt.

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