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Corona: Landkreis Neu-Ulm: Ab Dienstag gilt die Maskenpflicht für Grundschüler

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Landkreis Neu-Ulm: Ab Dienstag gilt die Maskenpflicht für Grundschüler

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    Ab Montag müssen Grundschüler in Bayern im Unterricht eine Maske tragen, im Landkreis Neu-Ulm gilt die Regelung erst ab Dienstag. Der Grund ist die Allgemeinverfügung, die bis Montag ausgesetzt ist.
    Ab Montag müssen Grundschüler in Bayern im Unterricht eine Maske tragen, im Landkreis Neu-Ulm gilt die Regelung erst ab Dienstag. Der Grund ist die Allgemeinverfügung, die bis Montag ausgesetzt ist. Foto: Gregor Fischer, dpa

    Die Allgemeinverfügung des Landkreises Neu-Ulm, in der Grundschüler von der Maskenpflicht befreit worden waren, gilt nach Montag, 9. November, nicht mehr. Dann tritt eine neue Regel in Kraft. Grundschüler müssen ab Dienstag auch einen Mund-Nasen-Schutz am Sitzplatz tragen. Das teilt das Landratsamt Neu-Ulm mit. Hintergrund ist die aktuelle Schutzverordnung, die damit die Ausnahmeregelung des

    Der Landkreis Neu-Ulm befindet sich seit mehreren Tagen mit seinen Corona-Zahlen in der dunkelroten Stufe. Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben des Landratsamts bei 121,6. Deshalb appelliert das Landratsamt an die Bürger, sich umsichtig und vorsichtig zu verhalten, um die Fälle im Landkreis wieder zu senken.

    Eine Befreiung der Maskenpflicht am Sitzplatz an Grundschulen müsste die Regierung von Schwaben erneut genehmigen. Doch laut dem Landratsamt könnten wegen der steigenden und besorgniserregenden Infektionszahlen solche Ausnahmen nicht erlaubt werden. Das dürfte vor allem die Eltern verärgern, die kürzlich vor dem Landratsamt demonstrierten. Auch am Montag stellen sich um 13 Uhr zum vierten Mal die Eltern der Gruppe „Klardenken

    Im benachbarten Landkreis Baden-Württemberg müssen weiterhin nur die Schüler ab der fünften Klasse sowie Berufsschüler eine Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht tragen. Auch der Sportunterricht findet unter Abstandsregelungen an Ulmer Schulen weiterhin statt. An bayerischen Schulen nur dann, wenn das Tragen einer Maske zumutbar oder möglich ist und der Mindestabstand zwischen allen eingehalten werden kann.

    In Baden-Württemberg gilt außerdem: Sportanlagen im Freien, wie Golfplätze oder Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Verwirrung gibt es aber in den Tennishallen von Ulm und Neu-Ulm. In geschlossenen Hallen beider Bundesländer darf, unabhängig davon, wie viele Räume vorhanden sind, nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts trainiert werden. Das bedeutet auch, dass in einer Tennishalle mit drei Plätzen nur einer bespielt werden darf.

    Der Städtetag Baden-Württembergs hatte das in einer „ergänzenden Erklärung“ konkretisiert. In Bayern scheint das nicht so eindeutig geregelt zu sein: Das bayerische Innenministerium spricht auf Anfrage von mit „Trennvorhang abgrenzbaren“ Hallenbereichen. Hier bleibt viel Interpretationsspielraum. Die Folge: Nach Informationen unsere Zeitung wird am Freitag in Ulm je nur ein Platz pro Halle belegt, in Neu-

    Die verschärften Corona-Regeln wurden von Montag bis Freitagmorgen im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West kontrolliert. Etwa 1700 Kontrollen gab es laut dem Präsidium. Dabei wurden laut Polizei insgesamt 150 Verstöße festgestellt. Knapp 430 Mal kontrollierten Beamten im öffentlichen Raum. Etwa 330 Personen wurden wegen des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckung an öffentlichen Plätzen kontrolliert, dabei gab es rund 70 Verstöße. Beamte der

    Hier gilt im Landkreis Neu-Ulm die Maskenpflicht:

    Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlich zugänglichen Gebäuden.

    Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen.

    Im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Fernverkehr und im Schulbusverkehr. Ebenso in den zugehörigen Einrichtungen (zum Beispiel Bahnhöfe und Bushaltestellen).

    Auf dem Wochenmarkt.

    Auf dem Schulgelände und auch während des Unterrichts am Platz für alle Jahrgangsstufen. (sohu, heo)

    Eine Übersicht zu den aktuellen Maßnahmen hat das Landratsamt unter www.landkreis.neu-ulm.de/de/bayernweite-regeln.html zusammengefasst. Auch das Bürgertelefon steht für Fragen zur Verfügung. Es ist erreichbar von Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 0731/70 40 50 50.

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