Die Allgemeinverfügung des Landkreises Neu-Ulm, in der Grundschüler von der Maskenpflicht befreit worden waren, gilt nach Montag, 9. November, nicht mehr. Dann tritt eine neue Regel in Kraft. Grundschüler müssen ab Dienstag auch einen Mund-Nasen-Schutz am Sitzplatz tragen. Das teilt das Landratsamt Neu-Ulm mit. Hintergrund ist die aktuelle Schutzverordnung, die damit die Ausnahmeregelung des Landkreises Neu-Ulm aufhebt.
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