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Denkmalpflege: Löwenanteil fließt in den Landkreis

Denkmalpflege

Löwenanteil fließt in den Landkreis

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    Ein kleinerer Förderbetrag für Restaurierungsarbeiten wird vom Bezirk Oberbayern auch für die Pfarrkirche St. Michael in Hofstetten bereitgestellt.
    Ein kleinerer Förderbetrag für Restaurierungsarbeiten wird vom Bezirk Oberbayern auch für die Pfarrkirche St. Michael in Hofstetten bereitgestellt. Foto: Julian Leitenstorfer

    Der Kulturausschuss des Bezirkstags von Oberbayern bewilligte in seiner jüngsten Sitzung rund 660000 Euro für die Förderung der Denkmalpflege in

    Mit rund 173000 Euro fließt der größte Anteil der Fördersumme in den Landkreis Landsberg. Dabei erhält die Gemeinde Thaining 38000 Euro für die Sanierung des historischen Rochlhauses. Auch für den Erhalt von Gotteshäusern gibt der Bezirk Oberbayern Zuschüsse: 50000 Euro für die Sanierung der Filialkirche Mariä Schmerzen in Vilgertshofen und kleinere Förderbeträge für Restaurierungsarbeiten an der Klosterkirche Herz Jesu der Erzabtei St. Ottilien in Eresing und an der Pfarrkirche St. Michael in Hofstetten.

    Auch einige private Eigentümer dürfen sich über Mittel vom Bezirk freuen: Mit rund 10000 Euro fördert der Bezirk die Sanierung eines Wohn- und Geschäftshauses in Landsberg. In Schondorf gibt es gleich für drei private Gebäude Geld vom Bezirk: 40000 Euro für die Sanierung eines Landhauses, rund 14000 für ein neues Dach und eine neue Fassade der alten Oberschondorfer Schule und 5600 Euro für neue Fenster an der die Villa Johanna.

    Rund 92000 Euro gehen an den Landkreis Weilheim. Die Stadt

    Der Landkreis Rosenheim erhält Zuschüsse in Höhe von 78000 Euro. Für die Denkmalpflege in der Stadt Ingolstadt gibt der Bezirk Oberbayern rund 108000 Euro aus.

    Insgesamt stehen für das Haushaltsjahr 2014 rund zwei Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Förderung sollen die höheren Kosten, die bei der Renovierung oder Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude entstehen, kompensiert werden. Der Bezirk übernimmt bis zu zwanzig Prozent dieser Mehrkosten, jedoch nur bis zu einer Höhe von 50000 Euro.

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