Grundwasser im Illertal ist weiter belastet
In Vöhringen, Senden und Bellenberg werden die Grenzwerte für halogenierte Kohlenwasserstoffe erneut überschritten. Was Bürger beachten sollten.
Das Grundwasser im Unteren Illertal ist weiter mit Schadstoffen belastet: Wie das Landratsamt Neu-Ulm meldet, wurden zwischen Bellenberg und Neu-Ulm erneut halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) nachgewiesen. Die Löschungsmittel gelten als gesundheitsschädlich und sind aus ehemaligen Industriebetrieben in den Boden gelangt – aus der Großreinigung in Bellenberg und der Uhrenfabrik in Senden. Der Sachverhalt ist seit einiger Zeit bekannt, seither wird regelmäßig gemessen. Die Werte liegen in mehreren Kommunen über dem festgelegten Grenzwert von zehn Mikrogramm pro Liter (für Trinkwasser). Das aktuelle Ergebnis: Im Bereich Bellenberg, Senden sowie im Neu-Ulmer Stadtteilgebiet Ludwigsfeld sind die Werte im Vergleich zum Vorjahr gesunken, bei Vöhringen sowie in Gerlenhofen wurde ein leichter Anstieg verzeichnet. Deshalb raten die Experten des Landratsamts Gartenbesitzern, beim Gießen vorsorglich auf Wasser aus eigenen Brunnen zu verzichten. Dafür sollte lieber Leitungswasser verwendet werden, in dem keine LHKW enthalten seien.
Die LHKW wurden früher als Lösungs- und Extraktionsmittel insbesondere bei metallverarbeitenden Betrieben und bei chemischen Reinigungen eingesetzt. Sie gelten als flüchtig – kommen die Verbindungen mit Luft in Kontakt, gehen sie über. Das ist nach Angaben von Renate Pressl, der stellvertretenden Leiterin des Fachbereichs „Wasserrecht und Bodenschutz“ am landratsamt, der Grund dafür, weshalb die Baggerseen in der Region nicht belastet sind. Es gebe allerdings keine Studien dazu, wie lange LHKW beispielsweise auf Gartengemüse verbleiben, wenn sie über das Grundwasser (aus eigenen Brunnen) darauf gegossen werden. „Früchte aus dem Garten sollten sicherheitshalber nicht gleich nach dem Gießen verzehrt werden“, rät Pressl im Gespräch mit unserer Zeitung. Es sollte mit Trinkwasser gewaschen – oder am besten gleich mit diesem gegossen – werden. Das Leitungswasser der öffentlichen Versorgung sei uneingeschränkt nutzbar. Zudem sollte das Baden und Duschen, das Befüllen von Planschbecken sowie das Tränken von Nutztieren ebenfalls nur mit Trinkwasser aus der öffentlichen Leitung erfolgen, teilt das Amt weiter mit.
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