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Erpressungsprozess: Staatsanwaltschaft trifft überraschende Entscheidung
![Im Erpressungsfall vor dem Landgericht gab es nun die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Im Erpressungsfall vor dem Landgericht gab es nun die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/1x1.png)
Plus Zwei erheblich vorbestrafte Angeklagte sollen mehrere Jahre in Haft. Nach dem geflüchteten Drahtzieher wird weiter gesucht. Wann ein Urteil erwartet wird.
Nach den höchst unterschiedlichen Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Prozess wegen räuberischer Erpressung vor dem Landgericht Memmingen gegen drei Angeklagte wird nun mit Spannung das Urteil erwartet. Erst in knapp einer Woche entscheidet sich, ob zwei der drei Männer mehrere Jahre in Haft kommen. Bei der letzten fingierten Geldübergabe der Erpressung eines früheren Bandenmitglieds aus dem Drogenmilieu hatte die Polizei in Günzburg zwei Täter festgenommen.
Am vierten Verhandlungstag der 1. Strafkammer, der sich gute acht Stunden hinzog, hat die Staatsanwaltschaft überraschend den Vorwurf der bandenmäßigen Tatausführung fallen gelassen. Gegen die beiden 48 und 43 Jahre alten Angeklagten aus Lettland und Russland wurden wegen drei vollendeter Fälle räuberischer Erpressung und eines versuchten Falls fünf Jahre und sechs Monate sowie zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis beantragt. Für den nicht vorbestraften dritten Angeklagten im Alter von 23 Jahren forderte die Staatsanwältin eine sechsmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung.
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