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Landkreis Günzburg: Die Müllehe kann noch nicht vollzogen werden

Landkreis Günzburg

Die Müllehe kann noch nicht vollzogen werden

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    Nein, einschüren brauchen die Landkreise Günzburg und Neu-Ulm die Vereinbarung über die Müllehe nicht. Die Neu-Ulmer müssen wegen einer Abstimmungs-Panne jedoch etwas nacharbeiten.
    Nein, einschüren brauchen die Landkreise Günzburg und Neu-Ulm die Vereinbarung über die Müllehe nicht. Die Neu-Ulmer müssen wegen einer Abstimmungs-Panne jedoch etwas nacharbeiten. Foto: Alexander Kaya (Archiv)

    Die Müll-Ehe zwischen den Kreisen Günzburg und Neu-Ulm ist zwar per Unterschrift besiegelt (wir berichteten), kann aber noch nicht vollzogen werden: Sie ist nicht gültig, weil auf Neu-Ulmer Seite eine Panne passierte, die zwar allen Beteiligten ziemlich unangenehm ist, sich jedoch leicht wieder ausbügeln lässt.

    Das Problem: Während es auf Günzburger Seite längst einen formalen Beschluss des zuständigen Gremiums gibt, den Restmüll nach Weißenhorn zu karren, gibt es den im Kreis Neu-Ulm noch nicht. Das war im Landratsamt übersehen worden, bevor am Montag die gegenseitige Vereinbarung über die Verbrennungs-Kooperation unterzeichnet wurde. Als der Fehler am Abend bemerkt wurde, war es bereits zu spät. Gestern beriet sich Neu-Ulms Landrat Thorsten Freudenberger mit seinen Haus-Juristen, was dieser Fehler für Konsequenzen haben könne.

    Das Ergebnis wurde in einer Presseerklärung zusammengefasst, die der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm herausgegeben hat. In der heißt es leicht humorig: „Die Müll-Ehe ist vorerst nur eine Verlobung.“ Zwar sei der Umwelt- und Werkausschuss bereits zwei Mal über den Sachstand der Verhandlungen (mit Günzburg) informiert worden, zur Entscheidung vorgelegt wurde das Abkommen aber bislang nicht. Das habe man „im Eifer des Gefechts“ vergessen, sagte Peter Dieling, Jurist am Landratsamt auf Anfrage. Und fügte hinzu: „Das ist banal, aber peinlich.“

    Die Vereinbarung zwischen den Landkreisen sei zwar geschlossen, aber eben noch nicht gültig, so Dieling. „Wir haben einen Schwebezustand.“ Gestern wurde eine Rund-E-Mail an die Kreisräte versandt, um die Situation zu erklären. Sie müssen den Vertrag nun nachträglich absegnen.

    Dass sie die Zustimmung verweigern, glaubt man im Landratsamt nicht – „es gab mehrfach positive Signale“, sagt Dieling. Schon der Ordnung halber sollte allerdings zuerst ein Beschluss und dann die Amtshandlung erfolgen, betonte er.

    Von einer Zustimmung ist auszugehen

    Günzburgs Landrat Hubert Hafner nahm das kleine Malheur, das den Nachbarn da passiert war, locker: „Ist nicht so schlimm.“ Schließlich wird der Neu-Ulmer Umwelt- und Werkausschuss am 22. Juni, also in gut eineinhalb Wochen, über die Vereinbarung abstimmen. Er geht davon aus, dass die Zustimmung ohne große Diskussion erteilt werde, da die Vereinbarung ja zum Nutzen beider Landkreise sei. „Es pressiert ja auch noch gar nicht, denn die Vereinbarung soll ja erst vom 1. Januar 2016 an gelten. Bis dahin ist ja noch Zeit.“

    Rund 20000 Tonnen Müll fallen im Landkreis Günzburg an, die nach dem beschlossenen Ende der Burgauer Pyrolyse anderweitig entsorgt werden müssen. Mittlerweile buhlen die Verbrennungsanlagen im Land regelrecht um zusätzliche Abfallmengen, die sie verfeuern können. Den günstigsten Preis hätte der Landkreis sogar in Nordbayern bekommen, sagte Hubert Hafner auf Nachfrage, doch man habe sich dennoch für Weißenhorn entschieden, wo zwar das Angebot etwas teurer ausfiel.

    Viele Vorteile durch den Müll-Handel

    Denn unter dem Strich fährt der Kreis Günzburg mit den nahen westlichen Nachbarn am besten, weil die Transportkosten im Vergleich zu anderen, weiter entfernteren Müllöfen – auch zu dem nach Augsburg – unschlagbar niedrig ausfallen. Das ist die ökonomische Seite. Hinzu kommt noch der ökologische Aspekt, wie Hafner betont, denn kürzere Transportwege bedeuten auch geringere Abgasmengen.

    Aus Neu-Ulmer Sicht bietet der Handel mit den Nachbarn ebenfalls Vorteile: Im Zuge der Günzburger Mülllieferungen wird die Menge des Abfalls aus Österreich, der Schweiz und dem Bodenseeraum reduziert – man tauscht mehrere teils private Lieferanten mit kurzfristigen Verträgen gegen einen kommunalen Nachbarn mit einem langfristigen Kontrakt. „Das gibt uns Planungssicherheit“, sagte Thomas Moritz, der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) des Landkreises Neu-Ulm gestern.

    Während das Aufkommen an Gewerbemüll der aktuellen Wirtschaftslage unterworfen sei, handele es sich bei regionalem Hausabfall um vorhersehbare Mengen. Moritz: „Wir müssen weniger darauf schauen, wo der Markt und die Entsorgungspreise hingehen.“

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