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Verbandskasten im Auto: Masken ab Februar Pflicht?

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Verbandskasten: Sind Masken ab Februar Pflicht?

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    Ab Februar 2023 muss in jedem Verbandskasten im Auto eine Maske sein.
    Ab Februar 2023 muss in jedem Verbandskasten im Auto eine Maske sein. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    In jedes Auto gehört ein Verbandskasten. Welches Erste-Hilfe-Material darin enthalten sein muss, richtet sich nach der DIN 13164 und dem §35 h der Straßenverkehrszulassungsordnung. Im Februar 2022 wurde diese aktualisiert. Bis zum 31. Januar 2023 läuft noch eine Übergangsfrist. Bis dahin dürfen noch alte Verbandskästen verkauft und genutzt werden. In den neuen Verbandskästen sind dann auch zwei Masken enthalten. Statt bislang zwei Dreieckstücher ist nur noch ein Dreieckstuch vorgeschrieben. Zudem wurde das Verbandstuch ersatzlos gestrichen.

    Müssen Masken in den Verbandskasten im Auto?

    Das bedeutet aber nicht, dass sich ab Februar zwei Masken im Verbandskasten befinden müssen. Der Gesetzgeber hat sich bislang noch nicht entschlossen, die Straßenverkehrsordnung entsprechend anzupassen. Laut Aussage des ADAC plant das Bundesverkehrsministerium eine Anpassung des §35 h StVZO "derzeit nicht".

    Dementsprechend besteht im Moment keine Pflicht zur Nachrüstung mit Masken oder zum Austausch der alten Verbandskästen. Doch der Bundesverband Medizintechnologie hält das Mitführen von Masken im Auto generell für sinnvoll.

    Was gehört in einen Verbandskasten im Auto?

    Nach Angaben des ADAC gehören nach der aktuellen DIN 13164-Ausgabe vom Februar 2022 folgende Produkte in den Verbandskasten im Auto:

    • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
    • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
    • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
    • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
    • 2 Gesichtsmasken , mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
    • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
    • 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
    • 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
    • 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
    • 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
    • 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
    • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
    • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
    • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
    • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
    • 1 14-teiliges Fertigpflasterset
    • 1 Verbandpäckchen K

    Wie lange ist ein Verbandskasten haltbar?

    Einige Produkte im Verbandskasten wie Verbandmaterial und Kompressen sind mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. In der Regel sind die Artikel mindestens vier Jahre haltbar. Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, müssen die abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Ist das Erste-Hilfe-Material abgelaufen oder fehlt etwas im Verbandskasten, riskiert man bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von bis zu zehn Euro.

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